# taz.de -- Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Entschädigung ist rechtens
       
       > Straftäter, die illegal zu lange sicherungsverwahrt wurden, haben
       > Anspruch auf Entschädigung. Ein Gericht in Baden-Württemberg wies eine
       > Berufung der Landesregierung ab.
       
 (IMG) Bild: Illegal eingesperrt? Der Staat haftet.
       
       KARLSRUHE dpa | Straftäter, die menschenrechtswidrig zu lange in
       Sicherungsverwahrung waren, haben einen Anspruch auf Entschädigung. Das
       entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe am Donnerstag. Die Richter
       sprachen vier verurteilten Vergewaltigern Entschädigungen zwischen 49.000
       und 73.000 Euro zu (Az. 12 U 60/12 u.a.).
       
       Damit bestätigten sie das Urteil aus erster Instanz. Zahlen muss das Land
       Baden-Württemberg. Das Urteil im bundesweit ersten Prozess um Entschädigung
       für frühere Sicherungsverwahrte dürfte Signalwirkung haben.
       
       Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2009 die nachträgliche
       Verlängerung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt. Die Kläger
       hatten wegen Vergewaltigung – in einem Fall zudem wegen Mordversuchs –
       lange Haftstrafen verbüßt und danach zehn Jahre Sicherungsverwahrung
       abgesessen.
       
       Das war zur Zeit der Verurteilung das Maximum. 1998 ermöglichte der
       Gesetzgeber die unbefristete Verwahrung. Statt entlassen zu werden, blieben
       die Männer weitere acht bis zwölf Jahre eingesperrt.
       
       29 Nov 2012
       
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