# taz.de -- Debatte um geistiges Eigentum im Netz: 12-Punkte-Papier gegen Downloads
       
       > Mit einem System von Warnhinweisen will Kulturstaatsminister Bernd
       > Neumann (CDU) gegen illegale Downloads vorgehen. Ein 12-Punkte-Papier
       > soll's richten. Widerspruch bleibt nicht aus.
       
 (IMG) Bild: Legale Downloads wie Neumann und andere sie mögen: Musikeinkauf in Apples iTunes.
       
       BERLIN dpa/taz | Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) will das illegale
       Herunterladen von Dateien aus dem Internet mit einem System von
       Warnhinweisen bekämpfen. Wer bei Verstößen erwischt werde, soll zunächst
       einmal per Mail persönlich verwarnt werden, erst bei einer Wiederholung
       wären Abmahnungen und Anzeigen fällig.
       
       Das geht aus dem [1][12-Punkte-Papier zum Schutz des geistigen Eigentums im
       digitalen Zeitalter] hervor, das am Freitag in Berlin unter dem Titel "Ohne
       Urheber keine kulturelle Vielfalt" veröffentlicht wurde. "Ein solches
       System hätte als Ergänzung zu den existierenden Möglichkeiten der
       zivilrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Verfolgung den Vorzug,
       dass es den rechtswidrigen Nutzer zunächst über den Unrechtsgehalt seiner
       Tat aufklärt, ohne dass ihm sofort Sanktionen drohen", heißt es in dem
       Papier
       
       Auch sollten beim Schutz des Urheberrechts Internetprovider stärker als
       bisher in die Pflicht genommen werden. Nutzer, die Dateien illegal
       herunterladen, sollten in der Regel als Strafe eine doppelte Lizenzgebühr
       zahlen. Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht und für gewerblichen
       Rechtsschutz, sieht darin allerdings einen "gewissen Widerspruch zur
       geltenden Rechtslage. Nach der E-Commerce-Richtlinie und dem TMG treffen
       die Internet-Service-Provider nämlich grundsätzlich keine Prüf- und
       Überwachungspflichten", schreibt er in seinem Weblog.
       
       Gleichzeitig gibt Neumann den Verlegern in ihrem Streit mit
       Nachrichtenportalen wie Google News und Suchmaschinen wie Google
       Schützenhilfe. Der CDU-Politiker spricht sich für eine Reform des
       Urheberrechts aus, mit der die Interessen der Verleger als Werkvermittler
       im Internet stärker geschützt werden soll. Mit dem Leistungsschutzrecht
       würden die Rahmenbedingungen zur Durchsetzung der Verlegeransprüche im
       Internet verbessert. Das neue Recht soll allerdings nur die gewerbliche
       Nutzung betreffen.
       
       Die Verlegerverbände fordern seit längerem, dass der Zugriff auf ihre
       Internetauftritte, etwa durch Suchmaschinen, eigens honoriert wird. Mit
       einer Urheberrechtsreform wollen sie verhindern, dass die Leistung der
       Verlage, etwa die technische Bereitstellung von Informationen, durch
       Suchmaschinen zum eigenen Nutzen missbraucht wird. Im traditionellen
       Urheberrecht werden die Belange von Verlagen, Autoren und Kreativen
       geschützt.
       
       Diese Regelungen reichen nach Ansicht Neumanns nicht mehr aus. Geistiger
       Diebstahl im Netz sei kein Kavaliersdelikt. Eine Reform des Urheberrechts
       sollte auf europäischer Ebene gelten. Auch weltweit müssten Regeln
       festgelegt werden. Urheber und andere Rechteinhaber seien vor allem auf die
       Mithilfe von Providern angewiesen. Auch hier widerspricht IT-Anwalt Stadler
       in seinem Blog vehement: "Neumann scheint, wie viele andere auch, immer
       noch nicht erkannt zu haben, dass diese Forderung nicht im Interesse der
       Autoren ist und letztlich auf eine gebührenfinanzierte Presse hinausläuft."
       
       Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich
       grundsätzlich für ein Leistungsschutzrecht ausgesprochen, dämpfte aber
       zugleich Hoffnungen auf allzu große Einkünfte. Ein Leistungsschutzrecht für
       Presseverlage sei auch keine "Sonder-Gema", hatte die Ministerin mit
       Verweis auf die Vergütungsregelung der Musikbranche gesagt.
       
       Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßte die zwölf Thesen. "Im
       staatspolitischen Sinn ist dieses Thesenpapier ein enorm wichtiger
       Vorstoß", sagte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins,
       in einer Mitteilung. "Es stellt das Kulturgut und den kulturellen
       Schaffensprozess in den Mittelpunkt und macht deutlich, dass die künftige
       Ausgestaltung des Urheberrechts unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten,
       aber auch kulturpolitisch von großer Bedeutung ist." Die Interessen der
       Kultur und der Kulturschaffenden würden damit im Internetzeitalter
       geschützt.
       
       29 Nov 2010
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/11/2010-11-26-bernd-neumann-positionspapier.html
       
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