# taz.de -- Weniger Haft, höherer Schadensersatz: Pirate Bay erneut verurteilt
       
       > Ein schwedisches Gericht hat in zweiter Instanz die Betreiber der
       > Tauschbörse Pirate Bay verurteilt. Sie hätten nichts unternommen, um das
       > Filesharing zu stoppen.
       
 (IMG) Bild: Fredrik Neij (r.) and Peter Sunde (Mitte) während der Verhandlung.
       
       STOCKHOLM taz | Auch in zweiter Instanz wurden die Gründer der
       Filesharing-Seite [1][Pirate Bay] der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung
       schuldig befunden. "Svea Hovrätt", das Oberlandesgericht in Stockholm,
       senkte am Freitag deren Haftstrafen auf zwischen 4 und 10 Monate, erhöhte
       aber gleichzeitig den von ihnen an verschiedene Musik- und Filmkonzerne zu
       zahlenden Schadensersatz auf umgerechnet rund 4,95 Millionen Euro.
       
       Das Amtsgericht hatte im April 2009 Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg,
       Peter Sunde und Carl Lundström jeweils zu einer einjährigen Haftstrafe und
       einem Schadensersatz von zusammen umgerechnet rund 3,2 Millionen Euro
       verurteilt.
       
       Das "Svea Hovrätt" kam zur Überzeugung, den Angeklagten sei bekannt
       gewesen, dass die von ihnen betriebene Webseite zum illegalen Austausch von
       urheberrechtlich geschütztem Material benutzt werde. Sie hätten nichts
       unternommen, um dies zu stoppen, sondern sich im Gegenteil über
       entsprechende Hinweise und Beschwerden lächerlich gemacht.
       
       Damit hätten sie auch dann Beihilfe zur Urheberechtsverletzung begangen,
       wenn die eigentlichen "Täter", Millionen Internet-UserInnen, die
       untereinander Musik oder Filme ausgetauscht haben, unbehelligt geblieben
       seien. Das Gericht stellt sich damit gegen die Argumentation der
       Verteidigung, die Pirate Bay als bloße Suchmaschine ähnlich wie Google oder
       YouTube einordnen wollte, wo InternetuserInnen ebenfalls Links zu
       geschütztem wie frei zugänglichem Material finden könnten. Doch gerade die
       YouTube-Argumentation wendet das Gericht gegen Pirate Bay: Youtube würde
       nämlich in der Regel Material entfernen, wenn Urheber das fordern.
       
       Auch in einer juristisch strittigen Beweisfrage folgte das Gericht nicht
       der Verteidigung. Diese hatte Freispruch gefordert, weil die
       Staatsanwaltschaft nicht beweisen könne, dass die Angeklagten Kenntnis von
       dem konkreten urheberrechtlich geschützten Material hatten, um das sich das
       Verfahren allein drehte. Der von der Musik- und Filmbranche initiierte
       Prozess bezog sich nämlich auf 20 Musikstücke, neun Filme und vier
       Computerspiele, die über Pirate Bay zum Zeitpunkt einer polizeilichen
       Beschlagnahmeaktion im Mai 2006 zugänglich gewesen sein sollen.
       
       Ähnlich wie das Amtsgericht stellt das Oberlandesgericht allein auf das
       generell mögliche Wissen der Angeklagten ab. Ein blosses Indizienurteil, wo
       Beweise erforderlich gewesen wären, sah der Lundström-Verteidiger Per
       Samuelsson. Und damit einen möglichen Ansatz der Verteidigung, um den
       Obersten Gerichtshof Schwedens anzurufen. Eine entsprechende Revision
       kündigte der ehemalige Pirate-Bay-Sprecher Peter Sunde unmittelbar an.
       
       Anders als für die Betroffenen selbst dürfte das Urteil fürs Filesharing
       insgesamt relativ folgenlos bleiben. Pirate Bay hat zwar immer noch über 20
       Millionen regelmäßige User, spielt aber nicht mehr die zentrale Rolle im
       globalen Filesharing-Netzwerk wie noch zu Beginn des Gerichtsverfahrens.
       Über ein Dutzend neuer Webseiten seien entstanden, die Struktur habe sich
       dezentralisiert, sagt der IT-Experte Daniel Johansson von der TU Stockholm.
       
       Er hält das Urteil allenfalls "von historischem Interesse, aber ansonsten
       praktisch wirkungslos". Denn es drehe sich "um eine Technik, die
       mittlerweile weithin obsolet ist". Früher habe das für Filesharing mit
       Hilfe der Bittorrent-Technik erforderliche Protokoll, das den Austausch der
       einzelnen "Datenpakete" zwischen den Usern koordiniert, auf "Trackern" und
       diese wiederum auf speziellen Servern wie denen von Pirate Bay gelegen.
       
       Eine neue Technik (DHT - distributed hash table) habe solche zentralen
       Server mittlerweile überflüssig gemacht. Die Koordination erfolgt nun
       direkt zwischen den Usern. Webseiten wie Pirate Bay seien damit tatsächlich
       nur noch Suchmaschinen, sagt Johansson: "Die Bittorrent-Informationen
       liegen im Netz, die Verantwortung direkt bei den Usern. Angeklagt werden
       müssten jetzt Hunderttausende."
       
       Und in diesem Spinnennetz die Verantwortung eines Einzelnen für einen
       konkreten Fall des Filesharings von urheberrechtlich geschütztem Material
       zu beweisen, werde nahezu – und bei Verwendung von Anonymisierungsdiensten
       gänzlich - unmöglich. "Der Versuch Links und Suchmaschinen verbieten zu
       wollen, würde aber praktisch das ganze Internet illegal machen", sagt
       Christian Engström, EU-Parlamentarier der schwedischen Piratenpartei.
       
       Anna Troberg, stellvertretende Vorsitzende der Piratpartiet bezeichnete das
       Urteil als "Pyrrhus-Sieg für die Urheberrechtsindustrie": Filesharing werde
       nicht aufhören, "sterben wird aber das Monopol der Urheberrechtsindustrie
       auf die Kultur".
       
       26 Nov 2010
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://thepiratebay.org
       
       ## AUTOREN
       
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 (DIR) Pirate Bay
       
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