# taz.de -- Überwachung von Ex-Häftlingen: Ein Gesetz muss her
       
       > Aus der Sicherungsverwahrung entlassene Straftäter werden oft weiter
       > überwacht. Doch das Verfassungsgericht warnt: ohne ein entsprechendes
       > Gesetz sei das illegal.
       
 (IMG) Bild: Ein Polizeiauto steht bei dem klagenden Ex-Sicherungsverwahrten immer vor der Tür.
       
       KARLSRUHE dpa | Das Bundesverfassungsgericht mahnt eine gesetzliche
       Grundlage für die Dauerüberwachung ehemaliger Sicherungsverwahrter an.
       Ansonsten nehme der Gesetzgeber in Kauf, dass solche Maßnahmen künftig für
       rechtswidrig erklärt würden, warnt das Gericht in einer am Dienstag
       veröffentlichten Entscheidung. Nur für eine Übergangszeit sei es in
       Ordnung, wenn sich die Polizei auf allgemeine gesetzliche Regelungen
       stütze. Außerdem müsse nach einiger Zeit neu begutachtet werden, ob von dem
       Entlassenen noch eine Gefahr ausgehe (Az. 1 BvR 22/12).
       
       Die Richter gaben der Beschwerde eines ehemaligen Sicherungsverwahrten aus
       Freiburg (Baden-Württemberg) statt. Das Verwaltungsgericht muss nun erneut
       über die Observation entscheiden.
       
       2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
       entschieden, dass die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung
       über die zuvor geltende Zehn-Jahres-Grenze hinaus gegen die
       Menschenrechtskonvention verstößt. Daraufhin hatten die Gerichte die
       Freilassung zahlreicher Gewalt- und Sexualverbrecher angeordnet, obwohl sie
       weiterhin als gefährlich galten. Die Polizeibehörden reagierten darauf zum
       Teil mit der Dauerbeobachtung.
       
       Im konkreten Fall wird der wegen zwei Vergewaltigungen verurteilte Mann
       seit seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung im September 2010
       ununterbrochen von der Polizei überwacht. Vor seinem Haus parkt ständig ein
       Polizeifahrzeug mit drei Beamten. Zwei weitere Beamte halten sich in der
       Küche seiner Unterkunft auf, wenn er in seinem Zimmer ist. Außerhalb seiner
       Wohnung wird er ständig begleitet; wenn er Kontakt zu Frauen aufnimmt,
       weisen die Polizisten sie auf den Grund der Observation hin.
       
       ## Polizisten auf Schritt und Tritt
       
       Diese Maßnahmen stellten einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, so
       die Verfassungsrichter. Dem Beschwerdeführer werde „durch die fast
       lückenlose Präsenz der ihn außerhalb seines Zimmers bewachenden Polizisten
       die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben zu
       führen, weitgehend genommen“.
       
       Die Richter äußern deutliche Zweifel, ob die allgemeinen Regeln des
       Polizeigesetzes als Grundlage dafür auf Dauer ausreichen. Es handele sich
       wohl um eine neue Form einer polizeilichen Maßnahme, die „aufgrund ihrer
       weitreichenden Folgen möglicherweise einer ausdrücklichen, detaillierten
       Ermächtigungsgrundlage bedarf“, so die Richter. Andernfalls riskiere der
       Gesetzgeber, „dass solche Maßnahmen (...) auf Dauer als von der geltenden
       Rechtslage nicht als gedeckt angesehen werden“.
       
       Außerdem dürfe die Entscheidung über die Beobachtung nicht auf Dauer auf
       ein psychiatrisches Gutachten gestützt werden, das vor der Entlassung
       gefertigt wurde. „Der Gutachter konnte allenfalls vermuten, wie der
       Beschwerdeführer sich nach Jahrzehnten der Haft und der
       Sicherungsverwahrung in Freiheit verhalten würde“, erklärten die Richter.
       „Etwaige neuere Entwicklungen in der Persönlichkeitsstruktur des
       Beschwerdeführers“ müssten berücksichtigt werden.
       
       4 Dec 2012
       
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