# taz.de -- Schwarz-Gelb lehnt Asyl-Änderungen ab: Kein Bock auf Verfassung
       
       > Das Asylrecht verstößt gegen die Verfassung, doch Union und FDP haben
       > Anträge der Opposition abgelehnt, es zu ändern. Einen eigenen Antrag
       > hatte Schwarz-Gelb nicht.
       
 (IMG) Bild: Haben ein Recht aufs Existenzminimum, aber noch kein Gesetz dafür: Asylsuchende
       
       BERLIN dpa | Der Bundestag hat mit der Mehrheit der schwarz- gelben
       Regierungskoalition eine Abschaffung oder Änderung des umstrittenen
       Asylbewerber-Leistungsgesetzes abgelehnt. Gegen Anträge der Grünen und
       Linken auf Aufhebung des Gesetzes stimmte neben der Koalition auch die SPD.
       Ein Antrag der Sozialdemokraten auf eine Reform des Gesetzes wurde am
       Donnerstag mit der Koalitionsmehrheit im Parlament abgelehnt.
       
       Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni
       2012. Demnach verstoßen die seit 1993 unveränderten Leistungen gegen das
       Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Seitdem haben die
       Länder die Regelsätze für die rund 130 000 Betroffenen als Zwischenlösung
       erhöht, eine Neuregelung auf Bundesebene steht aber noch aus. Nach
       Auffassung der Richter müssen die Sozialleistungen für Asylbewerber
       ungefähr auf das Niveau der Hartz-IV-Regelsätze angehoben werden.
       
       In der Debatte warf Grünen-Fraktionschefin Renate Künast der schwarz-gelben
       Regierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eine inhumane Asylpolitik vor.
       „So geht man nicht mit Flüchtlingen um“, sagte sie. Die aus Serbien und
       Mazedonien einreisenden Sinti und Roma, deren Zustrom Innenminister
       Hans-Peter Friedrich (CSU) beschränken will, seien keine
       Wirtschaftsflüchtlinge. Es gehe um Menschen, die in ihrer Heimat zum Teil
       „pogromartigen Ausschreitungen“ ausgesetzt seien.
       
       Künast kritisierte auch die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerber,
       die sich nur in den Bezirken oder Landkreisen aufhalten dürfen, wo sie
       gemeldet sind. Dagegen verteidigte Unionssprecher Peter Tauber die von
       einigen Bundesländern bereits abgeschaffte Residenzpflicht und die
       Sachleistungen für Flüchtlinge. Bekämen sie mehr Geld, würden sie dies an
       Schlepper weiterleiten.
       
       Die SPD-Abgeordnete Gabriele Hiller-Ohm warf der Regierung vor, „die
       Verfassung mit Füßen zu treten“, weil die Vorgaben der Karlsruher Richter
       ignoriert würden. Die Linke-Abgeordnete Ulla Jelpke sprach von
       „Verfassungsbruch“. Sprecher der Regierungsparteien sicherten eine zügige
       Umsetzung des Urteils zu.
       
       29 Nov 2012
       
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