# taz.de -- Buback-Mord: Verena Beckers Geheimakten entsperrt
       
       > Die Aussagen der Ex-RAFlerin Verena Becker können im Prozess gegen sie
       > verwendet werden. Innenminister de Maizière gab die Akten jetzt frei.
       > Anklage "voraussichtlich Mitte April".
       
 (IMG) Bild: Verena Becker, aufgenommen 1975.
       
       FREIBURG taz | Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat endlich die
       Verfassungsschutzakten von Verena Becker entsperrt. Die Bundesanwaltschaft
       (BAW) kann sie jetzt im bevorstehenden Prozess gegen Becker verwenden.
       "Voraussichtlich Mitte April werden wir die Anklage vorlegen", sagte
       BAW-Sprecher Frank Wallenta der taz.
       
       Die ehemalige RAF-Frau Becker soll 1977 an der Ermordung von
       Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt gewesen sein. Die BAW sieht
       sie als Mittäterin. Im August 2009 wurde Becker festgenommen, unter anderem
       weil DNA-Spuren von ihr an den damaligen Bekennerschreiben gefunden wurden.
       Doch der Bundesgerichtshof stufte sie nur als Helferin ein und entließ sie
       im Dezember aus der Untersuchungshaft.
       
       Anfang der 80er-Jahre kooperierte Becker zeitweilig mit dem
       Verfassungsschutz. Sie saß damals wegen versuchten Polizistenmordes in
       Haft. Dabei machte sie auch Aussagen zum Buback-Mord. Insgesamt geht es um
       227 Seiten Aussagen und 82 Seiten Auswertung. Die Akten wurden bisher vom
       damaligen Innenminister Schäuble gesperrt - wegen der einst gegenüber
       Becker zugesicherten Vertraulichkeit. Die Bundesanwaltschaft durfte die
       Akten zwar lesen, aber nicht für ihre Anklageschrift verwenden.
       
       Eher am Rande sagte Becker damals zum Buback-Mord: Christian Klar habe das
       Fluchtauto gefahren, Günter Sonnenberg das Tatmotorrad gesteuert und Stefan
       Wisniewski als Beifahrer geschossen. Gegen Wisniewski, der bisher nicht
       wegen des Buback-Mordes verurteilt wurde, läuft ein separates
       Ermittlungsverfahren. Im Verfahren gegen Becker dürfte die BAW vor allem an
       Informationen über die RAF-Struktur und Beckers Stellung interessiert sein.
       
       Nach langem Drängen hat der neue Innenminister de Maizière die Akten jetzt
       freigegeben. Die BAW kann die Aussagen jetzt also auch in der
       Anklageschrift verwenden - mit zwei Einschränkungen: Die Quelle muss
       vertraulich bleiben, es darf also nicht gesagt weden, dass die Aussagen von
       Becker stammen, obwohl das jeder weiß. Zudem müssen die Aussagen geheim
       bleiben, das heißt bei der Verlesung der Anklageschrift wird zumindest
       teilweise die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
       
       15 Mar 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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