# taz.de -- Extremismusklausel ist rechtswidrig: Kristina Schröder abgewatscht
       
       > Projekte, die vom Staat gefördert werden, sollten eine umstrittene
       > Extremismusklausel unterschreiben. So wollte es Kristina Schröder. Ein
       > Verein klagte dagegen – und gewann.
       
 (IMG) Bild: Ihre „Demokratieförderung“ entsprach doch nicht dem Rechtstaat: Kristina Schröder.
       
       DRESDEN taz | Das Verwaltungsgericht Dresden hat die „Extremismusklausel“
       des Bundes für rechtswidrig erklärt. Der Verein Alternative Kultur- und
       Bildungszentrum e. V. (AKuBiZ) hatte gegen den Landkreis Sächsische
       Schweiz-Osterzgebirge geklagt, der ein Projekt des Vereins zwar als
       „demokratiefördernd“ anerkannte, ihm aber Mittel verweigerte, weil der
       Verein die Klausel nicht unterschreiben wollte.
       
       Nach dem Willen des Familienministeriums müssen alle Initiativen, die mit
       staatlicher Unterstützung gegen rechts aktiv sind, diese Klausel
       unterzeichnen. Demnach müssen Initiativen prüfen, ob Kooperationspartner,
       Referentinnen und Referenten sich den Zielen des Grundgesetzes verpflichtet
       fühlen. Das Ministerium begründete die Einführung der Klausel 2010 mit dem
       Verdacht, Initiativen gegen rechts würden von Linksextremisten
       unterwandert.
       
       Das Dresdener Urteil ist ein schwerer Schlag für Kristina Schröder, denn
       das Gericht gab dem Kläger in allen Punkten recht. Steffen Richter,
       Sprecher des AKuBiZ, triumphiert: „Wir waren immer der Meinung, dass die
       Feinde der Demokratie nicht diejenigen sind, die aktiv für sie streiten,
       sondern diejenigen, die sie durch Formalia einschränken.“
       
       Es ginge dem Verein nicht um die 600 Euro, die ihm vorenthalten wurden,
       sondern um das „grundsätzliche Demokratieverständnis“. Steffen Richter
       glaubt, dass das Urteil Signalwirkung haben wird und nun auch andere
       Initiativen rechtliche Schritte gegen die Klausel einleiten werden.
       
       AKuBiZ hatte schon 2010 den Demokratiepreis des Landes Sachsen abgelehnt,
       weil Initiativen gegen rechts dort eine Extremismusklausel unterzeichnen
       sollten, bevor Familienministerin Schröder diese ab 2011 bundesweit
       einführte. Seither hagelte es bundesweit Proteste seitens
       zivilgesellschaftlicher Initiativen. Sie sehen sich durch die Klausel unter
       Generalverdacht gestellt und in ihrer Arbeit eingeschränkt.
       
       Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gab nach dem
       Urteil bekannt, die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen. Bis
       dahin bliebe die „Demokratieerklärung Bestandteil unserer Bescheide“, hieß
       es aus Berlin.
       
       25 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jennifer Stange
       
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