# taz.de -- Kritik an Schröders Extremismusklausel: „Jetzt muss sie vollständig fallen“
       
       > Kristina Schröders Extremismusklausel ist rechtswidrig. Nun fordern
       > Oppositionspolitiker ihre Abschaffung – und stellen die Kompetenz der
       > Ministerin in Frage.
       
 (IMG) Bild: Muss sich eine neue Klausel ausdenken: Kristina Schröder.
       
       BERLIN taz | Nach dem Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichts zur
       umstrittenen „Extremismusklausel“ haben führende Oppositionspolitiker am
       Donnerstag Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) aufgefordert,
       bei der Förderung von antirassistischen Projekten ab sofort auf den
       Bekenntniszwang zu verzichten. Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sagte der
       taz: „Nachdem nun die Rechtswidrigkeit festgestellt ist, muss die
       Extremismusklausel unverzüglich abgeschafft werden.“
       
       Neben Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) äußerste sich auch
       Linkspartei-Chef Klaus Ernst kritisch. Der taz sagte Ernst: „Das Urteil ist
       eine schallende Ohrfeige für eine wankende Ministerin. Die
       Extremismusklausel hat das Engagement gegen rechts behindert. Sie muss
       jetzt vollständig fallen.“
       
       Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piraten, sagte der taz, er „bezweifle,
       dass das Familienministerium überhaupt in der Lage wäre, eine Regelung zu
       finden, die juristisch und handwerklich in der Lage wäre, zu regeln, was
       das Ministerium regeln möchte: Mit der Klausel soll politisch missliebigen
       Gruppen die Weltsicht der Ministerin aufgedrückt werden.“
       
       Das Bundesfamilienministerium reagierte zurückhaltend auf das Urteil, gegen
       das noch Berufung eingelegt werden kann. Das Ministerium will zunächst die
       schriftliche Begründung abwarten. Am Mittwoch hatte das Dresdner
       Verwaltungsgericht die unter Familienministerin Schröder eingeführte
       „Extremismusklausel“ für rechtswidrig erklärt. Die Unterzeichnung dieses
       Verfassungsbekenntnisses ist für zivilgesellschaftliche Initiativen eine
       Bedingung zum Erhalt von Fördermitteln des Bundes im Kampf gegen
       Rechtsextremismus und Rassismus.
       
       Neben dem eigenen Verfassungsbekenntnis verlangt die Klausel, dass
       Empfänger von Fördermitteln auch die Verfassungstreue ihrer Projektpartner
       zu prüfen hätten. Antirassistische Initiativen kritisieren dies als
       „Gesinnungs-TÜV“. Der Berliner Rechtswissenschaftler Ulrich Battis hatte
       den Bekenntniszwang als „verfassungsrechtlich bedenklich“ bezeichnet.
       
       Das Verwaltungsgericht Dresden hat bei seiner Würdigung jedoch keine
       Grundrechtsabwägung vorgenommen, sondern nur geprüft, ob die Klausel
       juristisch und handwerklich in Ordnung ist. Das sei sie nicht, entschieden
       die Richter. Der Grund: Die Anforderungen an die Projektträger seien zu
       unbestimmt, um daran konkrete Förderzusagen zu knüpfen. So sei nicht klar,
       wie Initiativen in der Praxis ihre Partner konkret auf deren
       Verfassungstreue überprüfen könnten.
       
       26 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) M. Kaul
 (DIR) J. Stange
       
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