# taz.de -- Dresdner Handyskandal: Richter kritisieren Datenschützer
       
       > Sächsische Richter kritisieren den Datenschutzbeauftragten im Freistaat,
       > weil er die Funkzellenauswertung in Dresden rügte. Hilfe kommt indes von
       > den Kollegen.
       
 (IMG) Bild: Eine Anti-Nazi-Demo in Dresden im Februar. Es wurden mehr als nur die Personalien aufgenommen.
       
       MÜNCHEN taz | Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben
       ihren sächsischen Kollegen, Andreas Schurig, in der Affäre um die
       unzulässige Speicherung von Handydaten in Dresden in Schutz genommen. "Die
       Kompetenz des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur Kontrolle von Polizei
       und Staatsanwaltschaft wurde in nicht nachvollziehbarer Weise in Frage
       gestellt", kritisierte der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz,
       Thomas Petri, in München. Das Verhalten einzelner politischer
       Entscheidungsträger in Sachsen lenke ganz klar von der eigentlichen
       Problematik ab.
       
       Anlass der Diskussion ist der [1][Dresdner Handyskandal]. Die sächsische
       Polizei hatte im Februar bei mehreren Funkzellen-Abfragen während einer
       Nazidemo die Daten von rund einer Million Mobiltelefonaten erfasst ("wer
       sprach wo mit wem wie lange"). Damit sollten Angriffe auf Polizisten und
       auf Nazis aufgeklärt werden. Die Maßnahmen waren vorab vom Amtsgericht
       Dresden gebilligt worden.
       
       Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat die
       Massenerfassung Anfang September jedoch als [2]["unverhältnismäßig"]
       beanstandet. Innenminister Markus Ulbig (CDU) konterte einige Tage später
       mit einem Gutachten des liberalen Berliner Staatsrechtlers Ulrich Battis.
       Dieser wertete die Funkzellenauswertung trotz der vielen Betroffenen "als
       insgesamt angemessen".
       
       Grundsätzliche Kritik bekam Schurig auch vom sächsischen Richterverein. Der
       Datenschutzbeauftragte habe mit der Beanstandung seine Kompetenzen
       überschritten und die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet. Schurig habe
       nämlich nur formal Polizei und Staatsanwaltschaft gerügt. "In Wahrheit will
       er den Richter treffen, der die beanstandete Maßnahme angeordnet hat",
       monierte der Richterverein.
       
       Die Datenschutzbeauftragten verteidigten ihren sächsischen Kollegen
       gegenüber den Vorwürfen von Seiten der Richter. „Der Sächsische
       Datenschutzbeauftragte hat sich einer Bewertung der richterlichen Anordnung
       in diesem Fall völlig enthalten“, sagte Petri. Schurig habe lediglich die
       Vorgehensweise der Sicherheitsbehörden vor und nach der Anordnung bewertet
       und seinen Kompetenzbereich damit nicht überschritten.
       
       Den Antrag, den die Sächsische Landesregierung zum besseren Schutz vor
       Handyüberwachung, im Bundesrat eingebracht hatte, begrüßten die
       Datenschutzbeauftragten von Bund und Länder als "Schritt in die richtige
       Richtung". Zwar müsse überlegt werden, ob man Verwertungsverbote von
       bereits erhobenen Handydaten noch sehr viel stärker verankert, gab der
       Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zu bedenken. Jedoch seien die im
       Antrag der Sächsischen Landesregierung enthaltenen Regelungen ein großer
       Fortschritt im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien.
       
       Der sächsische Gesetzentwurf wurde am Mittwoch im Rechtssausschuss des
       Bundesrats erstmals beraten und sogleich vertagt. Nach sächsischen Angaben
       soll sich zunächst eine Arbeitsgruppe unter Einschluss von erfahrenen
       Richtern und Staatsanwälten mit der Frage beschäftigen.
       
       30 Sep 2011
       
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