# taz.de -- Debatte ums Leistungsschutzrecht: Verlage bangen um "goldene Kuh"
       
       > Mit einem neuen Gesetz sollen die deutschen Verlage im Zeitalter des
       > Netzes gestärkt werden. Die Bundesjustizministerin dämpft die Hoffnungen
       > der Verleger.
       
 (IMG) Bild: Da hilft auch bitten nicht: Gafische Werkstatt des Handsatzes in der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig.
       
       KÖLN taz | "Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein
       als andere Werkvermittler", heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU und
       FDP. "Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für
       Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im
       Internet an." Doch was dieses neue Recht bewirken soll, wie es konkret
       aussehen soll, ist seit zwei Jahren umstritten. Im Juni will das
       Bundesjustizministerium nun endlich den Gesetzentwurf vorlegen.
       
       Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in einem
       [1][//wissen.dradio.de/urheberrecht-bewusstsein-fuer-geistiges-eigentum-ist
       .33.de.html?dram:article_id:Interview mit Dradio Wissen] die Erwartungen an
       das Gesetz nun kräftig zurückgeschraubt. "Eine ganz begrenzte Durchsetzung
       von Rechten im Internet" stellt die Bundesjustizministerin dort in
       Aussicht, eine "goldene Kuh" für die Presseverlage sei aber nicht mehr zu
       erwarten. Vorschläge, die Milliardeneinnahmen vorsahen, seien längst vom
       Tisch.
       
       Zwar erwähnt die Justizministerin nicht, welche Vorschläge sie verworfen
       habe, die Botschaft ist jedoch klar. Die Verlagsbranche hatte – allen voran
       der Axel Springer Verlag – im vergangenen Jahr eine Art GEZ-Pflicht für
       Bürocomputer gefordert. Jedes Unternehmen sollte Abgaben zahlen, wenn seine
       Angestellten über den Bürocomputer auf Verlagsangebote zugriffen. Auch
       kostenlose Angebote – wie zum Beispiel taz.de – sollten kostenpflichtig
       werden, wenn sie im Büro angesurft werden. Eine neu zu schaffende
       Verwertungsgesellschaft sollte die Beiträge pauschal eintreiben. Bei
       schätzungsweise 20 Millionen gewerblichen PCs in Deutschland ein lohnendes
       Geschäft.
       
       ## Goldgrube Büro-PCs
       
       Schönheitsfehler an den Plänen: sie waren juristisch kaum umsetzbar. In
       einer Zeit, in der quasi jedermann ohne Probleme Artikel und andere Inhalte
       publizieren kann, ist es schwer zwischen Presseunternehmen und anderen
       Publizisten zu unterscheiden.
       [2][//www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/eine-nie-dagewesene-rechtsverwirr
       ung/“:Noch schwerer] war es jedoch eine Anspruchsgrundlage für die
       Sonderzahlung zu finden.
       
       So verwies beispielsweise Mathias Döpfner zum Beispiel auf die integrative
       Kraft der Massenmedien. "Wenn Sie alle einen anderen Blog gelesen haben,
       werden Sie nichts mehr haben, worüber sie sich unterhalten können", sagte
       der Chef der Chef der Axel Springer AG bei einer
       [3][//heise.de/-1080587“:Veranstaltung in Köln]. Die Verleger sollten
       deshalb für Themenauswahl und Arrangement der Beiträge ein eigenes Recht
       erhalten, das auch vergütet werden müsse.
       
       Positiver Nebeneffekt: die Journalisten selbst hätten an den Einnahmen
       nicht beteiligt werden müssen. Auch bei den Wirtschaftsverbänden stieß das
       verständlicherweise auf wenig Gegenliebe. So positionierte sich der Bund
       der Deutschen Industrie gegen die hoch fliegenden Verlegerpläne und hat
       sich voraussichtlich auch durchgesetzt.
       
       ## Angriffsziel Google
       
       Nicht aus dem Schneider ist hingegen Google. Der US-Konzern mit seiner
       enormen Vormachtstellung im Suchmaschinen- und Onlinewerbungs-Markt ist den
       Verlegern schon lange ein Dorn im Auge. Zwar verschafft der Konzern mit
       seinem Nachrichtenportal "Google News" vielen Onlinemedien Leser. Doch die
       wollen gleichzeitig auch an den Einnahmen von Google beteiligt werden. Dass
       der derzeit auf Google News keine Werbung einbindet, stört die Verleger
       dabei nur wenig.
       
       Diesem Ziel stimmt offenbar auch Leutheusser-Schnarrenberger zu. Sie
       verweist darauf dass Unternehmen mit den Früchten des Journalismus Geld
       verdienten, ohne die Journalisten selbst zu beteiligen. Wie konkret jedoch
       dies geschehen soll, ließ die Bundesjustizministerin offen. Immerhin wurde
       klar, dass auch sie eine Verwertungsgesellschaft mit der Abwicklung der
       Zahlungen beauftragt werden soll.
       
       Doch auch hier gibt es Schwierigkeiten. So hat der [4][Bundesgerichtshof
       bestätigt,] dass die Verwertung von kurzen Textauszügen urheberrechtlich
       zulässig ist. Hier müsste die Bundesregierung also ein neues Recht
       schaffen, dass auch kurze Zusammenfassungen – so genannte "Snippets" – bei
       Google News urheberrechtlich schützt.
       
       Gleichzeitig müssen aber auch weitere Unterscheidungskriterien gefunden
       werden. Das Zitieren an sich ist wesentliches Element der Meinungsfreiheit
       und kann deshalb nicht einfach eingeschränkt werden. Nach dem Versprechen
       von Bundesjustizminsterin sollen Privatnutzer von dem neuen Gesetz nicht
       betroffen werden. Eine allgemeine Zahlpflicht für Links - wie von manchen
       befürchtet - ist somit auch ausgeschlossen.
       
       20 May 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://xn--http-996a
 (DIR) [2] http://xn--http-996a
 (DIR) [3] http://xn--http-996a
 (DIR) [4] /1/leben/medien/artikel/1/naechste-runde-im-perlentaucher-prozess/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Torsten Kleinz
       
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