# taz.de -- Kommentar Polizei durchsucht Zeitungspost: Schnüffelei ist kein Einzelfall
       
       > Informanten der Medien können sich nicht einmal mehr auf das
       > Briefgeheimnis verlassen. Hinter schwammigen Bedrohungsszenarien
       > verschwindet die Verteidigung der Pressefreiheit.
       
       Auf vielen größeren Umschlägen prangt sie schon immer: Die Aufschrift "Darf
       zu Prüfzwecken geöffnet werden". Portoverstöße sind hier gemeint, nicht
       aber, dass PolizeibeamtInnen im Rahmen der Strafverfolgung die Inhalte von
       Redaktionspost durchforsten.
       
       Auch dies ist in Ausnahmesituationen erlaubt. Doch ob die jüngste
       Durchsuchung im Briefverteilzentrum Berlin-Mitte tatsächlich notwendig war,
       sollte noch einmal vor Gericht geklärt werden. Denn die fatalen Folgen für
       die betroffenen Zeitungen, aber auch alle sonstigen Redaktionen und
       JournalistInnen bleiben: Wenn sich Informanten nicht einmal mehr auf das
       Briefgeheimnis verlassen können, sieht es düster aus in Sachen
       Quellenschutz.
       
       Gerade der wird auch von Politikerseite zwar in Sonntagsreden gern hoch
       gehängt. Doch die polizeiliche Briefschnüffelei von Berlin ist leider kein
       Einzelfall. Wie schon länger bekannt, bekam zeitgleich im Mai auch die
       Hamburger Post Besuch aus dem dortigen Landeskriminalamt. Diese nun fast
       schon altmodisch anmutenden Spürmethoden - Briefe vors Licht halten und
       schauen, ob dort ein schwarzer Stern durchscheint - reihen sich nun ein in
       die geplante Vorratsdatenspeicherung und andere routinemäßige
       Überwachungsmethoden.
       
       Damit ist zwar nicht gleich die Pressefreiheit an sich ausgehebelt. Doch
       der Eindruck, dass ihre Verteidigung hinter eher schwammig begründeten
       Bedrohungsszenarien immer weiter zurückstecken darf, bleibt. Von einer
       Stärkung der Position der Medien redet sowieso längst niemand mehr. Die
       Ausweitung von Zeugnisverweigerungsrechten für die Presse unterbleibt.
       Unsinnige Strafrechtsparagrafen wie der über die Beihilfe zum
       Geheimnisverrat, auf dessen Grundlage das BKA immer wieder gegen
       JournalistInnen ermittelt, werden beibehalten.
       
       Und die vom BND angezettelte Bespitzelung von Journalisten durch
       Journalisten? Sie findet sich schon irgendwann nächstes Jahr auf der
       Tagesordnung des zuständigen Untersuchungsausschusses. So sieht sie eben
       aus, die wahrhaft wehrhafte Demokratie anno 2007.
       
       10 Nov 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Steffen Grimberg
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Pressefreiheit
       
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