# taz.de -- Neuer Gesetzesentwurf zum Asylrecht: Höhere Leistungen, seltener Bargeld
       
       > Flüchtlinge sollen künftig fast so viel Unterstützung erhalten wie
       > Hartz-IV-Empfänger. Die Hilfen sollen möglichst als Sachleistungen
       > erfolgen.
       
 (IMG) Bild: Wenn kein Mensch illegal ist, dann sollten auch die Leistungen entsprechend angepasst werden.
       
       BERLIN taz | Höhere Leistungen, aber seltener Bargeld für Asylbewerber und
       Geduldete – das sieht offenbar ein Gesetzentwurf des
       Bundessozialministeriums vor.
       
       Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sollen Asylbewerber und
       Geduldete künftig etwa 10 Prozent weniger bekommen als Hartz-IV-Empfänger:
       Einem alleinstehenden Erwachsenen stünden dann 336 Euro zu, Kindern bis zum
       sechsten Geburtstag 202 Euro. Bis Juli dieses Jahres mussten sie von nicht
       einmal zwei Dritteln des Existenzminimums für Deutsche leben; ein
       Erwachsener bekam nur rund 224 Euro.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte die seit 1993 nicht angehobenen Sätze im
       Juli für verfassungswidrig erklärt. Die grundgesetzlich garantierte
       Menschenwürde sei „migrationspolitisch nicht zu relativieren“, so die
       Richter. Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) wurde verpflichtet,
       die Sätze für Asylbewerber neu zu berechnen.
       
       Dass den Flüchtlingen, denen meist verboten ist, für ihren Lebensunterhalt
       zu arbeiten, nicht gleich der komplette Hartz-IV-Satz ausgezahlt werden
       soll, begründet die Bundesregierung laut SZ nun damit, dass sie wegen ihres
       „oft kurzen Aufenthalts“ Hausratsgegenstände wie Herd oder Waschmaschine
       von Amts wegen gestellt bekommen, statt eine pauschale Barzahlung zu
       erhalten. Die Hilfe soll möglichst als Sachleistung, in Form von
       Essenspaketen oder Gutscheinen gewährt werden. Würde das stimmen, würde
       sich die Lage für Flüchtlinge [1][in vielen Bundesländern [PDF-Datei]], die
       in der Vergangenheit zur Zahlung von Bargeld übergegangen sind,
       verschlechtern. 
       
       Laut SZ drängt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zudem darauf,
       dass Asylantragsteller aus Ländern, die nicht für politische Verfolgung
       bekannt sind, eine geringere Unterstützung erhalten: Neben den
       Essenspaketen soll es offenbar kein Taschengeld mehr geben. Dies sei nötig,
       um die Einreise aus „asylfremden, insbesondere aus wirtschaftlichen
       Motiven“ zu bekämpfen. Die Regelung zielt vor allem auf Roma aus Serbien
       und Mazedonien, die derzeit häufiger Asylanträge in Deutschland stellen.
       Friedrich will dazu offenbar die beiden Länder zu „sicheren
       Herkunftsländern“ erklären lassen.
       
       ## „Alte Schützengraben“
       
       Das Sozialministerium wollte den Bericht der SZ nicht bestätigen. Es gebe
       bislang nur einen „Arbeitsentwurf“, sagte eine Sprecherin von Ursula von
       der Leyen – und der sehe lediglich eine „Anpassung der Regelsätze“ vor. Die
       von Friedrich verlangten neuen Sanktionsinstrumente für die Roma wären
       demnach nicht enthalten.
       
       „Exakt zwanzig Jahre nach dem ’Asylkompromiss‘ des Jahres 1992, mit dem das
       Asylbewerberleistungsgesetz auf den Weg gebracht wurde, bezieht
       Bundesinnenminister Friedrich wieder den alten migrationspolitischen
       Schützengraben“, sagte Günter Burkhardt von Pro Asyl. Der Gesetzentwurf
       zementiere außerdem die soziale Ausgrenzung von Asylsuchenden.
       „Sachleistungen und Essenspakete entmündigen Flüchtlinge in ihrer
       Lebensführung.“
       
       30 Nov 2012
       
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