# taz.de -- RAF-Ermittlungen: Beckers Notizen sind nicht tabu
       
       > Die Polizei darf Tagebuchschriften der Ex-Terroristin auswerten, sagt das
       > Verfassungsgericht. Doch die Entscheidungen sind sehr umstritten.
       
 (IMG) Bild: "Ich habe kein wirkliches Gefühl für Schuld" schrieb Verena Becker in ihre Notizen.
       
       FREIBURG taz | Außer ein paar kryptischen Notizen scheint die
       Bundesanwaltschaft wenig neue Beweismittel gegen Verena Becker in der Hand
       zu haben. Dabei stellt sich die Frage, ob solche tagebuchartigen Zettel
       überhaupt in einem Strafprozess verwendet werden dürfen. Doch bisher war
       das Bundesverfassungsgericht in derartigen Fällen großzügig gegenüber der
       Polizei.
       
       Verena Becker sitzt seit rund einer Woche in U-Haft. Die Bundesanwaltschaft
       sieht dringenden Tatverdacht, dass sie an der Ermordung des
       Generalbundesanwalts Siegfried Buback 1977 beteiligt war. Als Indizien
       gelten die bereits im Februar festgestellten DNA-Spuren an den
       Bekennerschreiben, aber auch mehrere Zettel, die erst bei einer
       Hausdurchsuchung im August beschlagnahmt wurden.
       
       So fragt sich Becker in einer handschriftlichen Notiz, "wie ich für Herrn
       Buback beten soll", berichtet der Spiegel. Außerdem fände sich auf dem
       Zettel der Satz: "Ich habe kein wirkliches Gefühl für Schuld." Schließlich
       habe sie notiert, sie meditiere für einen "Neuanfang". Die
       Bundesanwaltschaft sieht darin laut Spiegel Schuldeingeständnisse, Becker
       bestreite dies. Mit "Herr Buback" sei nur der Sohn gemeint, der sie als
       Täterin verdächtigt.
       
       Aber darf die Polizei solche schriftlichen Selbstgespräche überhaupt lesen
       und auswerten? Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach
       postuliert, dass es einen unantastbaren "Kernbereich der persönlichen
       Lebensgestaltung" gibt. Deshalb hat der Bundesgerichtshof ein Jahr später
       auch verboten, Selbstgespräche, die mit einer Wanze aufgezeichnet wurden,
       vor Gericht zu verwerten. Und damals ging es immerhin um Mord.
       
       Anders ist die Rechtslage bisher freilich bei Tagebüchern. Hier hat das
       Bundesverfassungsgericht in zwei umstrittenen Entscheidungen erlaubt, dass
       die Polizei Tagebücher verwerten darf. "Enthalten solche Aufzeichnungen
       etwa Angaben über die Planung bevorstehender oder Berichte über begangene
       Straftaten, stehen sie also in einem unmittelbaren Bezug zu strafbaren
       Handlungen, so gehören sie dem unantastbaren Bereich privater
       Lebensgestaltung nicht an", erklärten die Verfassungsrichter 1989 und
       bestätigten dies 2006. Tagebuchartige Aufzeichnungen über Straftaten
       dürften deshalb nach Abwägung im Einzelfall vor Gericht verwendet werden,
       so die Verfassungsrichter. Da es bei den Buback-Ermittlungen um Mord geht,
       dürfte es wohl keine Probleme mit der Nutzung von Beckers Notizen geben -
       was auch immer sie beweisen sollen.
       
       Becker wird diese Woche ins Frauengefängnis Berlin-Pankow verlegt. Wie der
       Spiegel berichtet, hatte sie für ihre Kooperation mit dem Verfassungsschutz
       in den 80er-Jahren weniger als 5.000 Mark erhalten. Davon habe sie einen
       Sprachkurs bezahlt. Ihr sei es um Hafterleichterungen und eine
       Haftverkürzung gegangen. Bild hatte behauptet, es seien 100.000 Mark
       geflossen.
       
       7 Sep 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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