# taz.de -- Alternativen zum Ehegattensplitting: Eine Frage des Familienmodells
       
       > Wie sollen Ehepaare Steuern zahlen? Darüber streiten Politiker: Beide
       > zusammen? Jeder für sich? Die Vor- und Nachteile der Modelle im
       > Überblick.
       
 (IMG) Bild: Läuft da was? Parteien versprechen, das Frauen-Rollenmuster zu ändern
       
       BERLIN taz | Die unterschiedliche Steuer für verschiedene Familienmodelle
       wird Thema im Bundestagswahlkampf. Die Union will homosexuellen Paaren die
       Vorzüge des steuerlichen Ehegattensplittings vorenthalten.
       
       Zugleich propagieren die CDU-Bundesministerinnen Ursula von der Leyen und
       Kristina Schröder nun ein Familiensplitting. Dieses lehnen SPD, Grüne und
       Linke ab, weil sie darin eine fortdauernde Benachteiligung berufstätiger
       Frauen sehen. Was verbirgt sich hinter den verschiedenen Modellen?
       
       ## Ehegattensplitting
       
       Das heutige Ehegattensplitting funktioniert so: Auf das geringe Einkommen
       eines Berufstätigen erheben die Finanzämter niedrige Steuersätze ab 14
       Prozent. Je höher der Verdienst liegt, desto mehr steigt der Steuersatz.
       Wer viel verdient, zahlt viel – bis zu 45 Prozent seines zusätzlichen
       Einkommens muss er abgeben. Bei verheirateten Paaren allerdings wird dieses
       Prinzip teilweise außer Kraft gesetzt. Verdient beispielsweise der Mann
       viel und die Frau wenig, werden beide Verdienste zusammengerechnet und
       durch zwei geteilt.
       
       Vor- und Nachteile: Dadurch zahlt der gut verdienende Mann einen geringeren
       Steuersatz als alleine. Die schlecht verdienende Ehefrau hingegen muss auf
       ihr niedriges Einkommen einen höheren Steuersatz entrichten als bei
       individueller Veranschlagung. Der Effekt: Weil auf schlechten Verdienst
       eine hohe Steuer erhoben wird, haben viele verheiratete Frauen wenig
       Anreiz, mehr zu arbeiten. Das veraltete Mann-Frau-Rollenmuster bleibt
       erhalten. Das wichtigste Argument für diese Variante lautet: Die Ehe ist
       ein gemeinsamer Wirtschaftsbetrieb.
       
       ## Familiensplitting
       
       Ein Vorbild für das Familiensplitting ist Frankreich. Das gemeinsame
       Einkommen eines Ehepaares wird nicht einfach halbiert, sondern auch die
       Zahl der Kinder spielt eine Rolle. Bei einer vierköpfigen Familie wird der
       Verdienst beispielsweise durch drei geteilt. Vor- und Nachteile: Häufig
       wird argumentiert, dass Kinder besser berücksichtigt werden könnten als
       beim Ehegattensplitting.
       
       Andererseits lässt sich diese Wirkung auch mit Freibeträgen erreichen, wie
       sie in Deutschland üblich sind. Grundsätzlich jedoch bleibt beim
       Familiensplitting die Benachteiligung der schlecht verdienenden Ehefrau
       erhalten, wenn auch weniger stark als im Ehegattensplitting. Der Staat
       hätte bei dieser Variante zunächst weniger Einnahmen als heute.
       
       ## Individualbesteuerung
       
       Für die Individualbesteuerung gelten Schweden, die Niederlande und
       Österreich als Beispiele. Dort gibt es keine Verteilung individueller
       Verdienste auf die Mitglieder einer Familie. Jeder Berufstätige zahlt den
       individuellen Steuersatz auf sein Gehalt. Wer viel verdient, viel. Wer
       wenig verdient, wenig. Kinder werden mittels Freibeträgen oder
       Steuerabzügen einberechnet.
       
       Der Vorteil: Frauen haben einen höheren Anreiz zu arbeiten. Das bringt die
       Gleichberechtigung voran. Die Zahl der Erwerbstätigen steigt, was das
       Wirtschaftswachstum stützt. Nachteil: Für Gutverdiener steigt die
       Steuerbelastung erheblich. Deshalb ist die FDP dagegen. Doch SPD, Grüne und
       Linke fordern Varianten der Individualbesteuerung.
       
       ## Was die Opposition will
       
       Weil das Grundgesetz die Ehe schütze, könne man das Ehegattensplitting
       nicht einfach abschaffen, so die SPD. Für bereits geschlossene Ehen soll
       das Splitting weitergelten können. Für neue Eheverträge dagegen will die
       SPD „einen Partnerschaftstarif einführen, bei dem beide Partner individuell
       besteuert, die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen aber berücksichtigt
       werden“, steht im sogenannten Regierungsprogramm.
       
       Für die Grünen sagt deren frauenpolitische Sprecherin Katja Dörner, man
       befürworte eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag des
       nicht arbeitenden Partners auf den Ernährer. Das Modell solle schrittweise
       eingeführt werden.
       
       10 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
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