# taz.de -- Ermittlungen per Smartphone: Polizei will eigene Überwachungs-App
       
       > In England versuchen die Behörden mithilfe der Bürger und ihren
       > Mobiltelefonen, Vandalen zu fassen. Polizeigewerkschaftler finden diese
       > Idee auch für Deuschland charmant.
       
 (IMG) Bild: Kann eine App der Polizei helfen, Vandalen etwa bei Maidemos zu fassen?
       
       BERLIN taz | Auf Facebook sind deutsche Polizisten schon unterwegs. Sie
       klicken sich durch Profile, suchen Verbindungen von Personen. Und sie
       veröffentlichen auch Fahndungsaufrufe in sozialen Netzwerken. Die sollen
       Nutzer dann teilen, damit möglichst viele darauf aufmerksam werden.
       
       Dass englische Ermittler nun per Smartphone-App die Bürger in die Jagd auf
       mutmaßliche Straftäter einbinden, weckt bei deutschen
       Polizeigewerkschaftern Begehrlichkeiten. „Auch in Deutschland sollte der
       Polizei ein solches Instrument zur Verfügung stehen“, sagt Bernhard
       Witthaut, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der taz. Ihn beschäftigt
       nur, dass Mehrarbeit auf die Polizisten zukommen würde, „weil man jeder
       Spur auch nachgehen muss.“
       
       Auch von der Konkurrenzgewerkschaft kommt Zustimmung. Rainer Wendt, Chef
       der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sagte der taz: „Die Polizei kann
       mehr als Fahndungsplakate aufhängen“. Wenn es jetzt moderne Möglichkeiten
       gibt, dann müsse man die auch nutzen. Selbstverständlich müssten aber die
       strengen Voraussetzungen zur Öffentlichkeitsfahndung berücksichtigt werden.
       
       Bei Datenschützern kommen die Pläne nicht gut an. „Das eröffnet der
       Denunziation Tür und Tor“, kritisiert Rena Tangens, Vorstandsmitglied des
       Bürgerrechtsvereins Foebud, der jährlich die Big-Brother-Awards verleiht.
       Sie sieht die Gefahr, dass Unschuldige stigmatisiert und Zeugen in Gefahr
       gebracht werden. Es sei für eine Gesellschaft „hochgefährlich“, wenn die
       Dauerüberwachung durch andere Personen gefördert wird.
       
       Auch Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar hat Bedenken: Die
       Fahndung im Internet habe eine andere Qualität als Fotos in Zeitungen oder
       auf Plakaten: „Schließlich kann niemand ausschließen, dass diese Bilder an
       anderer Stelle im Netz wiederauftauchen.“ Grundsätzlich müsse bei einer
       Öffentlichkeitsfahndung die Verhältnismäßigkeit eingehalten werden: nur bei
       erheblichen Straftaten und einem konkreten Anfangsverdacht gegen die
       abgebildete Person. Und es müsse klar sein, ob die Person als Beschuldigter
       oder Zeuge gesucht werde.
       
       ## Eigene Server für Facebook-Fahndung
       
       Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie sieht eine weitere
       Gefahr: Menschen könnten davon abgehalten werden, sich politisch zu
       betätigen, wenn auch Bilder von Demonstrationen zur Fahndung benutzt
       werden: „Das wäre katastrophal für die Demokratie.“
       
       Schon die Fahndung in sozialen Netzwerken ist rechtlich umstritten, vor
       allem weil Facebook Fotos und andere Daten auf Servern in den USA
       speichert, wo deutsches Recht nicht gilt. Die Bundesländer, die auf
       Facebook fahnden, haben inzwischen auf die Kritik von Datenschützern
       reagiert.
       
       Niedersachsen leitet die Nutzer gleich auf seine eigenen Seiten weiter, die
       Fahndungsfotos der hessischen Polizei sind zwar auf der Facebook-Seite zu
       sehen, liegen aber auf eigenen Polizeiservern und damit im deutschen
       Rechtsraum. Ein Informant kann dort nicht offen kommentieren, sondern muss
       sich erst auf die Polizei-Seite durchklicken, um dort seine Hinweise
       loszuwerden.
       
       Damit soll verhindert werden, dass Verdächtige mit Namen bekannt werden und
       Besuch von einem online angestachelten Mob bekommen.
       
       27 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Erb
       
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