# taz.de -- Gericht lehnt strengeres Waffenrecht ab: „Triumph krimineller Unvernunft“
       
       > Das Waffenrecht wird nicht verschärft. Karlsruhe weist die Klagen von
       > Hinterbliebenen der Winnenden-Opfer zurück. Aber der Gesetzgeber hat
       > einen weiten Spielraum.
       
 (IMG) Bild: Äußerst unsympathisch: Bock-Doppelflinte.
       
       KARLSRUHE dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Hinterbliebenen
       des Amoklaufs von Winnenden auf eine Verschärfung des Waffenrechts
       abgewiesen. Das geltende Waffenrecht verletze die Beschwerdeführer nicht in
       ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, so das Gericht
       in den am Freitag veröffentlichten Beschlüssen.
       
       Zwei der Kläger sind Eltern von Kindern, die beim Amoklauf in einer Schule
       in Winnenden 2009 erschossen wurden; außerdem hatte der Sprecher einer
       Initiative gegen Sportwaffen geklagt. Sie hatten kritisiert, dass der
       Gesetzgeber den Gebrauch von tödlichen Waffen im Schießsport nicht
       ausreichend einschränke.
       
       Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerden zurück. Zwar habe der Staat
       grundsätzlich die Pflicht, das Recht auf Leben und körperliche
       Unversehrtheit zu schützen. Dies umfasse auch „Missbrauchsgefahren, die vom
       Umgang mit Schusswaffen ausgehen“.
       
       Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, könne jedoch nur begrenzt
       nachgeprüft werden. Eine Verletzung der Schutzpflicht lasse sich nur
       feststellen, „wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt
       nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder
       völlig unzulänglich sind“.
       
       Nach diesem Maßstab billigten die Richter die Vorschriften des
       Waffengesetzes. Demnach benötigen Waffenbesitzer eine Erlaubnis, die nur
       unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird – unter anderem Sachkunde und
       persönliche Zuverlässigkeit. Der Gesetzgeber habe einen weiten
       Einschätzungsspielraum bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten, erläuterte
       das Gericht. Angesichts dessen „steht den Beschwerdeführern ein
       grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende oder auf bestimmte Maßnahmen
       wie das Verbot von Sportwaffen nicht zu“.
       
       ## Spaß mit tödlichen Schusswaffen
       
       Der Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“, Roman
       Grafe, kritisierte die Entscheidung als „Triumph krimineller Unvernunft“:
       „Das Freiheitsrecht auf Spaß mit tödlichen Schusswaffen darf weiterhin das
       Recht auf Leben überwiegen. Die Verfassungsrichter hatten nicht den Mut,
       den Irrsinn tödlicher Sportwaffen zu beenden“, heißt es in einer
       Presseerklärung.
       
       Nach den Amokläufen in Schulen in Erfurt (2002) und Winnenden (2009) hatte
       der Gesetzgeber das Waffenrecht verschärft. Im vergangenen Jahr beschloss
       der Bundestag die Einführung eines deutschlandweiten Waffenregisters.
       
       Der Vater des Amok-Schützen von Winnenden wurde Anfang Februar zu einer
       Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen fahrlässiger Tötung
       und Körperverletzung verurteilt. Der Sportschütze hatte seine legal
       erworbene Pistole in einem unverschlossenen Schrank aufbewahrt. Sein damals
       17-jähriger Sohn nahm die Waffe und erschoss damit 15 Menschen und
       anschließend sich selbst.
       
       15 Feb 2013
       
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