# taz.de -- Urteil im Düsseldorfer Raucherstreit: Stört der Qualm, fliegt der Mieter
       
       > Die Nachbarn beschwerten sich über den Nikotingeruch aus Friedhelm Adolfs
       > Wohnung. Die Vermieterin darf ihm nun kündigen, hat das Amtgericht
       > Düsseldorf entschieden.
       
 (IMG) Bild: Und jetzt die Fenster auf! Sonst stehst Du schnell auf der Straße
       
       DÜSSELDORF dpa/afp | Belästigt ein Mieter durch Zigarettenrauch seine
       Nachbarn, darf ihm die Wohnung gekündigt werden. Das hat das Amtsgericht
       Düsseldorf am Mittwoch entschieden.
       
       Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es nicht dulden, wenn
       Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen
       Geruchsbelästigung führe. Dies gelte, obwohl ein Mieter grundsätzlich in
       seiner Wohnung rauchen dürfe.
       
       Konkret ging es um den Mieter Friedhelm Adolfs, dem nach 40 Jahren die
       Kündigung für seine einstige Dienst- und jetzige Mietwohnung zugestellt
       worden war.
       
       Die Vermieterin argumentierte, der Rauch aus seiner Wohnung belästige die
       Hausnachbarn, weil er nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur
       abziehe. Der 75-jährige Mieter bestreitet die Belästigung. Außerdem könne
       er nichts dafür, dass seine Wohnungstür undicht sei.
       
       Bislang gilt das Rauchen in der eigenen Wohnung als höchstrichterlich
       geschützte persönliche Freiheit. Das Amtsgericht entschied aber nun
       zugunsten der Vermieterin. Die fristlose Kündigung wurde bestätigt.
       
       Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Adolfs kann nun dagegen Berufung
       einlegen. (Az.: 24 C 1355/13).
       
       31 Jul 2013
       
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