# taz.de -- Kommentar Sicherungsverwahrung: Sex auch im Knast
       
       > Sexualität gehört zur Menschenwürde. Sicherungsverwahrten den Kontakt zu
       > Prostituierten zu gestatten, ist deshalb keinesfalls abwegig.
       
 (IMG) Bild: Nachträgliche Sicherungsverwahrung heißt jetzt "nachträgliche Therapieunterbringung".
       
       Haben die Hungerstreikenden es gefordert oder wurde es ihnen nur in den
       Mund gelegt? Die Vorstellung, dass Sicherungsverwahrte im Gefängnis
       unreglementierten Frauenbesuch bekommen können, ist jedenfalls nicht so
       abwegig, wie Boulevardmedien das finden.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai klargestellt, dass sich die
       Sicherungsverwahrung klar von der Haftstrafe unterscheiden muss. Denn nach
       Verbüßung der Strafe werden diese Männer nur noch vorsorglich verwahrt,
       weil sie als gefährlich gelten. Sie bringen damit ein Freiheitsopfer für
       die Sicherheit der Gemeinschaft. Ihre Lebensbedingungen sollen, soweit es
       die Sicherheit erlaubt, an das normale Leben angeglichen werden, so die
       Karlsruher Forderung.
       
       Sexualität ist ein Teil der Menschenwürde, sie kann deshalb auch Gefangenen
       nicht einfach verwehrt werden. Schon seit längerem gibt es daher
       Besuchsräume, wo sich Strafgefangene und Verwahrte mit Ehefrauen und
       Freundinnen treffen können und auch Sex haben dürfen.
       
       Die meisten Sicherungsverwahrten sitzen jedoch so lange im Knast, dass sie
       kaum noch Beziehungen nach draußen haben. Hier ist es nicht abwegig, auch
       den Kontakt zu Prostituierten zuzulassen.
       
       Selbst Vergewaltiger sollten dabei nicht ausgenommen werden. Schließlich
       müssen gerade sie, therapeutisch begleitet, den Wert konsensualer
       Sexualität lernen.
       
       12 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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