# taz.de -- Durchsuchung der „Berliner Morgenpost“: Journalisten sind empört
> Wegen des Verdachts der Beamtenbestechung durchsucht die Berliner
> Staatsanwaltschaft Redaktionsräume und eine Privatwohnung.
> Medienvertreter sind ungehalten.
(IMG) Bild: Die Staatsanwaltschaft vermutet ein Verbrechernest hinter der Glasfassade: Axel-Springer-Haus in Berlin, Sitz der „Morgenpost“.
BERLIN epd | Die Berliner Morgenpost will sich gegen die Durchsuchung ihrer
Redaktion juristisch wehren. Eine Durchsuchung am Donnerstag sei grob
unverhältnismäßig und rechtswidrig, schrieb Chefredakteur Carsten Erdmann
in der Freitagsausgabe der Zeitung. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
gegen einen der Redakteure weise die Redaktion klar zurück.
Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft Berlin im Rahmen von
Ermittlungen den Arbeitsplatz eines Reporters in der Redaktion der Berliner
Morgenpost durchsucht. Ihm wird Beamtenbestechung vorgeworfen. Alexander
Fritsch vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) sagte im Berliner
Tagesspiegel, Quellenschutz sei „ein so hohes Gut, dass man auch wegen
eines solchen Verdachts keine Redaktion durchsuchen sollte“.
Der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, bestätigte
auf epd-Anfrage, dass am Donnerstag sowohl der Arbeitsplatz des Reporters
als auch dessen Privatwohnung durchsucht worden seien. Dabei seien Computer
und andere Beweismittel sichergestellt worden, die aber noch nicht
ausgewertet seien. Hintergrund der Durchsuchung sei die Weitergabe von
Informationen aus einem Ermittlungsverfahren. Dieses steht nach
Medieninformationen im Zusammenhang mit der Berliner Rockerszene.
Die Pressefreiheit genießt verfassungsrechtlichen Schutz. Journalisten
müssen ihre Quellen nicht offenlegen. Durchsuchungen in Redaktionsräumen
sind Ausnahmen, die in der Regel bei Medienvertretern auf massive Kritik
stoßen. Zuletzt hatten im September 2005 Durchsuchungen bei dem Magazin
Cicero für breite Empörung gesorgt.
30 Nov 2012
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Pressefreiheit
(DIR) Axel Springer
(DIR) Berlin
(DIR) Schwerpunkt Pressefreiheit
(DIR) Augsburger Allgemeine
(DIR) Datenschutz
(DIR) Prozess
(DIR) Schwerpunkt Überwachung
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Durchsuchung bei „Berliner Morgenpost“: Rüge aus Karlsruhe
Die Karlsruher Richter stärkten erneut die Pressefreiheit. Redaktionsräume
dürfen nicht durchsucht werden, um Informanten zu enttarnen.
(DIR) Polizei bei „Augsburger Allgemeinen“: Der Beschluss ist rechtlich fragwürdig
Es ist fraglich, ob im Fall der Beschlagnahme bei der „Augsburger
Allgemeinen“ eine Straftat vorliegt. Sie war daher nicht verhältnismäßig.
(DIR) „Augsburger Allgemeine“ durchsucht: Polizei beschlagnahmt Nutzerdaten
Ein Online-Kommentator der „Augsburger Allgemeinen“ soll einen
CSU-Politiker beleidigt haben. Weil die Zeitung seine Identität nicht
preisgibt, kam die Polizei.
(DIR) „Sachsensumpf“-Prozess fortgesetzt: Euer Ehren ist sehr amüsiert
Für die wegen übler Nachrede angeklagten Journalisten wird anscheinend
alles gut, ein Freispruch scheint nah. Nur des Staatsanwaltschafts
Mundwinkel hängen.
(DIR) Reporter ohne Grenzen rügen Europa: Pressefreiheit in Gefahr
Demokratische Staaten wie Frankreich, Italien oder die Slowakei verlieren
bei der Pressefreiheit an Boden – "Reporter ohne Grenzen" sind besorgt.
Europa laufe Gefahr, seine Vorbildfunktion zu verlieren.
(DIR) Kommentar Polizei durchsucht Zeitungspost: Schnüffelei ist kein Einzelfall
Informanten der Medien können sich nicht einmal mehr auf das Briefgeheimnis
verlassen. Hinter schwammigen Bedrohungsszenarien verschwindet die
Verteidigung der Pressefreiheit.
(DIR) Journalistenverband bangt um Datenschutz: Informantenschutz in Gefahr
Eine Online-Durchsuchung würde die Arbeit vieler Journalisten bedrohen,
sagt Hendrik Zörner im Namen des Deutschen Journalistenverbandes.