# taz.de -- Dresdner Überwachungsskandal: Handydaten bleiben unter Verschluss
       
       > Der Staatsanwalt verweigert die Auskunft über gesammelte Handydaten.
       > Bundestagsvize Wolfgang Thierse ist empört und überlegt, zu klagen.
       
 (IMG) Bild: Die Dresdner Behörden sind offenbar nicht bereit, Rechenschaft über ihr Handeln zu geben, beklagt Thierse.
       
       BERLIN taz | Wolfgang Thierse ist empört. Er hatte sich im Februar an den
       Antinaziprotesten in Dresden beteiligt, zuvor auch zur friedlichen Blockade
       der Rechtsextremen aufgerufen.
       
       Nachdem die [1][taz vor gut einem Monat aufgedeckt] hatte, dass die Polizei
       während der Proteste am 13. und 19. Februar über eine Million
       Handy-Verbindungsdaten von mehr als 330.000 Demonstranten, Anwohnern,
       Journalisten und Politikern erfasst und gespeichert hat, sprach der
       SPD-Vizepräsident des Bundestags Thierse bereits von einem "skandalösen
       Vorgang".
       
       Er wollte von den sächsischen Behörden wissen, ob auch er von dieser
       Überwachungsmaßnahme betroffen war, und stellte bei der Staatsanwaltschaft
       ein Auskunftsersuchen. 400 derartige Ersuchen gingen dort bisher ein,
       bestätigte die Behörde am Mittwoch. Die Auskunft allerdings verweigert sie.
       
       "Es entsteht der Eindruck, dass die Dresdner Behörden nicht bereit oder
       nicht fähig sind, Rechenschaft über ihr Handeln, über den massenhaften
       Eingriff in die Grundrechte von Bürgern zu geben", sagte Thierse der taz.
       Das sei ein durchaus beunruhigender Vorgang.
       
       ## Ermittlungen könnten noch dauern
       
       In dem Schreiben der Dresdner Staatsanwaltschaft an Thierse und andere
       Betroffene heißt es, dass "eine Auskunft derzeit nicht erfolgen kann".
       Grundlage sei Paragraf 491 Strafprozessordnung, wonach Auskunft über
       Verfahren, deren Einleitung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt, nicht
       erteilt wird.
       
       Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte gegenüber der taz in Aussicht, dass
       sich dies nach Abschluss der Ermittlungen, "die noch eine Zeit dauern
       können", ändern könnte. "Wir wissen noch nicht, wer als Täter für die
       schweren Landfriedensbrüche in Betracht kommt. Deshalb können wir so lange
       keine Auskunft erteilen", sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Dazu müsse
       außerdem ein berechtigtes Interesse der Betroffenen vorliegen. "Allein der
       Umstand, dass personenbezogene Daten in diesem Fall gespeichert wurden,
       reicht dafür wohl nicht aus", so Haase.
       
       Ob diese Einschätzung zutrifft, ist umstritten. Auch um das klären zu
       lassen, erwägen einige Parlamentarier jetzt eine Klage. So etwa Niema
       Movassat von der Linksfraktion im Bundestag. "Aus meiner Sicht ist es
       rechtswidrig, gegenüber Abgeordneten die Auskunft zu verweigern", sagte er
       der taz. Zudem müsste der Bundestag in solchen Fällen informiert werden.
       
       Wie wenig selbst die [2][Bundesregierung] über das Ausmaß von sogenannten
       Funkzellenabfragen weiß, geht unterdessen aus der Antwort auf eine Kleine
       Anfrage der Grünen hervor. In dem Schreiben, das der taz vorliegt, heißt
       es, dass "eine gesonderte statistische Erhebung" dazu "nicht vorgesehen
       ist". Die [3][Regierung] selbst strebt hierzu keine Gesetzesänderung an,
       verweist aber auf eine Bundesratsinitiative aus Sachsen. Deren Vorschläge
       will die Regierung "im Rahmen des von Sachsen in Aussicht genommenen
       Gesetzgebungsverfahrens prüfen".
       
       21 Jul 2011
       
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