# taz.de -- Rot-Schwarz erhöht Sozialleistungen: Warme Worte für Arbeitslose
       
       > Der Senat erhöht die Richtwerte für Miet- und Heizzuschüsse von
       > Hartz-IV-Empfängern zum 1. Mai. Der Mieterverein zeigt sich damit
       > unzufrieden und hält die Entscheidung für "nicht verfassungskonform".
       
 (IMG) Bild: "Miete mich" fordert diese leere Mietwohnung in Lichtenberg.
       
       Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger erhalten ab 1. Mai leicht
       erhöhte Miet- und Heizzuschüsse. Diese sollen zudem jährlich den steigenden
       Miet- und Energiekosten angepasst werden. Darauf hat sich am Dienstag der
       rot-schwarze Senat geeinigt. Vorangegangen war ein jahrelanger Streit
       zwischen den früheren Regierungsparteien SPD und Linke. Ein Urteil des
       Bundessozialgerichts hatte das Land genötigt, die Richtwerte für die Kosten
       der Unterkunft und der Heizung neu zu regeln. Der Mieterverein begrüßte
       zwar die Erhöhung, hält sie aber nicht für ausreichend und für „nicht
       verfassungskonform“.
       
       Laut Sozialsenator Mario Czaja (CDU) orientiert sich die neue
       Rechtsverordnung an den Vorgaben des Gerichts. Demnach gibt es einheitliche
       Richtwerte für ganz Berlin. Zudem gilt als Basis die sogenannte „einfache
       Wohnlage“. Drittens sind die Richtwerte an den Mietspiegel und den
       bundesweiten Heizkostenspiegel gekoppelt. Bisherige Härtefallregelungen
       sollen erhalten bleiben.
       
       Für einen Alleinstehenden, dem bislang eine Bruttowarmmiete von 378 Euro
       zugebilligt wurde, gilt nun ein Wert von 394 Euro. Bei einem
       4-Personen-Haushalt – in der Hartz-IV-Sprachregelung „Bedarfsgemeinschaft“
       – steigt der Wert von 619 auf 665 Euro. Laut Czaja profitieren rund 25.000
       der berlinweit rund 330.000 Bedarfsgemeinschaften von den höheren
       Zuschüssen. Dass der Senat das zwischen SPD und Linkspartei so umstrittene
       Thema nur vier Monate nach Amtsantritt abräumte, begründete Czaja mit
       besserer Zusammenarbeit der beteiligten Senatsverwaltungen – sprich: ihm
       und dem parteilosen Finanzsenator Ulrich Nußbaum.
       
       Die leichte Erhöhung soll das Land elf Millionen Euro zusätzlich kosten.
       Die müssen dem Sozialsenator zufolge nicht an anderer Stelle im
       Landeshaushalt zusammengespart werden, der am 14. Juni beschlossen werden
       soll. Laut Czaja hat sein Kollege Nußbaum dafür bereits in seiner Planung
       einen „Sicherheitskorridor“ eingebaut. Nach Angaben des Sozialsenators gibt
       das Land jährlich rund 1,4 Milliarden Euro für die Kosten der Unterkunft
       aus. Ein Drittel davon kommt aus der Bundeskasse.
       
       Die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus begrüßte, dass überhaupt eine
       Rechtsverordnung vorliegt. Die Verantwortung für den jahrelangen Streit
       schob sie ihrem früheren Regierungspartner zu: „Eine rechtssichere Lösung
       und Orientierung am Mietspiegel war unter Rot-Rot durch die SPD bis zuletzt
       verhindert worden“, sagte ihr parlamentarischer Geschäftsführer Uwe
       Doering. Richtwerte und Realität würden aber deutlich auseinanderklaffen:
       Der Senat berücksichtige nur Wohnungen in einfacher Wohnlage, die es gar
       nicht in ausreichendem Maße gebe. Die Linksfraktion fordert, auch die
       mittlere Wohnlage einzubeziehen.
       
       Die Grünen-Fraktion hatte die Rechtsverordnung erst für Mai oder Juni
       erwartet und zeigte sich überrascht. „Wir sind noch mitten in der
       Diskussion“, sagte ihr sozialpolitischer Sprecher Martin Beck der taz. Die
       Zahlen müsse man noch prüfen. „Wir freuen uns aber erst mal, dass
       Rechtssicherheit herrschen soll.“
       
       Der Mieterverein rechnete vor, dass die zuvor seit 2005 nur einmal und nur
       für Einpersonenhaushalte erhöhten Richtwerte nun zwar zwischen fünf und
       sieben Prozent steigen würden. Die Bestandsmieten jedoch hätten sich in
       diesem Zeitraum um 17 Prozent erhöht, in Altbauten um 20 Prozent. Öl und
       Gas seien um 75 beziehungsweise 50 Prozent teurer geworden.
       Mietervereins-Geschäftsführer Reiner Wild hält daher eine Erhöhung um 15
       bis 20 Prozent für angemessen. Dem verfassungsrechtlichen Anspruch eines
       menschenwürdigem Existenzminimums werde der Senat nicht gerecht. Wild: „Das
       ist nicht gewährt, wenn zu den Richtwerten nicht hinreichend Wohnraum
       verfügbar ist.“
       
       3 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Hartz IV
       
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