# taz.de -- Kommentar Drohnen: Fürchtet den Sensenmann!
       
       > Die Bundesregierung plant den Kauf der US-amerikanischen Drohne „Reaper“.
       > Darüber sollte man sich aufregen. Und zwar jetzt.
       
 (IMG) Bild: Im Anflug auf Deutschland? Drohne „Reaper“.
       
       Eine ganz große Welle hat der Begriff „Voranfrage“ zuletzt gemacht, als
       eine solche von der Bundesregierung wohlwollend beschieden wurde: Mitte
       2011 wurde bekannt, einer Lieferung von Leopard-Panzern nach Saudi-Arabien
       stehe nichts Regierungsamtliches entgegen.
       
       Nun sind die Panzer bis heute nicht offiziell bestellt, geschweige denn
       geliefert. Doch geht die Diskussion darüber, wer eigentlich was an die
       frauenverachtende Ölmonarchie am Golf verkaufen darf, bald ins dritte Jahr.
       
       Als nun der Verteidigungsminister Thomas de Maizière Anfang dieser Woche
       mitsamt einer Medienentourage seinen US-Kollegen Chuck Hagel in Washington
       besuchte, wurde durch eine Spiegel-Online-Information bekannt, dass die USA
       wohl eine Voranfrage der Bundesregierung positiv bescheiden wollten, wonach
       Deutschland eine Kampfdrohne erwerben dürfe.
       
       Das angefragte Modell heißt Predator B oder auch Reaper („Sensenmann“) und
       wird von den USA, bestückt mit Hellfire-Raketen, etwa in Afghanistan oder
       Pakistan bereits seit Jahren zur Terroristentötung eingesetzt. Doch
       bedeutet „Voranfrage“ eben, wie am Beispiel der Leoparden für Saudi-Arabien
       gesehen, noch lange nicht „Kauf“.
       
       Es bedeutet, dass die Bundesregierung bei möglichen Lieferanten fragt, was
       denn wohl dies und das so kosten – und in welchem Zustand es geliefert
       würde. Es ist daher falsch zu glauben, noch in diesem oder im kommenden
       Jahr würde eine Reaper von einem deutschen Luftwaffenstützpunkt abheben.
       
       Es ist aber richtig davon auszugehen, dass die Bundesregierung eine
       Kampfdrohne haben will, dass die Entscheidung dafür von langer Hand
       vorbereitet wird und es sich lohnt, sich darüber aufzuregen, genau jetzt.
       
       Denn zwar hat de Maizière bereits öffentlich erörtert, dass er die Drohne
       für eine ethisch vertretbare Kriegswaffe hält, sofern sie mit und gemäß
       Bundestagsmandat gebraucht wird. Er hat aber immer noch nicht gesagt,
       welche Art Einsatz ihm genau vorschwebt, welches die Tötungsszenarien sind,
       in die so eine Drohne passen soll.
       
       Aus Afghanistan will die Nato abziehen; vergleichbare Einsätze soll es nach
       dieser teuren und aufreibenden Erfahrung so bald nicht geben, heißt es.
       Wenn die Bundesregierung ihre eigene Lehre aus Afghanistan ernst nimmt,
       dass die wenigsten Konflikte sich militärisch lösen lassen – so müsste sie
       erst einmal ein Indiz vorweisen, wie eine Reaper den zivilen und
       demokratischen Staatsaufbau irgendwo in der Welt schon voran gebracht hat.
       
       Mindestens aber muss sie beantworten, wie sie das Risiko eindämmen möchte,
       dass demnächst jeder macht- und rachsüchtige Vorgartenfürst Kampfdrohnen
       über seinen Kontinent schickt. Bewaffnete Drohnen sind nicht bloß
       irgendeine Waffe, die auch noch gekauft wird. Wir können bei dieser
       technischen Entwicklung nicht abseits stehen, argumentiert die
       Bundesregierung.
       
       Doch gerade weil Drohnen das Kampfgeschäft der Zukunft sein könnten, müssen
       sie kontrolliert werden. Wer sie haben will, sollte sich lieber über
       Rüstungskontrollverträge beugen, statt bloß mit dem Grundgesetz zu wedeln.
       
       1 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrike Winkelmann
       
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