# taz.de -- Streit um Vorratsdatenspeicherung: Sieben Tage statt sechs Monate
       
       > Die Justizministerin schlägt vor, IP-Adressen für kurze Zeit anlasslos
       > registrieren zu lassen. Dem Innenminister reicht der Kompromiss nicht und
       > die Bürgerrechtler sind empört.
       
 (IMG) Bild: Symboltier Datenkrake: Gegner der Vorratsdatenspeicherung auf einer Demo.
       
       Im Streit über die Vorratsdatenspeicherung hat Justizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen Kompromissvorschlag vorgelegt.
       IP-Adressen, mit denen einzelne Computer im Netz identifiziert werden
       können, sollen sieben Tage lang anlasslos gespeichert werden. Darüber
       hinaus soll es aber weiter keine Vorratsspeicherung geben. Innenminister
       Thomas de Maizière (CDU) genügt das nicht, doch Bürgerrechtler sind empört.
       
       Seit März 2010 gibt es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung mehr.
       Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Telekomfirmen
       nicht mehr sechs Monate lang speichern, wer wann wen angerufen oder
       angemailt hat, wer sich mit seinem Mobiltelefon wohin bewegte und wer sich
       wann im Internet aufhielt.
       
       Doch eine EU-Richtlinie schreibt die Vorratsspeicherung der Daten weiter
       vor. Und Karlsruhe hat sie nicht grundsätzlich verboten, sondern nur
       besseren Datenschutz verlangt. Die Innenminister machen deshalb seit
       Monaten Druck, dass Leutheusser-Schnarrenberger endlich einen Gesetzentwurf
       für die Wiedereinführung vorlegen soll. Am Montag präsentierte sie
       zumindest ein Eckpunkte-Papier.
       
       Für Telefon-, Mobilfunk- und E-Mail-Daten soll es nach dem Willen der
       Ministerin weiterhin keine Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten geben.
       Hier schlägt sie ein Quick-Freeze-Verfahren vor. Danach kann die Polizei,
       wenn sie einen gewissen Verdacht hat, die in diesem Moment noch vorhandenen
       Verbindungsdaten "einfrieren" lassen, damit sie nicht gelöscht werden.
       
       Relevant ist dies vor allem, wenn man zunächst nur einen Knotenpunkt kennt
       und dann die Daten zum Beispiel eines ganzen Stadtviertels gesichert
       werden. Die Daten dürfen aber erst genutzt werden, wenn der Verdacht sich
       konkretisiert hat und ein Richter die Daten freigibt.
       
       Innenminister de Maizière hält das Quick-Freeze-Verfahren für nicht
       ausreichend: "Wo nichts gespeichert wird, etwa bei Flatrate-Tarifen, kann
       auch nichts eingefroren werden." Dem hält die Justizministerin entgegen,
       dass im Telefonbereich oft auch bei Flatrate-Tarifen die Verbindungsdaten
       noch lange vorhanden sind – weil Telefonfirmen die Benutzung fremder
       Leitungen abrechnen müssen.
       
       Anders sieht es bei der Einwahl ins Internet aus. Hier sind bei
       Flatrate-Tarifen oft wirklich keine Daten zu Abrechnungszwecken mehr da.
       Die Ministerin stimmt deshalb einer siebentägigen Speicherung der
       IP-Adressen zu. Dann kann eine Internetfirma der Polizei mitteilen, welcher
       Kunde zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer verdächtigen IP-Adresse
       unterwegs war. So will die Ministerin vor allem den Kampf gegen
       Kinderpornografie unterstützen.
       
       Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar lobte: "Ein guter Vorschlag." Kein
       Wunder, denn er hatte Ähnliches Ende November selbst vorgeschlagen. Der
       Innenminister aber mäkelte, die Daten müssten "für einen deutlich längeren
       Zeitraum" gespeichert werden. Doch Schaar warnte de Maizière: "Er sollte
       den Vorschlag ernsthaft prüfen. Wenn sich die Bundesregierung bis Ende der
       Wahlperiode auf keinen Gesetzentwurf einigen kann, haben die
       Sicherheitsbehörden auch nichts davon."
       
       Die Bürgerrechtler vom AK Vorrat reagierten dagegen mit "Unverständnis und
       Bestürzung" auf den Kompromissvorschlag der Ministerin.
       
       17 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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