# taz.de -- Warteschleifen gar nicht kostenlos: Abzocke vor Service
       
       > Wer bei Service-Hotlines in der Warteschleife hängt, muss seit Juni nicht
       > zusätzlich zahlen. Viele Anbieter kassieren trotzdem.
       
 (IMG) Bild: Noch immer eine teure Geduldsprobe: Warteschleifen in Service-Hotlines.
       
       BERLIN taz | Wer ratlos vor tausend Einzelteilen des IKEA Schrankes sitzt,
       kann für Fragen die Service-Hotline des Unternehmens anrufen – laut
       Stiftung Warentest wird das Warten auf eine Beratung aber teuer. Obwohl es
       seit Juni 2013 gesetzlich verboten ist, zahlt der Anrufer bei
       Warteschleifen des schwedische Möbelkonzerns, der Haushaltsgerätemarke AEG,
       des Haushaltswarenhersteller WMF und acht weiteren Unternehmen nach Angaben
       der Stiftung Warentest noch immer drauf.
       
       Das neue Telekommunikationsgesetz trat im Mai 2012 zunächst mit
       Übergangsregelungen in Kraft. Seitdem lage es in der Hand der Unternehmen,
       die Abrechnung ihrer Sonderrufnummern an die Vorschriften anzupassen. Doch
       laut einer Stichprobe der Stiftung Warentest im Zeitraum zwischen dem 3.
       und dem 19. Juni waren einige der angwählten Service-Hotlines noch immer
       nicht gesetzeskonform: Unter 171 angewählten Service- und
       Informationsrufnummern landeten die Tester in 37 Fällen in der
       Warteschleife. In 11 Fällen wurden Gebühren erhoben. Jede dritte
       Warteschleife kostet den Verbraucher also zusätzlich Geld.
       
       In vielen Fällen wurde den Kunden eine kostenlose Bandansage angekündigt
       und anschließend trotzdem Gebühren berechnet. „Dass Anrufer trotz eines
       klaren gesetzlichen Verbotes noch immer fürs Warten zahlen müssen, ist
       nicht haltbar“, sagt Gerd Biller, Vorstand des Verbraucherzentrale
       Bundesverbands.
       
       Die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes besagt, dass Warteschleifen
       bei Service-Hotlines mit Sondernummern vollständig kostenfrei sein müssen.
       Wer etwa eine 0180- oder 0900-Sonderrufnummer anwählt und in einer
       Warteschleife landet, muss über die voraussichtliche Dauer der Wartezeit
       informiert werden - außerdem muss dem Kunden transparent werden, ob der
       Anbieter eine Pauschale für den Anruf erhebt oder pro Minute abrechnet.
       
       ## Trick statt Lösung
       
       Nach Angaben der Stiftung Warentest reagierten einige Unternehmen auf die
       Veröffentlichtung der Stichprobe, indem sie nun unter ihren bisherigen
       Service-Rufnummer eine Bandansage mit Verweis auf eine andere Nummer laufen
       lassen. Doch auch diese Ansage müsse für den Anrufer kostenfrei sein und
       sei es in vielen Fällen nicht.
       
       Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher, dass die Einhaltung
       der gesetzlichen Vorgaben überwacht und Verstöße angemessen geahndet
       werden. Die Bundesnetzagentur gibt an, die Beschwerden zu prüfen und
       kündigte an, zeitnah mit Abmahnungen oder Bußgeldern gegen die Verstöße
       vorzugehen. Um rechtswidrige Warteschleifen aufzudecken, sei sie auf
       Hinweise der Verbraucher angewiesen.
       
       ## Unternehmen sprechen von technische Versehen
       
       Die Electrolux Hausgeräte GmbH, der die Marke AEG gehört, erklärte, dass
       ein Fehlschaltung bei dem beauftragten Dienstleister vorgelegen habe - die
       sei mittlerweile behoben und alle Servicenummern ihrer Firma damit
       gesetzeskonform. Auch bei WMF waren die kostenpflichtigen Wartezeiten nach
       Angaben des Unternehmens einem technischen Versehen geschuldet. Die
       Service-Rufnummern seien nun alle zum Ortstarif erreichbar. Der Konzern
       biete Kunden, bei denen unrechtmäßig eine Gebühr erhoben wurde, eine
       „unkomplizierte Rückerstattung“ an.
       
       IKEA gibt an, dass ihre Kunden seit dem ersten Juni auf eine Festnetznummer
       verwiesen würden - ob diese Bandansage unter der bisherigen 01805- Nummer
       zusätzliche Gebühren verursache, werde überprüft und im Zweifelsfall
       umgehend geändert.
       
       12 Jul 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Julia Lauter
       
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