# taz.de -- BGH hebt Haftbefel auf: Ex-RAF-Mitglied Becker entlassen
       
       > Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wird aus der U-Haft
       > entlassen. Trotz dringendem Tatverdacht zur Beihilfe am Mord an
       > Generalbundesanwalt Buback.
       
 (IMG) Bild: Verena Becker auf einem Fahndungsfoto von 1975.
       
       BERLIN taz | Schlappe für die Bundesanwaltschaft: Das frühere Mitglied der
       Roten Armee Fraktion (RAF) Verena Becker ist aus der Untersuchungshaft in
       Berlin entlassen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am
       Mittwoch den Haftbefehl gegen die 57-Jährige auf. Becker war Ende August
       unter dem dringenden Verdacht verhaftet worden, an der Ermordung des
       Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter im
       Frühjahr 1977 beteiligt gewesen zu sein.
       
       Wörtlich heißt es in dem 24-seitigen Beschluss: "Nach dem derzeitigen Stand
       der Ermittlungen besteht gegen die Beschuldigte der dringende Verdacht,
       dass sie den Anschlag vom 7. April 1977 als Gehilfin unterstützt und sich
       deswegen der Beihilfe zum Mord in drei Fällen schuldig gemacht hat.
       Demgegenüber belegt das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen einen darüber
       hinausgehenden dringenden Verdacht für die Begehung der Tat als Mittäterin
       nicht." In den vergangenen zwei Jahren hatte vor allem Michael Buback, der
       Sohn des ermordeten Generalbundesanwaltes, die These aufgestellt, Verena
       Becker käme als Mörderin in Frage, werde aber staatlich "gedeckt".
       
       Auch wenn sie wegen Beihilfe verurteilt werden sollte, sei angesichts ihrer
       bereits verbüßten Strafe keine sehr hohe Strafe mehr zu erwarten, heißt es
       in dem Beschluss weiter. Es bestehe keine Fluchtgefahr.
       
       Am Freitag hatte die Bundesanwaltschaft noch erklärt, sie wolle im Frühjahr
       die Mordanklage gegen Becker erheben. Bundesanwalt Rainer Griesbaum gab
       sich zuversichtlich, dass die Beweise für eine Anklage ausreichten. Gegen
       Becker wird bereits seit April 2008 wegen einer möglichen Mittäterschaft
       ermittelt. Im vergangenen Jahr war sie von dem Verdacht entlastet worden,
       selbst als Todesschützin auf dem Tatfahrzeug gesessen zu haben - DNA-Spuren
       gaben dies nicht her. Allerdings wurden nun an den damaligen
       Bekennerschreiben ihre DNA-Spuren entdeckt.
       
       Becker war einen Monat nach dem Attentat vom 7. April 1977 festgenommen und
       wegen einer Schießerei bei der Festnahme verurteilt worden. Wegen des
       Buback-Attentats wurde sie bisher nicht angeklagt. 1989 wurde sie
       begnadigt. Auch das im Zusammenhang mit dem Mord an Buback im April 2007
       eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen das früheren RAF-Mitglied Stefan
       Wisniewski dauert an. Gegen Wisniewski bestand aufgrund von Äußerungen des
       ehemaligen RAF-Mitglieds Peter-Jürgen Boock der Verdacht, dass er der
       Todesschütze beim Buback-Attentat war. Die Ermittlungen brächten bislang
       jedoch "keine wesentlichen neuen Erkenntnisse".
       
       23 Dec 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolfgang Gast
       
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