# taz.de -- Debatte RAF: Die fehlende Akte
> Die neuesten Verwicklungen um Verena Becker wären nicht denkbar, hätte
> der Staatsschutz vor dreißig Jahren den Rechtsstaat mehr respektiert.
(IMG) Bild: Verena Becker, aufgenommen 1975.
Es scheint alles nichts zu helfen: Gedenk- und Erinnerungsveranstaltungen,
Spielfilme mit der Hoffnung auf Oscarwürden in Hollywood, Diskussionen zum
Thema 30 Jahre Deutscher Herbst in evangelischen und anderen Akademien -
die Rote Armee Fraktion, die RAF, will und will nicht Geschichte werden.
Gestern noch galt der Vorwurf Michael Bubacks, auf das Verfahren wegen der
Ermordung seines Vaters, des früheren Generalbundesanwaltes, sei mit dem
Ziel, Verena Becker vor einer einschlägigen Verurteilung zu schützen,
manipulativ Einfluss genommen worden, in den Augen der heutigen
Bundesanwaltschaft bestenfalls als eine Mischung aus Querulanz und
Verschwörungstheorien.
Der frühere BKA-Beamte Steinke, der an den Ermittlungen wegen der Anschläge
der Roten Armee Fraktion in zentraler Rolle beteiligt war, hat erst
unlängst in einem Leserbrief geradezu emphatisch darauf insistiert, dass es
in den Strafverfahren, deren Gegenstand die Aufklärung und Ahndung der
Ermordung des Generalbundesanwaltes war, durchweg mit rechten Dingen
zugegangen sei.
Heute, mehr als 32 Jahre nach der Tat, soll es auch in den Augen der
Bundesanwaltschaft plötzlich neue, aus Notizen oder Aufzeichnungen
gewonnene Erkenntnisse geben, die den dringenden Verdacht einer Beteiligung
von Verena Becker - in welcher Rolle auch immer - an dem Mordanschlag
begründen. Kein Wunder, dass bei solcher Entwicklung auch Leute, die eine
natürliche Aversion gegen Verschwörungstheorien hegen, ins Nachdenken
geraten.
Noch immer sind die Akten mit den Aussagen, die Frau Becker nach ihrer
Inhaftierung im Jahre 1977 dem Verfassungsschutz gegenüber gemacht haben
soll, aufgrund einer Anordnung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble
gesperrt.
Es wäre interessant zu wissen, welche Belange oder welche öffentlichen
Interessen der Bundesrepublik der Freigabe dieser Akten aus Sicht des
Bundesinnenministers auch mehr als 30 Jahre nach der Tat, deren Opfer der
frühere Generalbundesanwalt war, noch entgegenstehen. Gehört es nicht zu
den ersten rechtsstaatlichen Belangen und öffentlichen Interessen der
Bundesrepublik, nichts unter dem Deckel zu halten, was zur Aufklärung einer
solchen Tat beizutragen in der Lage ist? Solange der Bundesinnenminister
bei seiner Weigerung bleibt, die in Frage stehenden Akten des
Verfassungsschutzes freizugeben, wird der Manipulationsverdacht, den
Michael Buback äußert, stets neue Nahrung erhalten.
Für die ruhige Gelassenheit des Rechtsstaates, die Willy Brandt als
Bundeskanzler noch 1972 im Umgang mit den Anschlägen der RAF empfohlen
hatte, war im Strafverfolgungsklima der 70er- und 80er-Jahre in der alten
Bundesrepublik nur wenig Platz. Zwar gab es keine rechtsfreien
exterritorialen Räume wie in den USA des George W. Bush in Guantánamo oder
anderswo. Doch war auch hierzulande die Vorstellung, dass innerhalb der
Grenzen, die der Rechtsstaat auch bei der Strafverfolgung setzt, einer
Gruppe wie der RAF nicht erfolgreich zu Leibe gerückt werden kann, ziemlich
verbreitet.
Vor diesem Hintergrund mag es sein, dass die Verschonung
kooperationswilliger Verdächtiger vor bestimmten Anklagen und
Verurteilungen als Preis für die Erlangung nachrichtendienstlicher
Erkenntnisse über mutmaßliche Taten, Täter oder Organisationsstrukturen
einer Roten Armee Fraktion als nicht zu hoch betrachtet wurde - zumal dann,
wenn es andere gab, die als Rädelsführer der RAF und mögliche Mittäter in
gleicher Sache gleichsam beschwerdefrei verurteilt werden konnten.
Frau Becker ist wegen anderer, von ihr als Mitglied der RAF begangener
Taten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und bereits vor Jahr und
Tag, nämlich 1989, vom Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt
worden. Soweit bekannt, hat sie sich wie auch andere, die jetzt nach mehr
als 30 Jahren beschuldigt werden, an der Ermordung des
Generalbundesanwaltes beteiligt gewesen zu sein, längst von ihrer
Vergangenheit abgewandt. Beim jetzigen Stand der spekulativen Dinge ist
nicht auszuschließen, dass der Vorwurf ihrer Beteiligung an dem Anschlag
auf den Generalbundesanwalt nur deshalb nicht in das frühere Verfahren mit
einbezogen wurde, weil einschlägige damals bereits verfügbare Erkenntnisse
oder Beweismittel zum Schutz der Belange der Bundesrepublik gezielt außen
vor gelassen wurden.
In anderer Sache gleichsam beschwerdefrei verurteilt
Wäre der Vorwurf der Beteiligung an dem Anschlag auf den
Generalbundesanwalt mit der Folge einer Verurteilung auch insoweit bereits
im alten Verfahren "fällig" gewesen, aber aus vorgeblichen Gründen des
Staatsschutzes unterschlagen worden, wären - da eine andere als die
Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe auch in diesem Fall nicht
möglich gewesen wäre - die RAF und ihre eigene Rolle in der RAF auch für
Frau Becker selbst mittlerweile Geschichte. Denn aller Wahrscheinlichkeit
nach wäre sie längst bewährungsbedingt in Freiheit und heute nicht mehr mit
dem neuen Vorwurf konfrontierbar.
Aber auch dann, wenn der Vorwurf der Beteiligung am Anschlag auf Buback
noch nicht zum Zeitpunkt des gegen Frau Becker wegen anderer Straftaten
1977 durchgeführten Strafverfahrens, aber trotz einschlägiger Erkenntnisse
erst Anfang der 80er-Jahre zum Schutze der Betroffenen außen vor gelassen
wurde, stellt sich die Frage, wie rechtsstaatlich es eigentlich zugeht,
wenn das, was damals erklärtermaßen unter den Tisch fallen sollte, der
damals Begünstigten mehr als dreißig Jahre nach der Tat als Schuld- und
Anklagevorwurf präsentiert wird.
Sonderlich unbefleckt sähe der rechtsstaatliche Strafanspruch auch bei
solchen Vorzeichen nicht aus.
Michael Bubacks Interesse an der Korrektur der Versäumnisse, die es aus
seiner Sicht in den Verfahren aus Anlass der Ermordung seines Vaters
gegeben hat, ist in jeder Beziehung nachvollziehbar und plausibel.
Rechtsstaatliche Freude mag beim derzeitigen Informationsstand aber dennoch
nicht so recht aufkommen.
RUPERT VON PLOTTNITZ
7 Sep 2009
## AUTOREN
(DIR) Rupert von Plottnitz
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Buback-Mord: Verena Beckers Geheimakten entsperrt
Die Aussagen der Ex-RAFlerin Verena Becker können im Prozess gegen sie
verwendet werden. Innenminister de Maizière gab die Akten jetzt frei.
Anklage "voraussichtlich Mitte April".
(DIR) RAF-Ermittlungen: Beckers Notizen sind nicht tabu
Die Polizei darf Tagebuchschriften der Ex-Terroristin auswerten, sagt das
Verfassungsgericht. Doch die Entscheidungen sind sehr umstritten.