# taz.de -- Professor klagt gegen Online-Lexikon: Pressefreiheit schützt Wikipedia
       
       > Ein Professor aus Tübingen muss es hinnehmen, dass auf Wikipedia
       > persönliche Informationen über ihn stehen. Laut Gericht ist der Artikel
       > durch die Pressefreiheit geschützt.
       
 (IMG) Bild: Nun auch so frei wie die Presse.
       
       BERLIN dpa | Bei der Veröffentlichung von Artikeln über einzelne Personen
       ist das Online-Lexikon Wikipedia vom Grundrecht der Pressefreiheit
       geschützt. Dies entschied jetzt das Landgericht Tübingen und wies damit die
       Klage eines Akademikers zurück, wie das [1][Technikmagazin heise.de
       berichtet].
       
       Das Gericht gab dem Kläger zwar Recht, dass die Veröffentlichung des
       Artikels einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht darstelle.
       In der Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter sei aber das Grundrecht auf
       Pressefreiheit höher zu bewerten. Auch erfülle die Online-Enzyklopädie „das
       Interesse der Öffentlichkeit an einer ausreichenden Versorgung mit
       Informationen“.
       
       Der außerordentliche Professor an der Universität Tübingen wandte sich mit
       seiner Klage insbesondere gegen die Information, dass er Mitglied
       katholischer Studentenverbindungen sei. Bei der Begründung des Urteils
       erklärte das Gericht, es gebe „keine Anhaltspunkte, dass der Kläger durch
       den Beitrag sozial ausgegrenzt oder isoliert zu werden droht“.
       
       Das Gericht berücksichtigte auch, dass der Wikipedia-Artikel nur dann zur
       Kenntnis genommen werde, wenn sich ein Nutzer aktiv über den Kläger
       informieren wolle. „Anders als beispielsweise bei einer
       Zeitungsveröffentlichung ist hier nicht von einer breiten
       Ausstrahlungswirkung des Beitrages auszugehen“.
       
       In einem weiteren Fall ging es vor dem Landgericht Schweinfurt um einen
       Wikipedia-Artikel über einen verstorbenen Juristen. Dessen Sohn ging vor
       Gericht, weil der Artikel falsche Tatsachenbehauptungen unter anderem zur
       Dauer einer NSDAP-Mitgliedschaft seines Vaters enthalte. Das Gericht wies
       die Klage ab, der Kläger geht aber in die nächste Instanz, so dass sich
       2013 das Oberlandesgericht Bamberg mit dem Fall beschäftigen wird.
       
       10 Dec 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Pressefreiheit-gilt-auch-fuer-Wikipedia-1765273.html
       
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