# taz.de -- Immobilienaffäre: Aufräumen in Sachen Braun
       
       > Der neue Justizsenator will besseren Schutz vor Immobilienkäufen, über
       > die sein Vorgänger stolperte. Rot-Schwarz möchte Übergangsgeld für
       > Senatoren neu regeln
       
 (IMG) Bild: Der neue Justiz- und Verbraucherschutzsenator Heilmann
       
       Die rot-schwarze Koalition macht sich daran, mit den Hinterlassenschaften
       der Affäre um Exjustizsenator Michael Braun aufzuräumen. Kaum im Amt,
       forderte sein Nachfolger Thomas Heilmann (beide CDU) am Dienstag besseren
       Schutz vor übereilten Immobilienkäufen. Braun war als Notar in solche
       Geschäfte verwickelt und trat nach elf Tagen als Senator im Dezember
       zurück. Fast zeitgleich mit Heilmanns Initiative kündigten die Fraktionen
       von SPD und CDU an, die Regeln zum Übergangsgeld zu ändern, derentwegen
       Braun trotz sehr kurzer Amtszeit bis zu 50.000 Euro zustehen.
       
       Heilmann, erst vor sechs Tagen zum Senator für Justiz und Verbraucherschutz
       ernannt, verlangt Änderungen beim Immobilienhandel, die auch Bundesgesetze
       betreffen. Schon beim nächsten Treffen der 16 Landesjustizminister will er
       Vorschläge vorlegen. Die will er nicht allein mit SPD und CDU ausarbeiten,
       sondern generell mit "den Rechtspolitikern in Berlin".
       
       Dieser parteiübergreifende Ansatz stößt beim rechtspolitischen Sprecher der
       Grünen-Fraktion, Dirk Behrendt, auf große Zustimmung. "Ein sehr gutes
       Projekt", sagte Behrendt der taz. "Wir begrüßen es außerordentlich, dass
       das aus den Reihen der CDU kommt." Die Grünen haben zum Thema
       Schrottimmobilien selbst einen Antrag eingebracht, der am heutigen Mittwoch
       Thema im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses ist.
       
       Der Vorstoß des neuen Senators richtet sich nach seinen Worten gegen
       "gewerbsmäßige Betrüger, die Anlegern überteuerte Eigentumswohnungen
       verkaufen", dabei den Erwerbern keine Möglichkeit zu vorherigen
       Besichtigung einräumen und den Banken bei der Darlehensgewährung falsche
       Daten zu Renditen übermitteln. "Diese Betrüger ruinieren wirtschaftliche
       Existenzen und schädigen mit vergleichsweise wenigen Fällen den Ruf der
       gesamten Immobilienbranche", so Heilmann.
       
       Auch im bisherigen Recht gibt es sogenannten Übereilungsschutz. Demnach
       muss ein Kaufvertrag 14 Tage vor dem Notartermin vorliegen, bei dem der
       Kauf beurkundet wird. Geschädigte hatten Exsenator Braun vorgeworfen, er
       habe sie als Notar nicht ausreichend gewarnt. Braun hatte dazu gesagt, er
       habe stets gefragt, ob die Käufer den Vertrag bereits 14 Tage lang
       vorliegen hatten. Ein Notar würde aber auch "gegen die ihm auferlegte
       Neutralitätspflicht verstoßen, wenn er sagen würde, dass sich das Geschäft
       nicht lohne", so Braun. Heilmann erklärte, "die Notare allein könnten den
       Missstand nicht stoppen". Deshalb müsste nicht nur das Notarrecht überprüft
       werden, sondern "auch alle anderen Gesetze für den Immobilienerwerb auf den
       Prüfstand".
       
       Parallel dazu wollen die Fraktionen von SPD und CDU das Senatorengesetz
       ändern, das das Übergangsgeld regelt - quasi das Arbeitslosengeld für
       entlassene Senatoren. Dort heißt es, es gebe so viele Monate Übergangsgeld,
       wie der Exsenator im Amt war. Dabei gibt es in den ersten drei Monaten
       jeweils ein volles Senatorengehalt von rund 10.600 Euro, danach monatlich
       ein halbes. Das soll bis maximal zwei Jahre auch weiterhin gelten.
       Wegfallen soll aber die Vorschrift, dass es mindestens sechs Monate Geld
       gibt, auch wenn die Amtszeit - wie bei Braun - kürzer war.
       
       ## "Überzeugt noch nicht"
       
       Die Grünen-Fraktion, die selbst einen Änderungsantrag angekündigt hatte,
       zeigte sich nicht zufrieden. "Mich überzeugt das noch nicht", sagte ihr
       Rechtsexperte Behrendt. Seine Fraktion hat vorgeschlagen, das Übergangsgeld
       erst nach einer Amtszeit von sechs Monaten zu zahlen. Zudem mag Behrendt
       nicht nachvollziehen, warum das Geld bis zu zwei Jahre fließen soll - "wer
       sonst seinen Job verliert, bekommt auch nur ein Jahr lang Arbeitslosengeld
       I".
       
       17 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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