# taz.de -- Bundesratsinitiative für Gleichstellung: Hamburg für Öffnung der Ehe
       
       > Statt jede einzelne Beschränkung für homosexuelle Paare gerichtlich
       > aufheben zu lassen, will Hamburg jetzt mehr: die vollständige Öffnung der
       > Ehe.
       
 (IMG) Bild: Die Regenbogenflagge am Hamburger Rathaus zum CSD ist ein Auftrag.
       
       BERLIN taz | Hamburg ruft nach dem großen Wurf. „Wir wollen jetzt die Ehe
       für Homosexuelle öffnen. So können wir sämtliche Diskriminierungen mit
       einem Schlag beseitigen“, erklärte die Hamburger Justizsenatorin Jana
       Schiedek (SPD) nach dem Karlsruher Urteil. „Es ist mir zu wenig, nur peu à
       peu die Urteile des Bundesverfassungsgerichts durch einzelne
       Gesetzesänderungen nachzuvollziehen.“
       
       Ansatzpunkt ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), in dem das Wesen der Ehe
       definiert wird: Dort könnte geregelt werden, dass die Ehe eine
       Lebensgemeinschaft von zwei Personen – verschiedenen oder gleichen
       Geschlechts – ist.
       
       Die Hansestadt bereitet jetzt einen Antrag für den Bundesrat vor. Darin
       fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Öffnung der
       Ehe einzubringen. „Wir wollen noch vor den Wahlen ein starkes Signal des
       Bundesrats an die untätige Bundesregierung senden“, sagte Schiedek der taz.
       
       ## Andere Mehrheiten
       
       Einen ähnlichen Antrag hatte Berlin schon 2010 in die Länderkammer
       eingebracht. Er scheiterte allerdings. „Jetzt gibt es aber andere
       Mehrheiten als 2010“, betont Schiedek. Seit der Niedersachsen-Wahl hat das
       rot-grüne Lager eine Mehrheit in der Länderkammer. Damit scheint auch eine
       Mehrheit für den Hamburger Vorstoß sicher.
       
       Bisher gibt es in Deutschland für homosexuelle Paare nur die eingetragene
       Partnerschaft, die 2001 unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung
       eingeführt wurde. Schwule und lesbische Partnerschaften haben demnach die
       gleichen Pflichten und inzwischen auch die meisten Rechte eines Ehepaars.
       Der Gesetzgeber hat bereits mehrfach nachgebessert. Teilweise half auch das
       Bundesverfassungsgericht nach: Es forderte Gleichstellung zum Beispiel bei
       der betrieblichen Altersversorgung, der Erbschaftsteuer und im
       Beamtenrecht.
       
       ## Die Detailregelungen wären dann überflüssig
       
       Eine Öffnung der Ehe für Homosexuelle würde all diese Detailregelungen für
       eingetragene Partnerschaften überflüssig machen. Für verheiratete
       Homosexuelle gälten dann die gleichen Regeln wie für heterosexuelle
       Ehepaare. Die Chancen dafür stehen gut, wie eine Aufstellung des Lesben-
       und Schwulenverbands Deutschland (LSVD) zeigt.
       
       Vorreiter waren die Grünen, die schon seit 2005 eine Öffnung der Ehe für
       Homosexuelle fordern. Die Linke zog im Oktober 2011 nach, die SPD auf einem
       Parteitag im Dezember 2011. Kurz darauf brachte die SPD-Fraktion den Antrag
       in den Bundestag ein, das „Recht auf Eheschließung auch
       gleichgeschlechtlichen Paaren“ zu ermöglichen. Im April 2012 fasste auch
       die FDP einen entsprechenden Beschluss: „Alle Paare sollen die Ehe eingehen
       können. Bei Rechten und Pflichten machen wir keine Unterschiede zwischen
       gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und Ehegatten“, heißt es in ihrem
       neuen Grundsatzprogramm. Nur die CDU hinkt wie immer hinterher.
       
       Nach der Bundestagswahl im September hätte also jede Regierung, an der die
       CDU nicht beteiligt ist, eine Mehrheit für die Öffnung der Ehe. Das Projekt
       könnte damit schon Ende des Jahres umgesetzt werden. Die Verfassung müsste
       hierfür wohl nicht geändert werden: Das Grundgesetz schützt zwar die Ehe in
       Artikel 6, definiert sie aber nicht. Bisher hat das
       Bundesverfassungsgericht die Ehe so definiert, dass sie „Mann und Frau zu
       einer Lebensgemeinschaft vereint“. Die Verfassungsrichter haben sich aber
       offen gezeigt, auf einen gesellschaftlichen „Wandel des Eheverständnisses“
       zu reagieren.
       
       Ein solcher Wandel wurde nicht nur durch die eingetragene Partnerschaft
       ausgelöst, die heute weithin als „Homo-Ehe“ bezeichnet wird und kaum noch
       Unterschiede zur Ehe aufweist. Auch in der Bevölkerung befürwortet eine
       deutliche Mehrheit von 60 Prozent die Öffnung der Ehe, ergab eine Umfrage
       im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung 2011.
       
       In Europa haben bereits Staaten wie die Niederlande, Belgien, Spanien,
       Norwegen, Schweden, Portugal und Dänemark die Ehe für homosexuelle Paare
       geöffnet. Deutschland würde also nur eine allgemeine Entwicklung
       nachvollziehen.
       
       19 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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