# taz.de -- Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte: Eizellenspenden bleiben verboten
       
       > Der Gerichtshof für Menschenrechte wies überraschend eine Klage gegen das
       > Verbot von Eizellenspenden aus Österreich ab. Das Urteil gilt auch in
       > Deutschland.
       
 (IMG) Bild: Nicht das Gleiche: künstliche Befruchtung und Eizellspende.
       
       FREIBURG taz | Das Verbot der Eizellspende in Deutschland und Österreich
       kann bestehen bleiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
       lehnte am Donnerstag in zweiter Instanz überraschend eine Klage aus
       Österreich ab, so dass sich auch in Deutschland kein Anpassungsbedarf
       ergibt.
       
       Geklagt hatte ein österreichisches Paar, das auf natürlichem Wege keine
       Kinder bekommen kann. Da die Frau keine Eizellen bilden kann, ist auch
       keine künstliche Befruchtung im Reagenzglas möglich. Die Nutzung von
       Eizellen einer anderen Frau ist in Österreich allerdings verboten.
       
       Bei österreichischen Gerichten hatte die Klage keinen Erfolg. Deshalb
       wandte sich das Paar an den Straßburger Gerichtshof und berief sich auf den
       Schutz des "Privat- und Familienlebens" in der Europäischen
       Menschenrechtskonvention. In erster Instanz hatte die Klage im März 2010
       sogar Erfolg. Eine Kammer aus sieben Richtern entschied: Wenn ein Staat
       künstliche Befruchtung zulässt, darf er die Eizellspende nicht verbieten.
       
       Doch die österreichische Regierung legte Rechtsmittel ein. Und die Große
       Kammer, die aus 17 Richtern besteht, zeigte sich nun deutlich zögerlicher.
       Die Richter billigten Österreich einen "weiten Beurteilungsspielraum" zu.
       Zwar sei in den 47 Staaten des Europarats ein klarer Trend zu erkennen, die
       Eizellspende zuzulassen, dieser entstehende Konsens beruhe allerdings noch
       nicht auf gefestigten Grundsätzen.
       
       Das Verbot der Eizellspende sei zwar ein Eingriff in das Privatleben der
       Bürger, so die Straßburger Richter. Österreich durfte jedoch das weit
       verbreitete Unbehagen gegenüber der modernen Fortplanzungsmedizin
       berücksichtigen und das Prinzip bewahren, dass die Identität der Mutter
       immer feststehen muss.
       
       Die Gefahr, dass sozial benachteiligte Frauen ausgenutzt und zur
       Eizellspende gedrängt werden, hätte allerdings auch auf andere Weise
       vermieden werden können, etwa indem eine Entlohnung verboten wird. Der
       österreichische Gesetzgeber habe aber jedenfalls seine Entscheidung sorgsam
       abgewogen und seinen Beurteilungsspielraum nicht überschritten, erklärten
       die Richter.
       
       Auch in Deutschland ist die Eizellspende verboten. Bei einem Verstoß drohen
       laut Embryonenschutzgesetz Geldstrafen oder Haft bis zu drei Jahren.
       Experten gehen davon aus, dass pro Jahr einige tausend deutsche Paare in
       ausländischen Kliniken eine Eizellspende empfangen. (Az.: 57813/00)
       
       3 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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