# taz.de -- Shisha-Urteil in Münster: Früchte rauchen bleibt erlaubt
       
       > Das Nichtraucherschutzgesetz in NRW ist hart. Selbst einem Shisha-Café
       > drohte ein Bußgeld. Die Besitzerin klagte - und bekam jetzt Recht.
       
 (IMG) Bild: Obstqualm soll da mal rauskommen – und das ist legal.
       
       DÜSSELDORF taz | Shisha-Cafés können aufatmen: Nicht jeder Rauch lässt sich
       mit dem nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetz verbieten. Das
       geht aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des
       Oberverwaltungsgerichts des Landes hervor. Danach dürfen Wasserpfeifen
       weiter qualmen, solange sie tabakfrei sind.
       
       Die Stadt Marl hatte das anders gesehen. In Abstimmung mit dem
       grün-geführten NRW-Gesundheitsministerium drohte die Gemeinde der
       Betreiberin eines Shisha-Cafés mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
       Auf Tabak zu verzichten, reiche nicht aus. Die von ihr angebotenen
       Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und melassebehandelten Dampfsteinen
       würden auch unter das rigide NRW-Nichtraucherschutzgesetz fallen.
       
       Seit dem 1. Mai 2013 ist das Rauchen in Gaststätten und Cafés in
       Nordrhein-Westfalen strikt verboten. Nach der Interpretation des
       Landesgesundheitsministeriums erstreckt sich das Verbot nicht nur auf den
       Konsum von Zigaretten oder anderen Tabakwaren, sondern auch die Nutzung von
       elektrischen Zigaretten, Kräuterzigaretten oder Shisha-Pfeifen – egal,
       womit sie befüllt sind.
       
       Gegen das Vorgehen der Stadt hatte die Café-Betreiberin geklagt. Sie wollte
       nicht einsehen, dass auch ihre tabakfreien Wasserpfeifen verboten sein
       sollen. Außerdem beantragte sie beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine
       vorläufige Regelung, um ihr Shisha-Angebot bis zur endgültigen Entscheidung
       über die Klage beibehalten zu können.
       
       ## Keine Schäden für Passivraucher
       
       Die Gelsenkirchener Richter wiesen ihren Antrag auf eine einstweilige
       Anordnung zwar noch zurück. Doch in der zweiten Instanz untersagte jetzt
       der 4. Senat des in Münster ansässigen Oberverwaltungsgerichts NRW per
       Eilbeschluss der Stadt Marl, gegen das Shisha-Café vorzugehen. Der Grund:
       Die Café-Betreiberin hat beste Aussichten, in der Hauptsache zu gewinnen.
       
       Nach Auffassung des Senats spricht „alles dafür“, dass der tabakfreie
       Gebrauch von Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen
       nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt. Es gebe keine Erkenntnisse,
       dass Passivraucher durch das hierbei entstehende Verdampfungsprodukt
       gesundheitlich gefährdet würden, befanden die Richter. Deswegen sei es
       „voraussichtlich nicht gerechtfertigt“, wenn sich das Rauchverbot auch auf
       diese Stoffe erstrecken würde.
       
       (Aktenzeichen: 4 B 608/13)
       
       2 Aug 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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