# taz.de -- Handyüberwachung in Deutschland: Wie man Handys Geheimnisse entlockt
       
       > Wenn die Sicherheitsbehörden Mobiltelefone überwachen wollen, verfügen
       > sie über viele Möglichkeitenr. Hier sind sechs Methoden des Zugriffs.
       
 (IMG) Bild: Schlecht gehütetes Geheimnis: Wo sich ein Handy aufhält.
       
       Abhören: Wie ein Festnetztelefon kann auch ein Handy abgehört werden. Mit
       einem richterlichen Beschluss kann die Polizei vom Mobilfunkprovider Zugang
       zu den Gesprächen eines bestimmten Teilnehmers verlangen. Zur
       Strafverfolgung kann das Handy eines Verdächtigen oder einer Kontaktperson
       abgehört werden. Die Rechtsgrundlage ist jahrzehntealt (Paragraf 100a
       Strafprozessordnung, StPO). Auch zur Abwehr künftiger Gefahren dürfen
       Telefone in manchen Bundesländern (unter anderem Bayern) und beim BKA
       abgehört werden.
       
       Mitlesen: Auf die gleichen Vorschriften kann sich die Polizei berufen, wenn
       sie SMS mitlesen will. Deshalb spricht sie heute weniger vom Abhören als
       allgemeiner von Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Bei einem
       internetfähigen Smartphone kann sie auch den E-Mail-Verkehr mitlesen. Wenn
       ein Handy beschlagnahmt wird, darf die Polizei zudem die darin
       gespeicherten SMS und E-Mails auswerten.
       
       Kontakte: Bei Handys und Festnetztelefonen interessiert die Polizei, wer
       mit wem wann telefoniert hat. Die Polizei kann diese Daten mit
       richterlichem Beschluss zur Strafverfolgung (Paragraf 100g StPO) und
       teilweise zur Gefahrenabwehr beim Provider herausverlangen. So kann etwa
       festgestellt werden, mit wem ein Mordopfer zuletzt telefoniert hat oder mit
       wem ein frisch enttarnter Terrorist in letzter Zeit im Kontakt stand.
       
       Die Vorratsdatenspeicherung sollte sicherstellen, dass diese Daten für die
       Polizei ein halbes Jahr zur Verfügung stehen. Derzeit ist in Deutschland
       aber umstritten, ob sie wieder eingeführt wird. Je nach Provider stehen die
       Telefonverbindungsdaten derzeit nur einige Stunden, Tage oder Wochen zur
       Verfügung.
       
       Ortung: Ein Mobiltelefon kann der Polizei auch verraten, wo sich der
       Benutzer ungefähr aufhält. Wenn nicht telefoniert wird, gibt das Handy
       ungefähr einmal am Tag seine Location Area an. Seit 2008 darf die Polizei
       diese Daten abfragen. Wenn mit dem Handy telefoniert oder gesimst wird,
       meldet sich das Gerät bei einer konkreten Funkzelle an, dann kann es noch
       genauer geortet werden. Auf diese Daten hat die Polizei schon länger
       Zugriff (Paragraf 100g StPO).
       
       Mit der Vorratsdatenspeicherung sollten auch die Standortdaten sechs Monate
       lang festgehalten werden, was derzeit aber nicht geschieht. Bei Telefonen,
       mit denen nicht oder nicht oft genug telefoniert wird, kann die Polizei
       "stille SMS" einsetzen, damit solche Verkehrsdaten erzeugt und abgefragt
       werden können. (siehe Text oben) 
       
       Ortung per Funkzellenabfrage: Hier fragt die Polizei nicht, bei welcher
       Funkzelle sich ein bekanntes Handy einwählt, sondern sie will wissen,
       welche Handys sich bei einer bekannten Funkzelle eingewählt haben (Paragraf
       100g). So kann sie zum Beispiel herausfinden, welche Telefone in der Nähe
       eines Tatorts benutzt wurden. Bei Auseinandersetzungen um eine
       Nazidemonstration in Dresden hat die Polizei im vorigen Februar exzessiv
       Funkzellenabfragen durchgeführt und die Daten dann auch für unzulässige
       Zwecke eingesetzt.
       
       Imsi-Catcher: Wenn die Polizei nicht weiß, mit welcher SIM-Karte ein
       Verdächtiger telefoniert, kann sie ihn weder abhören noch orten noch seine
       Kontakte kontrollieren. Mithilfe eines Imsi-Catchers, der eine Funkzelle
       simuliert, kann aber die Kartennummer (International mobile subscriber
       identity = Imsi) herausgefunden werden (Paragraf 100i StPO).
       
       Ist die Handynummer bekannt, kann der Imsi-Catcher auch zur genaueren
       Ortung genutzt werden, indem innerhalb der echten Funkzelle eine immer
       kleinere virtuelle Funkzelle erzeugt wird. Wenn die Zielperson in dieser
       Zeit nicht telefoniert, kann die Polizei wieder stille SMS einsetzen.
       Manche Imsi-Catcher könnten - ohne rechtliche Grundlage - auch Gespräche
       mithören.
       
       2 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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