# taz.de -- Mehr Rechte für Telefonkunden: Ruf doch mal an!
       
       > Kostenlose Warteschleifen, bessere Kostenkontrolle, mehr Rechte beim
       > Anbieterwechsel und Umzug. Der Bundesrat hat die Rechte von Telefonkunden
       > gestärkt. Die Änderungen im Überblick.
       
 (IMG) Bild: Endlich macht Telefonieren wieder Spaß!
       
       BERLIN afp | Telefonkunden sollen künftig deutlich besser gestellt werden.
       Der Bundesrat stimmte am Freitag den neuen Regelungen zu. Damit sollen
       Warteschleifen kostenlos werden, der Wechsel zu einem neuen Anbieter, die
       Mitnahme von Rufnummern und Umzüge einfacher werden.
       
       Warteschleifen: Die Wartezeit bei Hotlines muss vor einem Gespräch genauso
       wie eine neue Warteschleife bei Weitervermittlung kostenlos sein. Dies gilt
       bei Anrufen vom Festnetz wie vom Handy. Betroffen sind alle
       Sonderrufnummern, die nach Dauer des Anrufs abgerechnet werden. Ausgenommen
       sind Nummern, die pauschal pro Anruf Geld kosten, zudem Hotlines mit einer
       Festnetz- oder einer Handynummer. Zudem müssen Kunden über ihre
       voraussichtliche Wartezeit und die Art der Abrechnung informiert werden.
       Verstößt eine Firma gegen die Regelungen, ist ein Bußgeld fällig. Kunden
       müssen für den Anruf dann gar nicht zahlen.
       
       Übergangsfrist: Für die Warteschleifen-Regelung gilt eine Übergangsfrist
       von einem Jahr: Solange müssen zwar die ersten zwei Minuten Wartezeit
       kostenlos sein, danach dürfen die Unternehmen aber noch kassieren. Die
       Ansagen zu Kosten und Wartezeit sind im ersten Jahr auch noch nicht
       Pflicht.
       
       Anbieterwechsel: Wer zu einem anderen Telefonanbieter wechselt, darf
       maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Nimmt ein Verbraucher
       seine Rufnummer zum neuen Anbieter mit, darf diese ebenfalls höchstens
       einen Tag lang nicht erreichbar sein. Handykunden dürfen ihre Nummer
       künftig auch vor Ablauf ihres alten Vertrages zu einem neuen Anbieter
       mitnehmen.
       
       Umzug: Bei Umzügen dürfen Telefonanbieter nicht, wie bislang oft üblich,
       die Mindestvertragslaufzeit neu beginnen lassen. Sie müssen den Anschluss
       in der neuen Wohnung stattdessen zu den alten Konditionen und mit der alten
       Laufzeit weiterführen. Ist der bisherige Anschluss am neuen Wohnort nicht
       verfügbar, erhalten Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist
       von drei Monaten. Bislang waren sie hier auf die Kulanz der Anbieter
       angewiesen und mussten oft monatelang parallel am alten wie am neuen
       Wohnort zahlen.
       
       Mindestvertraglaufzeit: Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages
       darf künftig maximal 24 Monate betragen. Zudem sind Anbieter verpflichtet,
       auch Verträge mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten anzubieten.
       
       Kostenkontrolle: Wie schon jetzt bei Festnetz-Rechnungen können Kunden
       künftig auch bei Handyverträgen einzelnen Posten widersprechen, ohne dass
       dies zu einer Sperrung des Anschlusses führen darf. Handybesitzer können
       außerdem die Zahlungsfunktion ihres Telefons komplett sperren lassen. Auch
       sollen sie bestimmte Vorwahlen – wie etwa die teuren 0900-Nummern –
       komplett sperren lassen können. Detaillierte Fragen zur Rechnung müssen
       Unternehmen künftig per kostenloser Hotline beantworten.
       
       Call-by-call: Wenn Kunden einen Anbieter per Vor-Vorwahl wählen, ist
       künftig eine Preisansage vor dem Gespräch Pflicht. Verbraucherschützer
       hatten immer wieder Abzocke durch plötzliche Tarifwechsel zu viel höheren
       Preisen beklagt.
       
       Internetgeschwindigkeit: Anbieter von schnellen Internetanschlüssen müssen
       künftig nicht nur die selten erreichte Höchst-, sondern auch die
       Mindestgeschwindigkeit angeben. Die Bundesnetzagentur darf zudem
       überprüfen, ob die Anbieter ihre versprochene Geschwindigkeit einhalten.
       
       Ortungsdienste: Wird die Position eines Handys per Ortungsdienst bestimmt,
       muss darüber künftig jedes Mal eine SMS informieren. Bislang war dies nur
       alle fünf Mal notwendig. Zudem müssen Verbraucher der Nutzung eines
       Ortungsdienstes grundsätzlich schriftlich zustimmen.
       
       Sparen bei Hotlines: Schon jetzt können Verbraucher bei Hotline-Anrufen
       sparen, indem sie die teuren Sonderrufnummern umgehen. Eine Liste mit
       alternativen Festnetznummern findet sich im Internet unter
       [1][www.0180.info].
       
       10 Feb 2012
       
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