# taz.de -- Klage wegen Länderfinanzausgleich: Bayern und Hessen gegen den Rest
       
       > Mit der Klagen beim Bundesverfassungsgericht wollen die Länder die
       > umstrittene Ausgleichszahlung reformieren. Das sei Wahlkampfgetöse, sagt
       > die Opposition.
       
 (IMG) Bild: Die drei Bayern von der föderalen Zankstelle (v. l.): Finanzminister Söder, Ministerpräsident Seehofer und Wirtschaftsminister Zeil.
       
       MÜNCHEN taz/dpa | Die Schuldigen sind schnell ausgemacht. „Verhandeln Sie
       mal mit Hannelore Kraft“, sagt Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer
       (CSU) und lächelt wissend, „dann werden sie das besser verstehen.“ Seit
       langem üben die die drei Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen
       Kritik am Länderfinanzausgleich. Bayern und Hessen drohten immer wieder
       damit, gegen das finanzielle Ausgleichssystem zwischen den Bundesländern
       vor Gericht zu ziehen.
       
       Am Montag – ein halbes Jahr vor den Landtagswahlen in Hessen und Bayern –
       haben sie nun gemeinsam Klage eingereicht. Jetzt muss das
       Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen, ob der Länderfinanzausgleich
       in seiner derzeitigen Ausgestaltung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
       
       Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), beteiligt sich nicht an der
       Klage, obwohl auch Baden-Württemberg zu den Geberländern gehört. Aus
       Solidarität mit der SPD, wie Seehofer sagt: „Kretschmann würde auch klagen,
       wenn er nicht diesen Koalitionspartner hätte“, so der Bayerische
       Ministerpräsident am Montag bei einem Pressegespräch in der Münchner
       Staatskanzlei.
       
       Seit 2011 hätten sich die MinisterpräisdentInnen immer wieder in
       informellen Kamingesprächen getroffen, um über eine mögliche Neuregelung
       der Ausgleichszahlungen zu beraten, berichtet Seehofer bei Weißwurst,
       Brezen und süßem Senf. Die Gespräche brachten keine Einigung. Vor allem bei
       den SPD-geführten Bundesländern sei eine „Gesprächsblockade“ zu spüren
       gewesen. „Ist ja auch logisch“, so Seehofer. „Die sagen: Warum sollen wir
       mit Euch über etwas verhandeln, das bis 2019 vertraglich geregelt ist.“
       
       ## „Akt politischer Notwehr“
       
       Nun haben sich die Regierungschefs von Bayern und Hessen nicht nur auf
       gemeinsame juristische Schritte, sondern auch auf eine Sprachregelung
       geeinigt. Die Klage sei ein [1][„Akt politischer Notwehr“], so Seehofer und
       Volker Bouffier (CDU) unisono in München und Wiesbaden. Das gegenwärtige
       System sei unsolide, ungerecht und leistungsfeindlich und müsse reformiert
       werden.
       
       Im Jahr 2012 wurden insgesamt 7,9 Milliarden Euro umverteilt. Davon zahlte
       Bayern etwa die Hälfte und Hessen rund 1,3 Milliarden. [2][Berlin] war mit
       3,3 Milliarden der größte Empfänger. Ein Land hat dann Anspruch auf
       Zahlungen, wenn seine Finanzkraft je Einwohner unter dem Durchschnitt
       liegt. Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gerät ihre wirtschaftliche
       Stärke dabei zum Nachteil. Die gestiegenen Steuereinnahmen in den drei
       Ländern haben den Schnitt so weit angehoben, dass nunmehr 13 Länder unter
       den Durchschnitt fallen.
       
       Konkret halten Bayern und Hessen unter anderem die geltende
       Stadtstaatenregelung für verfassungswidrig. Dabei werden die Einwohner von
       Berlin, Hamburg und Bremen stärker gewichtet, als die Einwohner von anderen
       Großstädten wie München oder Frankfurt. Auch sei es nicht Aufgabe der
       Bundesländer, die Hauptstadtfunktion und die damit anfallenden Kosten
       Berlins zu finanzieren, so Seehofer.
       
       ## Geringere Ausgleichszahlungen
       
       Vor allem aber beklagen Bayern und Hessen fehlende Leistungsanreize. „Wer
       sich anstrengt, muss auch etwas davon haben“, sagte Bouffier in Wiesbaden.
       Die Nehmerländer hätte keinerlei Interesse daran, sich wirtschaftlich zu
       verbessern, bekräftigte auch Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP),
       wenn sie fürchten müssten, bei steigender Wirtschaftskraft geringere
       Ausgleichszahlungen zu erhalten.
       
       Die Opposition hält die Klage für Wahlkampfgetöse, weil das geltende System
       ohnehin bis 2019 neu geregelt werden müsse und die Klage deshalb zeitlich
       keine Änderung bringe. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) schloss
       aber nicht aus, dass das Bundesverfassungsgericht sofort „eine klare
       Entscheidung“ trifft, statt die Länder erneut zu Verhandlungen
       aufzufordern. Bouffier sagte, er rechne mit einer Entscheidung in rund zwei
       Jahren. Sowohl in Bayern als auch in Hessen sind im September
       Landtagswahlen.
       
       25 Mar 2013
       
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