# taz.de -- Kommentar Staatstrojaner: Polizei hat widerrechtlich gehandelt
       
       > Es gibt keine Regelungen für die Quellen-Telekommunikations-Überwachung
       > in der Strafprozessordnung. Doch die Polizei nutzt sie trotzdem.
       
       Schlamperei oder Skandal? Der Chaos Computer Club hat nachgewiesen, dass
       ein von der Polizei genutzter Trojaner mehr konnte, als er durfte.
       Eigentlich sollte er nur bei der Überwachung verschlüsselter
       Internettelefonate und E-Mails helfen, doch die Spionage-Software konnte
       mit Screenshots auch unfertige Mails erfassen. Damit wurden Vorgaben des
       Verfassungsgerichts verletzt.
       
       Natürlich interessieren sich die Ermittler auch für bloße Entwürfe und
       halbfertige Formulierungen. Oft sagen sie mehr aus als die geglättete
       Endfassung einer Mail. Auf den ersten Blick spricht also viel für eine
       vorsätzliche Missachtung der Vorgaben.
       
       Was folgt daraus nun politisch? Müssen Gesetze strenger formuliert werden,
       damit die Polizei die Grenzen unmissverständlich nachlesen kann? Wer dies
       fordert, wird feststellen, dass es für die
       Quellen-Telekommunikations-Überwachung derzeit gar keine Regelung in der
       Strafprozessordnung gibt.
       
       Die Bundesregierung streitet seit zwei Jahren darüber, ob sie notwendig
       ist. Die Polizei nutzt die Quellen-TKÜ trotzdem. Das muss gestoppt werden.
       Ein Instrument, das so missbrauchsanfällig ist, darf nicht ohne
       demokratische Entscheidung des Gesetzgebers eingeführt und benutzt werden.
       
       Die fehlende gesetzliche Grundlage entschuldigt die Polizei aber in keiner
       Weise. Selbst wenn man glaubt, die Quellen-TKÜ sei zulässig, weil man sich
       auf die allgemeinen Regeln zum Abhören von Telefonaten stützen kann, so
       gelten für die Quellen-TKÜ doch die besonderen Vorgaben des
       Verfassungsgerichts. Danach muss sichergestellt werden, dass der Trojaner
       ausschließlich Telefonate und abgesandte E-Mails erfasst. Falls den
       handelnden Polizisten dies nicht bekannt war, haben die zuständigen
       Minister die Verantwortung zu tragen.
       
       10 Oct 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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