# taz.de -- Befugnisse der Geheimdienste: Ein bisschen weniger schnüffeln
       
       > FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will nur einen Teil der
       > Anti-Terror-Befugnisse der Geheimdienste verlängern. "Destruktiv", meint
       > die Union.
       
 (IMG) Bild: Selbst der Adler wird überwacht: Bundesnachrichtendienst in Pullach.
       
       BERLIN taz | Auch nach einem Treffen zwischen Union und FDP ist die
       Koalition von einer Einigung beim Terrorbekämpfungsgesetz weit entfernt.
       
       FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger legte
       CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich am Dienstag ein Papier vor, wonach
       sie den Geheimdiensten deutlich weniger Befugnisse einräumen will als der
       Koalitionspartner. Den Militärischen Abschirmdienst (MAD) will sie gleich
       ganz abschaffen. Bei dem Treffen soll es laut geworden sein,
       Unionsvertreter warfen der FDP danach "destruktives Verhalten" vor.
       
       Es geht um Befugnisse, die den drei deutschen Geheimdiensten in Reaktion
       auf den 11. September 2001 eingeräumt wurden und die später nochmals
       befristet verlängert worden sind. Seitdem können Verfassungsschutz, BND und
       MAD unter anderem bei Banken, Postfirmen, Fluggesellschaften und
       Telekommunikationsunternehmen heimlich Informationen über Terrorverdächtige
       und mutmaßliche Extremisten einholen. Zum Januar läuft das Gesetz aus. Der
       Innenminister will es verlängern und an manchen Stellen etwas ausweiten.
       
       Leutheusser-Schnarrenberger schreibt hingegen in ihrer Stellungnahme, die
       der taz vorliegt, sie sei zwar bereit, einige Befugnisse zu verlängern -
       andere aber nicht. So sollen die Geheimdienste bei Fluggesellschaften keine
       Auskünfte mehr über Verdächtige einholen dürfen. Da im Jahr 2009 nur eine
       Auskunft des Verfassungsschutzes und drei des BND bei Fluggesellschaften
       eingeholt worden seien, sei die "Erforderlichkeit des Auskunftsanspruchs
       nicht hinreichend dargelegt", heißt es in dem Papier.
       
       Auch bei Finanzinstituten sollen die Geheimdienste nicht mehr Auskünfte
       über Terrorverdächtige einholen dürfen. "Die Abfragebefugnis berührt den
       hochsensiblen Bereich der Bankdaten und des Bankgeheimnisses", schreibt
       Leutheusser-Schnarrenberger. Schon gar nicht will sie dem Wunsch aus dem
       Innenministerium nachgeben, dass die Geheimdienste auch den Inhalt von
       Bankschließfächern erfragen dürfen. Das käme "einer heimlichen Durchsuchung
       nahe".
       
       Im Innenministerium hält man es für notwendig, dass die Geheimdienste bei
       Fluggesellschaften und Banken Informationen über Verdächtige einholen
       können. So könne man möglicherweise entdecken, ob ein Islamist eine
       Ausreise ins Ausbildungslager plane und dafür vorher sein Konto leerräume.
       
       26 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolf Schmidt
       
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