# taz.de -- Videoübertragung des NSU-Prozesses: Nebenkläger stellt neuen Antrag
       
       > Im NSU-Prozess will ein Nebenkläger die Frage einer Videoübertragung zum
       > Gegenstand machen. Er stellt den neuen Antrag zu Beginn der
       > Hauptverhandlung.
       
 (IMG) Bild: Im Saal des Oberlandesgericht München gibt es nur rund 100 Plätze für Medien und Zuschauer.
       
       KASSEL/MÜNCHEN dpa | Im bevorstehenden NSU-Prozess will ein Nebenkläger die
       Frage einer Videoübertragung zum Gegenstand der Verhandlung machen. Nachdem
       das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag die Verfassungsbeschwerde nicht
       zur Entscheidung angenommen hatte, teilte Anwalt Thomas Bliwier am Freitag
       mit: „Eine Entscheidung über den inhaltlichen Aspekt des Antrags ist damit
       nur vertagt.“
       
       Er werde den Antrag zu Beginn der Hauptverhandlung erneut stellen. Für eine
       Öffentlichkeit, „die dem herausragenden medialen und sonstigen öffentlichen
       Informationsbedürfnis gerecht wird“, sei eine Videoübertragung geboten. Er
       vertritt die Hinterbliebenen des mutmaßlichen Kasseler NSU-Opfers Halit
       Yozgat.
       
       Die Karlsruher Richter hatten entschieden, die Beschwerdeführer hätten
       nicht ausreichend dargelegt, warum sie selbst unmittelbar in Grundrechten
       verletzt sein könnten. Der NSU-Prozess soll am 6. Mai in München beginnen.
       
       Im Saal selbst gibt es nur rund 100 Plätze für Medien und Zuschauer, das
       Oberlandesgericht München hat keine Videoübertragung geplant.
       
       26 Apr 2013
       
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