# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Keine Patente auf Stammzellen
       
       > Menschliche embryonale Zellen dürfen nicht für die Forschung patentiert
       > werden, hat der EuGH entschieden. Das Gericht legte den Begriff "Embryo"
       > weit aus.
       
 (IMG) Bild: Verlor sein Patent auf nervliche Vorläuferzellen: der Forscher Oliver Brüstle.
       
       LUXEMBURG dpa | Menschliche embryonale Stammzellen können nach einem Urteil
       des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht für die wissenschaftliche
       Forschung patentiert werden. Wenn für deren Gewinnung Embryonen zerstört
       werden, verstoße dies gegen den Schutz der Menschenwürde, entschieden die
       Richter in Luxemburg. (Rechtssache: C-34/10).
       
       Das Grundsatzurteil beschränkt damit die Verwendung dieser Zellen für
       Forscher. Allerdings halten die Richter es für möglich, dass die Nutzung
       für eine Therapie oder Diagnose zum Nutzen des Embryos - zum Beispiel bei
       Missbildungen - Gegenstand eines Patents sein könnte.
       
       Die Entscheidung gilt für Patente auf embryonale Stammzellen sowie auch für
       die Verfahren zu ihrer Herstellung. Die Nutzung embryonaler Stammzellen ist
       äußerst umstritten, weil sie aus frühen Embryonen stammen, die bei der
       Gewinnung zerstört werden.
       
       ## Begriff Embryo "weit auszulegen"
       
       Nach Ansicht des Gerichts verstößt dies gegen die guten Sitten, weil es
       sich auch bei befruchteten Eizellen rechtlich um Embryonen handle. "Der
       Begriff des menschlichen Embryos ist weit auszulegen", schreiben die
       höchsten EU-Richter in ihrer Begründung.
       
       Hintergrund der Klage war ein Patentstreit zwischen der Umweltorganisation
       Greenpeace und dem Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle. Brüstle ist Inhaber
       eines 1997 angemeldeten Patents für nervliche Vorläuferzellen. Diese werden
       zur Behandlung neurologischer Krankheiten wie Parkinson oder Multiple
       Sklerose erprobt.
       
       Die Vorläuferzellen, aus denen sich dann Nervenzellen bilden, stellt
       Brüstle aus embryonalen Stammzellen her. Auf Klage der Umweltorganisation
       Greenpeace hatte das Bundespatentamt dieses Patent wegen ethischer Bedenken
       aufgehoben.
       
       18 Oct 2011
       
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