# taz.de -- Exsenator und Immobilien-Affäre: Braun-Urkunde war Schrott
       
       > Erstmals konstatiert ein Gericht Verstöße der Kanzlei von Michael Braun.
       > Der Ex-Senator legt Beschwerde gegen den Beschluss ein - findet ihn aber
       > politisch richtig.
       
 (IMG) Bild: Michael Braun: Augen zu und durch funktioniert nicht.
       
       Jetzt wird’s juristisch handfest: Erstmals hat ein Gericht einen
       Notarvertrag aus der Kanzlei von Ex-Senator Michael Braun (CDU) aufgehoben.
       Eine Zivilkammer des Landgerichts befand, dass bei der Beurkundung mehrere
       „rechtliche Pflichten verletzt“ wurden. Der Beschluss vom 2. März liegt
       seit Mittwoch vor.
       
       Braun war im Dezember als Justizsenator zurückgetreten, nachdem Anwälte ihm
       vorgeworfen hatten, Schrottimmobilien-Geschäfte beurkundet zu haben. Braun
       hatte das bestritten. Dass das nun schwieriger wird, hat sich der
       Christdemokratselbst eingebrockt: Braun hatte im Juli 2011 von einer
       Berliner Tagesmutter sein Notarhonorar von 599,05 Euro eingefordert –
       obwohl die 49-Jährige erfolgreich den Wohnungskauf wegen arglistiger
       Täuschung anfechten konnte. Den Vertrag hatte damals Brauns Kanzleikollege
       Uwe Lehmann-Brauns, ebenfalls CDU-Abgeordneter, beglaubigt.
       
       Das Landgericht weist Brauns Forderung nun klar zurück. Es könne „nicht
       festgestellt werden, dass der Notar seiner Verpflichtung nachgekommen ist“.
       Der Beschluss listet mehrere Verfehlungen auf. Die Beinah-Käuferin habe den
       Vertrag nicht – wie vorgeschrieben – zwei Wochen vor Beurkundung erhalten.
       Auch sei sie nicht belehrt worden, dass der Antrag vorerst nicht mehr
       anfechtbar sein wird. Das habe die Frau „in erhebliche Gefahren gebracht“,
       so das Gericht.
       
       Beurkundet wurde am Ende auch nur ein Kaufangebot. Warum der Vertrag in
       „Angebot“ und „Annahme“ aufgesplittet wurde, sei nicht begründet worden,
       heißt es im Beschluss. Die Aufspaltung sei nur „ausnahmsweise
       gerechtfertigt“, Brauns Kanzlei habe dies aber bei jeder zehnten Urkunde
       getan – „systematisch und damit unzulässig“.
       
       Die Tagesmutter hatte angegeben, erst am Tag des Notar-Termins überhaupt
       von der Wohnung erfahren zu haben. Diese habe sich später als weit
       überteuert herausgestellt. Braun hielt dagegen: Weder habe die Kanzlei den
       Wert der Wohnung gekannt noch sei sie dazu verpflichtet. Auch habe man sich
       versichern lassen, dass die Zwei-Wochen-Frist eingehalten wurde. Das
       Gericht sah dies als „nicht hinreichend“. Braun muss die Verfahrenskosten
       tragen.
       
       Der CDU-Mann, heute einfacher Abgeordneter, legte Beschwerde gegen den
       Beschluss ein. Dieser sei „rechtlich falsch“, sagte Braun der taz.
       „Politisch finde ich die Maßstäbe richtig im Sinne des
       Verbraucherschutzes.“ Nur seien diese bisher nicht so weitgehend
       festgeschrieben. „Die Kammer kann nun nicht im Nachhinein neue
       Anforderungen stellen.“ Die Grünen forderten, dass die Notaraufsicht am
       Landgericht dienstrechtliche Konsequenzen für Braun prüfen müsse. Mit dem
       Gerichtsbeschluss breche Brauns „Verteidigungslinie endgültig zusammen“, so
       der Grünen-Rechtsexperte Dirk Behrendt.
       
       Landgerichtssprecher Ulrich Wimmer sagte, die Notaraufsicht werde sich den
       Beschluss „genau angucken“. Seit der Schrottimmobilien-Debatte seien 72
       Beschwerden gegen 19 Berliner Notare, darunter auch Braun, eingegangen.
       
       14 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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