# taz.de -- Telefon-Schleifen werden kostenlos: Lange genug gewartet
       
       > Bei Sonderrufnummern müssen Anrufer ab Juni für Warteschleifen nicht mehr
       > zahlen. Doch für Unternehmen gibt es immer noch Schlupflöcher.
       
 (IMG) Bild: In Zukunft dürfen KundInnen – mit Ausnahmen – kostenlos warten.
       
       BERLIN taz | Am 1. Juni ist Schluss. Wer dann bei einem Anruf zu einer
       Sonderrufnummer – also beispielsweise einer Nummer, die mit 0180 beginnt –
       in der Warteschleife hängt, darf dafür nicht zur Kasse gebeten werden. Und
       zwar egal, ob er von einem Festnetzanschluss oder vom Mobiltelefon aus
       anruft. Auch Warteschleifen, die entstehen, wenn der Anrufer etwa von einem
       zum nächsten Sachbearbeiter verbunden wird, dürfen nichts mehr kosten.
       
       „Man stelle sich vor, beim Bäcker nicht erst für das Brot, sondern schon
       vorher für das Warten zahlen zu müssen“, sagt Verbraucherschutzministerin
       Ilse Aigner (CSU). Trotz dieser logischen Argumentation hatte die
       Bundesregierung den Anbietern viel Zeit gelassen. Seit Mai vergangenen
       Jahres steht die neue Regelung im Telekommunikationsgesetz.
       
       Doch erst im September trat eine Übergangsregelung in Kraft, nach der die
       ersten zwei Minuten einer Warteschleife gratis waren, danach musste der
       Anrufer zahlen. „Verbraucherunfreundlich“ nannte das der
       Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
       
       Doch auch nach dem 1. Juni lohnt es sich, genau hinzuschauen – denn es gibt
       eine Reihe von Ausnahmen. Zunächst dürfen Warteschleifen, bei denen der
       Anrufer eine Festnetz- oder Mobilfunknummer wählt, weiterhin etwas kosten.
       Und auch bei Sonderrufnummern gibt es eine Hintertür: Dann, wenn der
       Anbieter nicht pro Minute abrechnet, sondern einen Festpreis für den Anruf
       verlangt. Ob das der Fall ist, darüber muss er den Anrufer aber zu Beginn
       der Warteschleife informieren. Und auch darüber, wie lange denn die
       Wartezeit voraussichtlich dauern wird.
       
       Wirkliches Missbrauchspotenzial sehen Verbraucherschützer in einer anderen
       Regelung: Denn das Gesetz erlaubt, dass der Minutenzähler startet, sobald
       das Anliegen des Anrufers bearbeitet wird. Dass muss aber kein Mensch sein
       – eine Maschine tut es auch. „Im Bankenbereich ist es etwa üblich, dass
       Buchungen komplett über einen Sprachcomputer abgewickelt werden“, sagt Lina
       Ehrig, Referentin für Telekommunikation beim vzbv.
       
       Das könnten nun Unternehmen missbrauchen – und sinnlose oder überflüssige
       Bandabfragen statt einer Warteschleife schalten, damit der Anrufer zahlen
       muss. Sowohl die Verbraucherzentralen als auch die Bundesnetzagentur rufen
       dazu auf, Verstöße gegen die neuen Regelungen zu melden.
       
       29 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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