# taz.de -- BGH hebt Haftbefel auf: Ex-RAF-Mitglied Becker entlassen
> Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wird aus der U-Haft
> entlassen. Trotz dringendem Tatverdacht zur Beihilfe am Mord an
> Generalbundesanwalt Buback.
(IMG) Bild: Verena Becker auf einem Fahndungsfoto von 1975.
BERLIN taz | Schlappe für die Bundesanwaltschaft: Das frühere Mitglied der
Roten Armee Fraktion (RAF) Verena Becker ist aus der Untersuchungshaft in
Berlin entlassen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am
Mittwoch den Haftbefehl gegen die 57-Jährige auf. Becker war Ende August
unter dem dringenden Verdacht verhaftet worden, an der Ermordung des
Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter im
Frühjahr 1977 beteiligt gewesen zu sein.
Wörtlich heißt es in dem 24-seitigen Beschluss: "Nach dem derzeitigen Stand
der Ermittlungen besteht gegen die Beschuldigte der dringende Verdacht,
dass sie den Anschlag vom 7. April 1977 als Gehilfin unterstützt und sich
deswegen der Beihilfe zum Mord in drei Fällen schuldig gemacht hat.
Demgegenüber belegt das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen einen darüber
hinausgehenden dringenden Verdacht für die Begehung der Tat als Mittäterin
nicht." In den vergangenen zwei Jahren hatte vor allem Michael Buback, der
Sohn des ermordeten Generalbundesanwaltes, die These aufgestellt, Verena
Becker käme als Mörderin in Frage, werde aber staatlich "gedeckt".
Auch wenn sie wegen Beihilfe verurteilt werden sollte, sei angesichts ihrer
bereits verbüßten Strafe keine sehr hohe Strafe mehr zu erwarten, heißt es
in dem Beschluss weiter. Es bestehe keine Fluchtgefahr.
Am Freitag hatte die Bundesanwaltschaft noch erklärt, sie wolle im Frühjahr
die Mordanklage gegen Becker erheben. Bundesanwalt Rainer Griesbaum gab
sich zuversichtlich, dass die Beweise für eine Anklage ausreichten. Gegen
Becker wird bereits seit April 2008 wegen einer möglichen Mittäterschaft
ermittelt. Im vergangenen Jahr war sie von dem Verdacht entlastet worden,
selbst als Todesschützin auf dem Tatfahrzeug gesessen zu haben - DNA-Spuren
gaben dies nicht her. Allerdings wurden nun an den damaligen
Bekennerschreiben ihre DNA-Spuren entdeckt.
Becker war einen Monat nach dem Attentat vom 7. April 1977 festgenommen und
wegen einer Schießerei bei der Festnahme verurteilt worden. Wegen des
Buback-Attentats wurde sie bisher nicht angeklagt. 1989 wurde sie
begnadigt. Auch das im Zusammenhang mit dem Mord an Buback im April 2007
eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen das früheren RAF-Mitglied Stefan
Wisniewski dauert an. Gegen Wisniewski bestand aufgrund von Äußerungen des
ehemaligen RAF-Mitglieds Peter-Jürgen Boock der Verdacht, dass er der
Todesschütze beim Buback-Attentat war. Die Ermittlungen brächten bislang
jedoch "keine wesentlichen neuen Erkenntnisse".
23 Dec 2009
## AUTOREN
(DIR) Wolfgang Gast
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