# taz.de -- Schünemann zu Vorratsdatenspeicherung: "Das Schicksal missbrauchter Kinder"
       
       > Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann macht Druck auf die
       > Justizministerin. Man brauche die Vorratsdatenspeicherung – für den Kampf
       > gegen Islamisten und gegen Kindesmissbrauch.
       
 (IMG) Bild: Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann, fotografiert bei einer Landtagssitzung.
       
       HAMBURG/BERLIN dpa/dapd/taz | Die FDP lässt durchblicken, für Kompromisse
       bei der Vorratsdatenspeicherung offen zu sein. Ihr innen- und
       rechtspolitischer Sprecher, Hartfried Wolff, sagte: "Für konstruktive
       Lösungen bin ich zu haben, den Vorschlag werden wir daher gründlich
       prüfen", sagte der Innen- und rechtspolitische Experte der
       FDP-Bundestagsfraktion, Hartfrid Wolff. Bedingung sei jedoch eine
       anlassbezogene Speicherung. Die Bundesjustizministerin, Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), steht der Vorratsdatenspeicherung
       ablehnend gegenüber. Leutheusser-Schnarrenberger setzt sich anstelle dessen
       für das so genannte Quick-Freeze-Verfahren ein, eine Methode, bei der Daten
       erst bei einem konkreten Anlass gespeichert und verwendet werden dürfen.
       
       Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat
       Leutheusser-Schnarrenberger jetzt mit dem Argument "Auch wer nicht handelt,
       macht sich schuldig" angegriffen: "Obwohl die Terrorbedrohung wächst,
       weigert sich die Bundesjustizministerin seit Monaten hartnäckig, die
       Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen", so Schünemann in der Neuen
       Osnabrücker Zeitung. Neben dem Kampf gegen "islamistische Terroristen" wäre
       die Vorratsdatenspeicherung auch für den "Kampf gegen den Kindesmissbrauch"
       notwendig. Schünemann, auch Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der
       Länder, hielt der FDP-Ministerin Untätigkeit vor. Auch auf jüngste
       Kompromisssignale des Bundesinnenministeriums habe das Justizministerium
       zurückhaltend reagiert.
       
       "Selbst wenn sie die Terrorgefahr ignoriert, muss sie doch wenigstens das
       Schicksal missbrauchter Kinder berühren", klagte Schünemann und forderte
       Leutheusser-Schnarrenberger zum Handeln auf. "Aufgrund dieser Schutzlücke
       konnte das Bundeskriminalamt allein im Bereich der Kinderpornographie mehr
       als 70 Prozent der Fälle nicht aufklären", so der niedersächsische
       Innenminister. Zwar verbiete die Verfassung unverhältnismäßige Eingriffe in
       die Grundrechte der Bürger. "Doch wer den Sicherheitsbehörden notwendige
       Befugnisse verwehrt und Gefahren ignoriert, der handelt ebenfalls
       verfassungswidrig", so Schünemann.
       
       Das "anlasslose pauschale Speichern von Daten" sei verfassungswidrig, sagte
       der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, dem
       Hamburger Abendblatt. Das Bundesverfassungsgericht habe die umstrittene
       Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten jedoch nicht
       grundsätzlich untersagt. "Die Vorratsdatenspeicherung für sechs Monate kann
       unter strengen Voraussetzungen durchaus im Einklang mit dem Grundgesetz
       stehen, etwa wenn es um die Aufklärung besonders schwerer Straftaten oder
       um die Gefahrenabwehr geht." Verfassungswidrig sei jedoch "das anlasslose
       pauschale Speichern von Daten".
       
       Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte am Mittwoch angekündigt,
       er sei bei der Mindestspeicherfrist für Telefon- und
       Internetverbindungsdaten, dem Umfang der Speicherung sowie möglichen
       Zugriffshürden für die Strafverfolger kompromissbereit. Das
       Quick-Freeze-Verfahren, bei dem Daten erst bei einem konkreten Anlass
       gespeichert und verwendet werden dürfen, lehnt de Maizière als
       "wirkungslos" ab.
       
       23 Dec 2010
       
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