# taz.de -- Streit um Bundestrojaner: Justizministerin kündigt Aufklärung an
       
       > Nach der Kritik des CCC am Bundestrojaner, hat die Bundesjustizministerin
       > Aufklärung angekündigt. Auch der Datenschutzbeauftragte will nun
       > Überwachungssoftware prüfen.
       
 (IMG) Bild: Soll jetzt ganz genau untersucht werden: Der Code des Bundestrojaners.
       
       BERLIN rtr/afp/dpa/dapd | Bundesjustizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger hat angesichts der Vorwürfe des Chaos Computer
       Clubs (CCC) am Bundestrojaners "totale Transparenz und Aufklärung"
       versprochen. Sie werde auf Bundes- und Länderebene prüfen, ob solch eine
       Überwachung in Deutschland zum Einsatz komme. "Wenn das so wäre, wäre es
       nicht im Einklang mit unseren Gesetzen", sagte die FDP-Politikerin am
       Montag im ARD-"Morgenmagazin". Dann müssten geeignete Wege gefunden werden,
       das zu untersagen.
       
       Hintergrund ist ein Bericht des CCC über Pannen und Sicherheitslücken beim
       einer als "Bundestrojaner" bezeichneten Überwachungssoftware.
       
       Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat angekündigt, die von
       deutschen Sicherheitsbehörden eingesetzte Software zur Überwachung
       verschlüsselter Kommunikation unverzüglich zu überprüfen. In einem Gespräch
       mit der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte Schaar: "Wir werden die eingesetzte
       staatliche Überwachungssoftware jetzt genau auf den Prüfstand stellen."
       
       Wenn sich die Vorwürfe des CCC bestätigten, wäre das höchst beunruhigend.
       "Es darf nicht sein, dass beim Abfangen verschlüsselter
       Internet-Kommunikation auf dem Computer durch die Hintertür auch eine
       Online-Durchsuchung des gesamten Rechners durchgeführt werden kann", sagte
       Schaar. Der Staat dürfe nur Programme einsetzen, die technisch beherrschbar
       und damit frei von Missbrauchsrisiken seien, forderte er.
       
       ## Aufklärung im Innenausschuss
       
       Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem äußerte sich
       kritisch. "Soweit der Staat überhaupt das informationstechnische System
       infiltrieren darf, muss er Risiken eines Missbrauchs vorbeugen", sagte er
       der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der maßgeblich für das Karlsruher
       Urteil zur Online-Durchsuchung verantwortliche Richter fügte hinzu: "Es
       müssen wirkungsvolle Sicherungen eingebaut sein, sonst ist das Vorgehen
       rechtswidrig." Jemandem Daten unterzuschieben, was mit einem Trojaner
       möglich ist, sei "in jedem Fall rechtswidrig".
       
       Der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion,
       Michael Hartmann, erklärte, es dürfe aber "niemals" ein Trojaner eingesetzt
       werden, "der eine weiter gehende oder beliebige Ausspähung ermöglicht".
       Zudem sei es "ein Unding", dass "private Anbieter für staatliche Behörden
       Spähsoftware bauen". Hartmann forderte deshalb eine "sofortige und
       umfassende Aufklärung" im Innenausschuss des Bundestages.
       
       10 Oct 2011
       
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