# taz.de -- EU-Kartellverfahren gegen Suchmaschine: Googles Suche wird untersucht
       
       > Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren gegen Google eingeleitet.
       > Geprüft wird, ob die Firma ihre marktbeherrschende Stellung in der
       > Online-Suche missbraucht hat.
       
 (IMG) Bild: Nicht nur die EU-Kommission hat Google im Auge.
       
       BRÜSSEL dapd/dpa | Der US-Internetkonzern Google ist ins Visier der
       EU-Kommission geraten. Wie die Kommission am Dienstag in Brüssel mitteilte,
       wird sie ein kartellrechtliches Prüfverfahren gegen Google wegen möglichen
       Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Online-Suche
       einleiten.
       
       Die EU-Kommission folgt damit nach eigenen Angaben Beschwerden von
       Suchdienst-Anbietern über die Benachteiligung ihrer Dienste in den
       unbezahlten und bezahlten Suchergebnissen von Google, zusammen mit einer
       möglicherweise bevorzugten Platzierung von Googles eigenen Diensten.
       
       Bei der Suche nach Informationen bietet die Suchmaschine von Google zwei
       verschiedene Arten von Ergebnissen an. Dabei handelt es sich zum einen um
       unbezahlte Suchergebnisse und zum anderen um Werbung von Drittanbietern,
       die oberhalb oder auf der rechten Seite von Google-Suchergebnissen gezeigt
       werden.
       
       Die EU-Kommission will den Angaben zufolge untersuchen, ob Google eine
       marktbeherrschende Stellung in der Online-Suche missbraucht haben könnte,
       indem es möglicherweise unbezahlte Suchergebnisse von mit seinen Diensten
       in Wettbewerb stehenden Diensten in der Rangfolge herabgestuft und den
       Ergebnissen seiner eigenen Suchdienste einen bevorzugten Rang eingeräumt
       hat.
       
       Die Untersuchung der Kommission werde sich zudem auf Vorwürfe
       konzentrieren, dass Google Werbepartnern möglicherweise
       Ausschließlichkeitsverpflichtungen auferlegt und sie dadurch gehindert hat,
       bestimmte Arten konkurrierender Werbung auf ihren Webseiten zu schalten.
       Darüber hinaus will die Kommission das Bestehen etwaiger Beschränkungen für
       die Übertragbarkeit von Daten aus Online-Werbekampagnen auf konkurrierende
       Online-Werbeplattformen untersuchen.
       
       Falls die Wettbewerbshüter im Laufe des Verfahrens ihre Vorwürfe erhärten
       können, droht Google ein hohes Bußgeld. Die Brüsseler Verfahren haben keine
       Fristen. Derzeit könnten noch keine Verstöße gegen das europäische
       Wettbewerbsrecht nachgewiesen werden, schrieb die Kommission. Der Fall habe
       aber nun Vorrang. Google ist der weltgrößte Suchmaschinenbetreiber.
       
       Nach EU-Wettbewerbsregeln dürfen Unternehmen, die einen großen Teil des
       Marktes kontrollieren, diese Position nicht zum Schaden von Verbrauchern
       und Konkurrenten ausnutzen. Im vergangenen Jahrzehnt war die Kommission
       gegen den Softwarehersteller Microsoft vorgegangen und hatte Strafen in
       Milliardenhöhe verhängt.
       
       30 Nov 2010
       
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