# taz.de -- RAF-Debatte: Bundesanwälte gegen Schäuble
       
       > Die Verfassungsschutzakten von Verena Becker bleiben nach dem Willen des
       > Innenministeriums weiterhin gesperrt. Die Bundesanwaltschaft ist
       > enttäuscht.
       
 (IMG) Bild: In den Akten vermuten manche Aufschlussreiches über den Buback-Mord.
       
       Die Bundesanwaltschaft kritisiert Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble.
       "Es bringt uns nicht wirklich weiter, wenn wir Akten, die wir schon kennen,
       noch einmal prüfen dürfen", sagte gestern ein Sprecher zur taz. Die
       Ankläger wollen die Verfassungsschutzakten von Verena Becker im
       Gerichtsverfahren gegen die Ex-RAFlerin verwenden, was Schäuble aber
       weiterhin blockiert.
       
       Verena Becker hatte in der Haft Ende 1981 Kontakt zum Verfassungsschutz
       aufgenommen und Anfang 1982 ausführliche Aussagen über die RAF gemacht.
       Hierüber gibt es Quelleninformationen mit 227 Seiten Umfang und einen
       Auswerterbericht von 82 Seiten. Zumindest am Rande geht es dabei auch um
       die Frage, wer 1977 an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried
       Buback beteiligt war.
       
       Inzwischen sitzt Verena Becker in U-Haft, weil neue DNA-Untersuchungen
       belegen, dass sie zumindest die Bekennerschreiben zum Buback-Mord
       verschickt hat. Die Bundesanwaltschaft hat deshalb letzte Woche zum zweiten
       Mal die Herausgabe der Becker-Akten beantragt. Ein erster Antrag 2007
       führte Anfang 2008 zur offiziellen Sperrung der Akten durch Schäuble.
       
       Nun war allgemein erwartet worden, dass Schäuble die Sperrung der
       Informationen zumindest insoweit aufhebt, als es um den Mordfall Buback
       geht. Sogar CDU-Politiker hatten ihn dazu aufgefordert. Umso größer war die
       Enttäuschung, als Schäuble am Dienstagabend verkündete, es sei "derzeit
       nicht notwendig, die Sperrerklärung aufzuheben". Schäuble erinnerte an die
       "bei der Gewinnung und Führung von Quellen unerlässliche Vertraulichkeit".
       
       Schäuble machte dabei nur kleinere Zugeständnisse. Die Quelleninformationen
       und der Auswerterbericht werden der Bundesanwaltschaft zur Durchsicht
       übersandt. Weitere Akten können die Bundesanwälte beim Verfassungsschutz
       "einsehen und sichten". Wenn sich daraus neue Ermittlungsansätze ergeben,
       könne die Bundesanwaltschaft erneut die Entsperrung der Akten beantragen.
       Das stellt die Bundesanwälte aber nicht zufrieden. Denn die Quellensammlung
       haben sie 2007 bereits einsehen können, und der Auswerterbericht liegt
       ihnen sogar in Kopie vor. "Für uns geht es darum, eventuelle Erkenntnisse
       auch vor Gericht verwenden zu können", sagte der BAW-Sprecher. Neue
       Erkenntnisse könnten sich aber aus den zusätzlichen Verfassungsschutzakten
       ergeben, die Schäuble offeriert. Möglicherweise geht es dort um spätere
       Aussagen Beckers, die etwa zwei Jahre lang mit dem Geheimdienst kooperiert
       haben soll, bis sie sich ihren RAF-Genossen offenbarte.
       
       Für die Bundesanwälte ist relevant, ob sich aus den Akten eine
       Tatbeteiligung Beckers am Buback-Mord ergibt. "Wie war sie in das Kommando
       eingebunden, hatte sie Täterwissen?", das sind aus Sicht der Ankläger die
       entscheidenden Fragen. Nachdem jetzt dringender Tatverdacht gegen Becker
       bestehe, sei die Freigabe der Akten deutlich dringlicher als 2007. Rainer
       Griesbaum, der stellvertretende Generalbundesanwalt, geht davon aus, dass
       die Indizien aber schon jetzt für eine Anklage gegen Becker ausreichen,
       sagte er dem Deutschlandfunk.
       
       Michael Buback, der Sohn des Opfers, kritisierte die weitere Sperrung als
       "bedrückend und auch verwunderlich". Er darf die übersandten Akten nicht
       einsehen.
       
       10 Sep 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
 (DIR) Christian Rath
       
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