# taz.de -- Laternenumzüge zu St.Martin: Gema kassiert bei Martinszügen ab
       
       > Kindergärten müssen 56 Euro bezahlen, wenn sie für Martinszüge aktuelles
       > Liedmaterial auf Zettel kopieren. Die Gema sagt: Wer nicht zahlt, handelt
       > illegal.
       
 (IMG) Bild: Ein Moment, in dem man eher nicht an Urheberrecht denkt: Martinszug.
       
       MÜNCHEN/BERLIN dpa/taz | Wenn in dieser Woche hunderte Kinder mit ihren
       Laternen zum Martinszug aufbrechen, kann es für deren Kindergärten teuer
       werden: Der Musikrechte-Verwerter Gema betont, dass für das Kopieren aus
       Liederbüchern häufig Lizenzgebühren fällig werden.
       
       Häufig werden jedoch keine Lizenzgebühren gezahlt. Eltern oder Betreuer
       stellen ohne besondere Beachtung der rechtlichen Lage kleine Hefte
       zusammen, die anschließend beim Laternenzug mitgeführt werden. Kindergärten
       und andere Gruppen begehen dabei mitunter Lizenzverstöße.
       
       Noten und Texte älterer Lieder, deren Urheberrecht bereits erloschen ist,
       dürfen beliebig oft vervielfältigt werden. Der Urheberschutz endet 70 Jahre
       nach dem Tod des Urhebers oder Bearbeiters.
       
       Das klassische Martinslied „Sankt Martin ritt durch Schnee und Wind“ etwa
       stammt aus dem 19. Jahrhundert - es darf also problemlos kopiert werden.
       Und der Klassiker „Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne“ soll bereits
       im 18. Jahrhundert in Norddeutschland verbreitet gewesen sein.
       
       Die in München ansässige Gema betonte: „Traditionelles Liedgut wie
       St.-Martins- oder auch Weihnachtslieder sind in der Regel urheberrechtlich
       nicht mehr geschützt.“ Allerdings gäbe es auch eine Reihe moderner Lieder
       zum Martinstag. Dazu machte die Gema unmissverständlich klar: Wer diese
       Lieder einfach aus den Liederbüchern kopiere, um etwa ein Liedheft für
       Eltern und Verwandte zu basteln, handle illegal.
       
       Zuständig ist die Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition. Sie vertritt
       Verlage, die Liedbücher veröffentlichen. Die Gema tritt in diesem Fall
       lediglich als Inkassounternehmen für die VG auf. Gemeinsam habe man 2009
       den Kindergärten in Deutschland einen Lizenzvertrag angeboten, sagte der
       Geschäftsführer der VG, Christian Krauß, am Mittwoch.
       
       „In der Vergangenheit gab es für Kindergärten keine Möglichkeit, legal
       Kopien von einzelnen Liedern anzufertigen.“ Die Kindergärten hätten sich
       die Liederbücher kaufen müssen, um durchs Kopieren die Urheberrechte nicht
       zu verletzen, betont die VG in einer [1][Stellungnahme].
       
       Mit einem Lizenzvertrag hätten die Kindergärten rechtliche Klarheit,
       argumentierte Krauß. „Denn es gibt in Deutschland ein absolutes
       Kopierverbot für Noten.“ Dafür müssen die Kindergärten allerdings zahlen.
       Die Vereinbarung sieht vor, dass für bis ezu 500 Kopien 56 Euro pro Jahr
       fällig werden. Kirchliche oder kommunale Kindergärten müssen 44,80 Euro
       zahlen.
       
       Der Beitrag sei eine „kleine Kompensation für nicht verkaufte
       Liederbücher“, sagte Krauß. Schließlich seien Publikationen für
       Kinderlieder meist sehr aufwendig. Auch Peter Hempel von der Gema kann den
       Vorwurf von „Abzocke“ nicht nachvollziehen. Der Augsburger Allgemeinen
       sagte er: „Ich kann mir den Aufschrei nicht erklären. Wir denken, dass es
       so für die Einrichtungen sinnvoller ist als vorher.“
       
       Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, sagte gegenüber der
       taz, dass zurzeit rund 3.500 Kindergärten den angebotenen Lizenzvertrag
       nutzen. Er betont jedoch, das es sich dabei um eine grobe Schätzung handle.
       
       11 Nov 2010
       
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