# taz.de -- NSU-Prozess in München: Keine Videoübertragung
       
       > Aus dem Saal des Oberlandesgerichts wird es keine Übertragung geben. Das
       > Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Nebenkläger nicht
       > angenommen.
       
 (IMG) Bild: Weitere Zuschauer sind nicht erwünscht. Basta!
       
       KARLSRUHE/MÜNCHEN dpa | Nebenkläger im NSU-Prozess sind mit dem Versuch
       gescheitert, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Videoübertragung des
       Verfahrens in einen weiteren Saal zu erzwingen.
       
       Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht zur
       Entscheidung an. Die Begründung entspreche nicht den gesetzlichen
       Anforderungen, die Beschwerde sei deshalb unzulässig, teilte das Gericht am
       Donnerstag mit. Der NSU-Prozess soll am 6. Mai in München beginnen.
       
       In dem Beschluss des Gerichts heißt es, die Beschwerdeführer hätten nicht
       ausreichend dargelegt, warum sie selbst unmittelbar in Grundrechten
       verletzt sein könnten.
       
       „Sie machen nicht geltend, selbst an einer Teilnahme an der
       Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich
       mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu
       Sachwaltern der Allgemeinheit“" Eine Beschwerdebefugnis sei also nicht
       ersichtlich.
       
       Die Nebenkläger hatten angesichts des erwarteten Zuschauer- und
       Medienansturms auf den Prozess erzwingen wollen, dass das Verfahren in
       einen Nebenraum übertragen wird – was das Oberlandesgericht nicht geplant
       hat. Im Saal selbst gibt es nur rund 100 Plätze für Medien und Zuschauer.
       
       25 Apr 2013
       
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