# taz.de -- Gesetz zur Warteschleife am Telefon: Wir sind gleich für Sie da!
       
       > Ab dem 10. August sind die ersten zwei Minuten in der Telefonschleife
       > gratis. In einem Jahr soll die Wartezeit ganz umsonst sein.
       
 (IMG) Bild: Wenn schon warten, dann doch bitte umsonst.
       
       BERLIN taz | An diesem Donnerstag werden Telefonkunden an mehreren Stellen
       besser gestellt: Das vor Wochen beschlossene Telekommunikationsgesetz tritt
       in Kraft.
       
       Wichtigster Punkt der Neuregelung: Die Warteschleifen müssen – nach einer
       Übergangszeit von einem Jahr – grundsätzlich kostenlos sein. An diesem
       Punkt hat sich die Wirtschaftslobby durchgesetzt. Immerhin schreibt die
       Regelung vor, dass ab dem 10. August wenigstens die ersten beiden Minuten
       gratis sein müssen.
       
       Bislang erhoben viele Unternehmen, zum Beispiel Billigfluggesellschaften,
       Gebühren, wenn die Kunden in der Hotline auf den nächsten freien
       Telefonisten vertröstet wurden. Verbraucherorganisationen vermuteten
       dahinter ein systematisches Geschäft zulasten der Anrufer. Die Vielzahl von
       vergleichsweise geringen Gebühreneinnahmen summieren sich schnell zu
       Millionenbeträgen.
       
       Noch etwas stärkt die Kunden von Mobilfunkfirmen: Sollten auf deren
       Rechnung unberechtigte Forderungen von Drittfirmen auftauchen, dürfen die
       Betroffenen dem widersprechen und diesen Teil der Zahlung verweigern, ohne
       dass ihnen eine Sperre des Anschlusses droht. Diese Praxis gilt bereits für
       das Festnetz. Ferner wird ein Sonderkündigungsrecht eingeführt: Es gilt,
       wenn der Anbieter, an den man vertraglich gebunden ist, bei einem Umzug
       seine Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen kann.
       
       Der Anschluss darf dann höchstens einen Kalendertag unterbrochen sein. Und
       wenn die alte Rufnummer beibehalten werden soll, muss sie innerhalb eines
       Tages auf den neuen Tarif freigeschaltet werden. Günstiger für DSL-Nutzer:
       Die Anbieter müssen beim Vertragsabschluss das Mindestniveau der
       Datenverbindung angeben. Bislang werben sie meist mit der
       Höchstgeschwindigkeit, die in der Praxis oft nicht erreicht wird.
       
       10 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolfgang Mulke
       
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