# taz.de -- 85.-88. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Die Uno hat das Wort
       
       > Der ehemalige UN-Experte Dinesh Mahtani erzählt, wie er die Strukturen
       > und Verbrechen der FDLR im Kongo untersuchte. Seine Quellen bleiben
       > vertraulich – das frustriert die Verteidigung.
       
 (IMG) Bild: UN-Beobachter im Helikopter in der Nähe der kongolesischen Stadt Rutshuru.
       
       STUTTGART/BERLIN taz | In seinem 15. Monat , dem Juli 2012, vollzieht der
       vor sich hinplätschernde Kriegsverbrecherprozess vor dem OLG Stuttgart
       gegen die beiden Führer der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR
       (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) Ignace Murwanashyaka und
       Straton Musoni einen qualitativen Sprung. Ab jetzt sagen Experten der
       Vereinten Nationen aus, die jahrelang vor Ort im Kongo die Tätigkeiten und
       Verbindungen der FDLR und anderer bewaffneter Gruppen erforscht haben.
       
       Dinesh Mahtani arbeitete 2008 und 2009 für die UN-Expertengruppe, die für
       das Sanktionskomitee der UN zur Überwachung der Sicherheitsresolution 1533
       – die ein Waffenembargo gegen irreguläre Milizen im Kongo enthält – im
       Halbjahresrythmus ausführliche Berichte verfasst.
       
       Im Jahre 2009 – dem Jahr, um das es in Stuttgart hauptsächlich geht –
       leitete er die Gruppe. Diese legte im November 2009 einen Bericht mit den
       bisher ausführlichsten Erkenntnissen über die FDLR vor.
       
       „Wir haben Menschenrechtsverletzungen der FDLR dokumentiert im Kontext
       militärischer Operationen; wir dokumentierten die Beziehungen zwischen der
       FDLR und FARDC inklusive Waffenlieferungen durch die FARDC; wir
       untersuchten die Rolle der FDLR im illegalen Handel mit Gold und anderen
       Mineralien, sowie die Befehlskette und die Beziehung des Militärkommandos
       zu den Angeklagten. Wir haben auch Interviews mit Opfern durchgeführt“,
       beschreibt Mahtani seine Tätigkeit.
       
       ## Vernehmung hinausgezögert
       
       Bis er diese einführende Bemerkung überhaupt machen kann, ist am 2. Juli
       bereits eine Stunde vergangen. Wieder einmal hat Murwanashyakas
       Verteidigung nämlich mit Anträgen zu Beginn der Sitzung den Beginn der
       Zeugenvernehmung hinausgezögert.
       
       Und als Mahtani endlich sprechen darf, wird er gleich wieder unterbrochen:
       Musonis Verteidigung beantragt wörtliche Protokollierung, auch nicht zum
       ersten Mal, und auch nicht zum ersten Mal wird das abgelehnt – „es kommt
       nicht auf den Wortlaut an, sondern auf den Inhalt der Aussage“.
       
       So kann viel Zeit vergehen. Auch am zweiten Vernehmungstag, dem 4. Juli.
       gibt es Unterbrechungen, zum Beispiel weil die Verteidigung jetzt erst von
       einem UN-Bericht aus dem Jahr 2010 erfahren habe, den sie erst lesen müsse,
       und daher solle der Senat die Verhandlung aussetzen.
       
       ## Die Verhandlung wird unterbrochen
       
       „Wir wissen gerade nicht, worum es geht“, sagt dazu die Bundesanwaltschaft.
       Eine halbe Stunde lang wird unterbrochen. Wir wissen auch nicht, worum es
       geht, beschließt der Senat dann sinngemäß; aber die Verteidigung habe seit
       dem 21. Mai Zeit gehabt, denn der Bericht liege ihr seither unübersetzt
       vor, also gebe es keine Aussetzung der Verhandlung.
       
       So etwas führt natürlich dazu, dass im Laufe der vier für Mahtani
       angesetzten Verhandlungstage die Verteidigung mangelnde Zeit beklagt. Am
       Ende des vierten Tages, dem 11. Juli, kündigt sie an, sie wolle ihn erneut
       für „10 bis 15 Verhandlungstage“ laden.
       
       ## Die Drohbriefe der FDLR
       
       Interessant ist Dinesh Mahtani als Zeuge durchaus. Ja, FDLR-Kämpfer hätten
       bestätigt, dass Murwanashyaka der Oberkommandant der Bewegung war, sagt er.
       Das stehe auch in der FDLR-Satzung. Ja, FDLR-Kommandeure hätten bestätigt,
       dass Murwanashyaka militärische Befehle erteilte.
       
       „In Bunyakiri erhielten wir Bilder von handschriftlichen Zetteln mit
       FDLR-Stempel mit Drohungen an die Zivilbevölkerung, sollten sie die FDLR
       nicht unterstützen“, erinnert Mahtani sich an einen Besuch in diesem Ort in
       Süd-Kivu. Diese Zettel liegen dem Senat als Kopien vor.
       
       ## Originale behalten
       
       Bekommen habe er sie von einem „geachteten Menschenrechtsaktivisten vor
       Ort“, erläutert Mahtani später. Allerdings: „Er bestand darauf, die
       Originale zu behalten, für die lokalen Behörden“.
       
       Wie kam er an diese Briefe, fragt der Vorsitzende Richter Hettich. „Sie
       sind in den Dörfern verteilt worden“, antwortet Mahtani. Wie konnte man sie
       der FDLR zuordnen, fragt Hettich. „Auf einem ist ein Stempel“, sagt Mahtani
       und erwähnt den Namen eines FDLR-Kommandeurs Guillaume.
       
       „Die Verteidigung behauptet, diese Briefe seien gefälscht“, sagt Hettich.
       „Was soll ich dazu sagen?“ meint Mahtani. „Sie sagen, der Stempel sei
       gefälscht“, beharrt Hettich. „Sie können auch glauben, dass der Himmel grün
       ist“, sagt Mahtani genervt.
       
       ## Wer ist Kommandeur „Guillaume“?
       
       Für die Verteidigung ist Guillaume nicht von der FDLR, sondern von einer
       anderen bewaffneten Gruppe. Guillaume gebe sich nur als FDLR aus um der
       Miliz Verbrechen anzulasten. “Diese Menschen kamen aus den betroffenen
       Gebieten“, erwidert der ehemalige UN-Experte und erläutert, warum er keinen
       Zweifel an der Echtheit hat.
       
       „Sie bestätigten, dass diese Briefe von der FDLR waren, sie haben zusammen
       mit der FDLR gelebt, ihre Beziehung zur FDLR ist keine Phantasie. Viele
       Interviews haben die Gültigkeit der Briefe bestätigt.“
       
       ## Der Brief kam von Guillaume
       
       An anderer Stelle führt er aus: Zeugen hätten bestätigt, dass die Briefe
       von Guillaume kamen; es sei später zu FDLR-Angriffen genau dort gekommen,
       wo zuvor die Briefe verteilt wurden; der Abgleich von Telefongesprächen
       habe zudem ergeben, „dass es Kommunikation gab zwischen der Nummer von
       Guillaume und anderen FDLR-Satellitentelefonen, und zwar am selben Tag als
       Murwanashyaka mit den anderen Satelittentelefonen kommunizierte.“
       
       Konkret geht es unter anderem um Angriffe in einem Ort namens Karasi. „Ein
       Zivilist aus Karasi hat ausgesagt, er ist eine wichtige Person in Karasi
       und er hatte gute Beziehungen zu Guillaume“, berichtet Mahtani. Guillaume
       hatte in dieser Region Landwirtschaftsbetriebe und eine Marihuanaplantage.
       
       Im März 2009 kamen die Drohbriefe. Die Angriffe kamen später: „Es wurden ca
       500 Personen gefangengenommen und viele Häuser abgebrannt, Guillaume hatte
       dabei eine aktive Rolle.“
       
       ## „Ich bin nicht befugt, Namen zu nennen“
       
       Die Namen seiner Zeugen will und kann Mahtani nicht nennen - das verbietet
       ihm schon die UN-Aussagegenehmigung für das OLG Stuttgart, die den Schutz
       vertraulicher Quellen beinhaltet. „Das Gericht kann Unterlagen beantragen.
       Ich bin jedoch nicht befugt, Namen zu nennen“, sagt er.
       
       Das veranlasst die Verteidigung zu einem erneuten Antrag: Der Zeuge soll
       verpflichtet werden, die Namen zu nennen. Der Senat widerspricht: Das ist
       von der UN nicht gedeckt und der Zeuge kann das nicht einfach entscheiden.
       Der UN-Rechtsbeistand Mahtanis sagt, man könne zwar Unterlagen beantragen
       aber eventuell bekäme man sie nicht, oder nur in Zusammenfassung oder
       anonymisiert.
       
       In Ermangelung dieser Angaben dreht sich vieles um die Qualität der Zeugen.
       Die UN-Expertengruppe schreibt in ihren Berichten, ihre Erkenntnisse kämen
       aus erster Hand oder von mindestens drei unabhängigen und zuverlässigen
       Quellen. Was das heiße, will Richter Hettich wissen.
       
       ## Was sind "zuverlässige und unabhängige Quellen"?
       
       „Unabhängig“, sagt Mahtani, „sind Quellen, die sich nicht kennen oder
       miteinander in Verbindung stehen und die nicht den gleichen politischen
       Hintergrund haben. Die UN oder Augenzeugen gelten als unabhängige Quelle.
       Zuverlässig“, erklärt er weiter, „sind Ermittlungen, die länger als ein
       Jahr dauern und wo es viele verschiedene Quellen gibt.“
       
       Man habe mit Dutzenden, vielleicht Hunderten demobilisierten FDLR-Kämpfern
       gesprochen, auch direkt nach ihrer Desertion im Kongo. Er selbst vielleicht
       mit 40.
       
       Gefragt wird nach den Zeugenaussagen zum Massaker von Busurungi vom 9. Mai
       2009, das 94 Tote forderte und zu dem im UN-Bericht von 2009 detailliert
       die Telefonverbindungen zwischen Murwanashyaka und Kommandanten vor Ort
       unmittelbar vor und nach dem Massaker beschrieben werden.
       
       Mahtani schildert ausführlich, welche Zeugenaussagen gewonnen wurden. „Also
       hatten Sie für Busurungi drei FDLR-Zeugen und zwei Flüchtlinge?“ fragt
       Richter Hettich. Es waren zwei FDLR-Kämpfer, eine FDLR-Kämpfergruppe, ein
       Mai-Mai-Kommandant und mehrere Flüchtlinge, präzisiert Mahtani. Wenn es so
       konkret wird, verzichtet der Senat meist auf genauere Nachfragen.
       
       ## Ein anonymer Major
       
       Murwanashyakas Anwältin Ricarda Lang glaubt Mahtani nicht. Sie will ganz
       genau wissen, an welchen Tagen Mahtani im ruandischen Demobilisierungslager
       Mutobo war, um FDLR-Kämpfer zu befragen. Sie kitzelt aus ihm heraus, dass
       er am 22. April 2009 einen FDLR-Major aus Mudacumuras engerem Umfeld
       interviewte.
       
       Die Verteidigung will unbedingt den Namen des Majors öffentlich genannt
       haben. Da Mahtani sich weigert, nennt Lang einen Namen. Mahtani weigert
       sich unter Verweis auf die UN-Richtlinien, ihn zu bestätigen und wird darin
       vom Senat unterstützt.
       
       „Was steht in der Vertraulichkeitsregelung?“ fragt Lang. „Dass ich nichts
       bekanntzugeben habe außer was mit dem Zeugen besprochen wurde“, antwortet
       Mahtani. „Was wurde dem Zeugen vor der Befragung gesagt?“ fragt Lang nach.
       
       „Dass der Name nie enthüllt wird und dass der Zeuge bestimmt, zu welchem
       Grad Verweise auf seine Person offengelegt werden.“ „Wurde der Zeuge
       gefragt, womit er einverstanden wäre?“ „Das Gespräch ist vertraulich. Der
       Name wird nicht enthüllt.“
       
       ## Mahtanis Laptop
       
       Die Verteidigung würde an dieser und an vielen anderen Stellen am liebsten
       selbst in Mahtanis Computer nachschauen. Er selbst tut es nur selten, und
       im Laufe der Zeit immer weniger, um nicht in eine Falle zu tappen. Immer
       wieder klappt er bei der Befragung durch die Verteidigung seinen Laptop
       demonstrativ zu und sagt, er könne sich nicht erinnern.
       
       Die Verteidigung beantragt schließlich, Mahtani möge aus seinen Notizen
       vorlesen. Der Senat weist das zurück. „Aus Notizen vorlesen wäre
       unzulässig“, stellt Richter Hettich klar. Nur Aussagen aus der Erinnerung
       seien zulässig, Notizen könnten lediglich als Erinnerungshilfe genutzt
       werden. Murwanashyakas Verteidigung stellt daraufhin zum wiederholten Male
       einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat.
       
       Auch hiermit vergehen erhebliche Teile des vierten und letzten
       Befragungstages 11. Juli. Ebenso mit Dialogen wie diesem zwischen Lang und
       Mahtani: „Ich will wissen, was der Feldwebel konkret berichtet hat“. „Dazu
       komme ich noch. Sie brauchen nicht zu schreien, es ist laut und nicht
       nötig.“ „Ich schreie nicht!“
       
       ## Die Einheit "Romeo" und das Bataillon "Mirage"
       
       Immer wieder kehrt die Verhandlung in der Sache zu FDLR-Kommandeur
       Guillaume zurück, der mit den Drohbriefen aus der Region Bunyakiri, dessen
       Existenz die Verteidigung anzweifelt. Mit vollem Tarnnamen heißt er
       Guillaume Simba und mit richtigem Namen vermutlich Pierre Célestin
       Rurakabije, sagt Mahtani.
       
       Er habe zur FDLR-Einheit „Romeo“ gehört, Kompanie des Bataillons „Mirage“
       innerhalb der FDLR-Reservebrigade. Er habe außerdem mit integrierten Teilen
       von Kongos Armee FARDC zusammengearbeitet, speziell mit der 14. Brigade und
       dem FARDC-Oberst Chico in der Region Hombo-Bunyakiri.
       
       Ausführlich berichtet Mahtani am 9. Juli darüber, wie die FDLR in dieser
       Region Märkte kontrollierte, vor allem in den Goldfördergebieten im
       Nationalpark Kahuzi-Biega. „Die Zivilbevölkerung wird fast wie bei der
       Sklavenhaltung behandelt“, schildert er.
       
       ## Wie die FDLR am Gold verdiente
       
       „Jeden Tag wird eine bestimmte Menge Gold produziert, ein Teil geht direkt
       an den FDLR-Kommandeur, er gibt das Gold weiter die Kette hinauf. Die FDLR
       kontrolliert einen Teil des Nationalparks, so auch die Landebahn. Die
       Zivilbevölkerung muss die Produkte tragen, die Familie wird im Park als
       Geisel gehalten, wenn der Träger nicht mit dem Geldbetrag zurückkommt und
       mit den Einkäufen aus der Liste der FDLR, erfolgen Repressalien gegen die
       Familie“.
       
       Das war alles noch 2008, in der Zeit vor den gemeinsamen
       kongolesisch-ruandischen Militäroperationen gegen die FDLR 2009, einer Zeit
       also, wo nach Aussagen ehemaliger FDLR-Kämpfer die Miliz gut mit der
       Bevölkerung zusammenlebte. „Die Verbindung war stabil“, relativiert Mahtani
       dieses Zusammenleben. „Aber es war eine Verbindung mit einem Raubtier.“
       
       Auf den Märkten Hombo und Numbi sammelte die FDLR Steuern ein. „2008 und
       Anfang 2009 kontrollierte die FDLR einen Großteil des Mineraliengewerbes in
       Süd-Kivu“, sagt Mahtani. „Das Geld aus dem Handel musste zum Teil mit
       Western Union an die FDLR überwiesen werden, oder bei Bareinnahmen wurde es
       zentralisiert an höhere Kommandanten im Minengebiet gegeben, oder es wurde
       in Bukavu gewaschen. Uns wurde gesagt, dass Teile des Geldes außerhalb der
       Region repatriiert wurden, auch nach Deutschland“.
       
       ## Geld aus Süd-Kivu nach Deutschland
       
       Murwanashyaka sei darin involviert gewesen, so Mahtani weiter. Er habe zum
       Beispiel Summen für Thuraya-Satellitentelefone angewiesen. „Ehemalige
       FDLRler aus dem Bergbau wussten, dass Murwanashyaka das Geld am Ende
       verwaltete“. Man habe ihnen gesagt, dass der Handelskontor Muyeye in Bukavu
       Geld nach Deutschland schicke.
       
       Neben der Behauptung früherer ehemaliger FDLR-Zeugen, die FDLR habe bis
       2009 gut mit Kongos Zivilbevölkerung zusammengelebt, dementiert Mahtani
       noch eine weitere: Dass Kongos Armee immer inmitten von Zivilisten lebe und
       die Zivilisten daher bei Kämpfen Zielscheiben würden, ob man es wolle oder
       nicht.
       
       “Das ist Unsinn“, sagt Mahtani. „Ich war in mehreren FARDC-Lagern.“ Es habe
       durchaus „spezielle militärische Lager gegeben“. Allerdings hätten manche
       FARDC-Soldaten ihre Frauen und Familien dabeigehabt.
       
       ## Wieder einmal: es fehlt eine gute Landkarte
       
       Ein Schwachpunkt des Verfahrens in Stuttgart zeigt sich bei Mahtanis
       Befragung besonders deutlich: Es fehlt gutes Kartenmaterial. Wieder und
       wieder können bestimmte Orte nicht genau situiert werden. Und die
       geographischen Fragen sind ebenso ungenau wie die Landkarte - wenn zum
       Beispiel ein Richter am 4. Juli fragt: „In welchen Gebieten war die FDLR
       wann und wo vorherrschend?“
       
       Das habe sich andauernd geändert, antwortet Mahtani. Das Gericht projiziert
       eine Karte an die Leinwand. „Das ist keine sehr nützliche Karte“, sagt
       Mahtani. Er beginnt Orte zu nennen. Die Verteidigung sagt, sie kann nicht
       mitschreiben.
       
       Mahtani wird gebeten, in der Mittagspause die FDLR-Gebiete zu markieren,
       und zwar möglichst aus dem Gedächtnis. „Als ich der Polizei die Beweise
       vorlegte, konnte ich meine Unterlagen nutzen“, wundert sich Mahtani.
       
       ## Referenzpunkte fehlen
       
       Am Nachmittag fragt Richter Hettich nach den Markierungen. „Es ist keine
       gute Karte“, erläutert Mahtani. „Schlüsselorte sind dort nicht verzeichnet,
       es fehlen wichtige Referenzpunkte. Wenn Sie GPS-Daten wollen, wäre ein
       Kartograph der UN nötig. Also konnte ich nur ungefähre Gebiete markieren,
       mit Pfeilen für Bewegungen.“
       
       „Hat Ihre Karte dann überhaupt einen Aussagewert?“ fragt Richter Hettich,
       als sei dies Mahtanis Problem. „Es ist nur eine grobe Annäherung“, sagt
       Mahtani.
       
       Am nächsten Verhandlungstag, 9. Juli, wird er gebeten, die Positionen der
       FDLR-Abspaltung RUD zu markieren. Das sei schwierig, sagt Mahtani
       lakonisch. „Wenn es eine Karte mit genauen Positionen der RUD gäbe, wäre
       sie schon längst zerstört.“
       
       17 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bianca Schmolze
 (DIR) Dominic Johnson
       
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