# taz.de -- Presseplätze bei NSU-Prozess: Mindestens vier türkische Medien
       
       > Die Presseplätze beim NSU-Prozess werden verlost. Kontingente, zum
       > Beispiel für türkische Medien, sollen Vielfalt sicherstellen. Ein
       > Journalist will klagen.
       
 (IMG) Bild: Vom NSU-Prozess wird unter Garantie jetzt auch auf türkisch berichtet.
       
       FREIBURG taz | Nun können auch türkische Medien sicher vom NSU-Prozess am
       Oberlandesgericht (OLG) München berichten. Zehn von fünfzig Presseplätzen
       sind für internationale Medien reserviert, davon sollen mindestens vier
       Plätze an türkisch-sprachige Medien gehen. Innerhalb der Kontingente wird
       jeweils gelost. Anträge können bis Dienstag mittag gestellt werden.
       
       Die Neuregelung des Akkreditierungsverfahrens war nötig geworden, weil das
       Bundesverfassungsgericht vor einer Woche in einem Eilbeschluss entschied,
       dass auch türkische Medien einen sicheren Platz im Gerichtssaal bekommen
       sollen. Bis dahin hatte kein einziger türkischer Journalist einen der 50
       begehrten Presse-Plätze ergattert - obwohl doch acht von zehn
       NSU-Mordopfern türkischen Hintergrund hatten.
       
       Johannes Götzl, der Vorsitzende des 6. OLG-Strafsenats, hat daraufhin am
       Montag entschieden, dass die Akkreditierung nicht um einige Plätze für
       türkische Medien ergänzt wird, sondern dass ein ganz neues
       Akkreditierungsverfahren stattfinden soll. Der Prozessbeginn wurde deshalb
       vom 17. April auf den 6. Mai verschoben.
       
       Götzls neue Regelungen, die am Freitag morgen bekannt gemacht wurden, sehen
       nun zwei wichtige Änderungen vor: Die Presseplätze werden nicht mehr nach
       Reihenfolge der Anträge vergeben, sondern ausgelost. Gleichzeitig werden
       aber viele Kontingente gebildet, um sicherzustellen, dass
       unterschiedlichste Medien zum Zug kommmen. So werden zunächst drei große
       Gruppen gebildet: „In- und ausländische Nachrichtenagenturen“ (5 Plätze),
       „deutschsprachige Medien mit Sitz im Ausland und fremdsprachige Medien“ (10
       Plätze) sowie „auf Deutsch publizierende Medien mit Sitz im Inland“ (35
       Plätze).
       
       ## Absurde Ergebnisse möglich
       
       Innerhalb jeder Gruppe gibt es wieder Unterkontingente. So sind von den
       zehn Plätzen für internationale Medien vier Plätze für türkischsprachige
       Medien reserviert. Je ein Platz geht an griechisch- und persisch-sprachige
       Medien, weil ein Mordopfer Grieche war und bei einem Sprengstoffanschlag in
       Köln eine Deutsch-Iranerin schwer verletzt wurde.
       
       Das Losverfahren ist sicher zulässig, könnte aber natürlich auch zu
       absurden Ergebnissen führen, zum Beispiel dass ausgerechnet die größten
       deutschen und türkischen Medien nicht ausgelost werden. Hier soll aber die
       Möglichkeit einer „nachträglichen Poolbildung“ helfen. Wer ausgelost wurde,
       kann seinen Platz auch anderen Medien zur Verfügung stellen. Das stellt
       sicher, dass am Ende wohl alle zum Zuge kommen, ist aber auch ein Anreiz
       mit möglichst vielen Strohbewerbern (freien Journalisten, befreundeten
       Medien) ins Losrennen zu gehen.
       
       Alle, die bisher einen Platz sicher hatten (taz-Redakteur Wolf Schmidt
       stand sogar auf Platz eins der alten Liste), haben diesen nun verloren. Der
       freie Journalist Martin Lejeune will dagegen zwar beim
       Bundesverfassungsgericht klagen. Er dürfte aber keine Chance haben, da
       Karlsruhe die Wiederholung des Akkreditierungsverfahrens ausdrücklich als
       Möglichkeit genannt hatte.
       
       19 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
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