# taz.de -- Nach Rücktritt als Justizsenator: Braun soll keine 50.000 Euro bekommen
       
       > Linke meint, Entlassung des Senators sei Rücktritt gewesen. Dafür gibt es
       > kein Übergangsgeld
       
 (IMG) Bild: Abgang: Justizsenator Braun (CDU) trat nach nur 11 Tagen im Amt wegen der Schrottimmobilien-Affäre zurück.
       
       Der über dubiose Immobiliengeschäfte gestolperte kurzzeitige Senator für
       Justiz und Verbraucherschutz, Michael Braun (CDU), soll nach Willen der
       Linksfraktion kein Übergangsgeld bekommen. Darüber soll das
       Abgeordnetenhaus auf ihren Antrag hin am heutigen Donnerstag abstimmen. Die
       Linke argumentiert mit einer Rechtsauslegung, die von hochrangigen Juristen
       gestützt wird: Brauns Abgang sei nur der Form nach eine Entlassung, de
       facto aber ein Rücktritt - und dafür gibt es laut Senatorengesetz kein
       Geld.
       
       Die Regelung sieht vor, dass entlassene Senatoren drei Monate ein volles,
       drei weitere ein halbes Gehalt erhalten, unabhängig von ihrer Amtszeit.
       Braun würde so fast 50.000 Euro erhalten. Da er Mitte Dezember nach nur
       zwölf Tagen aus dem Amt geschieden war, wurde die Zahlung als unmoralisch
       kritisiert.
       
       Die Senatskanzlei hatte das Übergangsgeld im Dezember damit begründet, sie
       verfahre strikt nach Gesetz. War die damalige Kritik moralischer Natur, so
       argumentiert die Linke nun rechtlich. Sie verweist auf den
       Verfassungskommentator Gero Pfennig und den Vorsitzenden Verwaltungsrichter
       Percy MacLean: Nach deren Ansicht sei es Auslegungssache, ob ein Rücktritt
       oder eine Entlassung vorliegt. Für die Linksfraktion ist dabei nicht der
       formale Akt der Entlassung entscheidend, sondern dass die Initiative dazu
       von Braun ausging. "Die ,Bitte um Entlassung', der der Regierende
       Bürgermeister entsprochen hat, ist als Rücktritt zu qualifizieren", so ihr
       Antrag. Eine Anspruch auf Übergangsgeld bestehe nicht.
       
       Senatssprecher Richard Meng hingegen sieht keinen Anlass, von der
       bisherigen Haltung abzurücken. "Da gibt es solche und solche Meinungen -
       wir haben das bei uns prüfen lassen und sind der Auffassung, dass ihm das
       Übergangsgeld zusteht."
       
       ## Senatorengesetz ändern
       
       SPD und CDU kündigten gegenüber der taz an, den Antrag im Parlament
       abzulehnen. Für den innenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Thomas
       Kleineidam, ist anders als für die Linksfraktion der formale Akt der
       Entlassung entscheidend. "Rückblickend etwas umzuinterpretieren, halte ich
       für gewagt", sagte er. Kleineidam zeigte sich aber wie die CDU-Fraktion
       offen, über eine Änderung des Senatorengesetzes zu diskutieren. Die
       Grünen-Fraktion arbeitet nach eigenen Angaben an einem Antrag,
       Übergangsgeld erst ab einer gewissen Zeit im Amt zu zahlen. Für Kleineidam
       ist das "ein guter Ansatz".
       
       Die CDU hält das Parlament zudem nicht für zuständig in dieser Frage - "das
       ist eine Entscheidung der Regierung", sagt Fraktionsprecher Michael
       Thiedemann. Zudem werde die Zahlung mit privaten Einkünften und der Hälfte
       seiner Abgeordnetendiät verrechnet: Verdiene Braun in seinem Beruf als
       Anwalt und Notar in gleicher Höhe, gebe es kein Übergangsgeld.
       
       11 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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